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Arzneimittel-Festbeträge und Zuzahlungsbefreiung

Die Preisgestaltung auf dem Arzneimittelmarkt erscheint oft kompliziert und schwer nachvollziehbar. Um einen besseren Überblick zu erhalten, welche Arzneimittelkosten in der Apotheke auf Sie zukommen können, finden Sie hier Informationen zu Festbeträgen und Zuzahlungen bei Arzneimitteln.

Arzneimittel-Festbeträge

Was ist ein Festbetrag und wie hoch ist er für ein bestimmtes Arzneimittel? Recherchieren Sie in den Übersichten.

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Zuzahlungsbefreite Arzneimittel

Besonders preisgünstige Arzneimittel sind in der Apotheke von der Zuzahlung befreit. Liegt der Preis eines Arzneimittels mindestens 30% unterhalb des Festbetrages, entfällt die vom Patienten zu entrichtende Zuzahlung in der Apotheke. Nur Arzneimittel mit Festbetrag können von der Zuzahlung befreit werden.

Die Liste der zuzahlungsbefreiten Arzneimittel wird vom GKV-Spitzenverband erstellt und auf den Internetseiten veröffentlicht. Sie wird alle zwei Wochen aktualisiert.

GKV-Spitzenverband - Befreiungsliste Arzneimittel

Grundlage für die Zuzahlungsbefreiung sind die seit dem 1. Juli 2006 in Kraft getretenen Regelungen des Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetzes (AVWG).

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