BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Rückruf-Meldung

Rückrufe

Verantwortliche nach § 5 des Medizinproduktegesetzes (Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure)
Meldung von Rückrufen nach § 3 Abs. 1 der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung durch den Verantwortlichen nach § 5 des Medizinproduktegesetzes (ggf. Vertreiber)

Meldeformular herunterladen und offline ausfüllen
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Bitte beachten Sie die Datenschutzerklärung des BfArM.



XSDs für direkte Meldung aus herstellerseitigen Datenbanken (derzeit nur in englischer Sprache verfügbar)


Maßnahmen von Herstellern

Kundeninformationen enthalten Informationen von Herstellern über eigenverantwortlich durchgeführte Rückrufe von Medizinprodukten.

Kundeninformationen zu Herstellermaßnahmen