BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Navigation und Service

Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP)

Das Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP) wird in § 293 Absatz 8 SGB V geregelt. Ambulante Pflege- und Betreuungsdienste oder deren Träger müssen aufgrund des vorgenannten Paragrafen ihre Beschäftigten, die Leistungen im Bereich der ambulanten Pflege erbringen, in das Verzeichnis eintragen und bestimmte Angaben zu diesen machen. Durch die Anlage eines oder einer Beschäftigten im BeVaP erhält dieser oder diese automatisch eine lebenslange Beschäftigtennummer (LBNR). Die Beschäftigtennummer soll im Rahmen der Umstellung auf eine papierlose elektronische Abrechnung die bisher geübten Verfahren der Übermittlung von handschriftlich abgezeichneten Leistungsnachweisen und Handzeichenlisten ablösen. Auch Einzelpflegekräfte nach § 77 SGB XI sind verpflichtet, sich im BeVaP zwecks Erhalt einer LBNR zu registrieren.

Fristveränderung zur Nutzung der LBNR

Seit dem 01.01.2023 sind vorliegende lebenslange Beschäftigtennummern (LBNR) beim elektronischen Datenaustausch zur Abrechnung ambulanter Pflegeleistungen, die unter den § 293(8) SGB V fallen, zu verwenden. Liegen diese nicht vor, sollte die sogenannte „Ersatz-Beschäftigtennummer“ verwendet werden. Dies gilt bis zum 31. August 2024. Ab dann ist mit der LBNR abzurechnen.

Diese Regelung geht auf eine Absprache zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit, dem GKV-Spitzenverband, den Verbänden der Pflege- und Krankenkassen auf Bundesebene und den Verbänden der Pflegedienste auf Bundesebene zurück.

Sollten Sie noch keine LBNR für ihre Mitarbeitenden haben, sollten sie dies bis spätestens im 2. Quartal 2024 beim BeVaP beantragen.

Für Fragen rund um das Beschäftigtenverzeichnis und dessen Nutzung steht Ihnen das Support-Team des BeVaP gerne zur Verfügung.

Bei Fragen zur Leistungsabrechnung wenden Sie sich bitte an die zuständigen Verbände der Pflege- und Krankenkassen oder die Verbände der Leistungserbringer.

Nähere Informationen zur Fristveränderung und zur „Ersatz-Beschäftigtennummer“ entnehmen Sie bitte den Empfehlungen der Kassen- und Leistungserbringerverbände, diese werden aktuell entsprechend den neuen Fristen überarbeitet und zeitnah hier zur Verfügung gestellt.

Lebenslange Beschäftigtennummer (LBNR)

Ambulante Pflege- und Betreuungsdienste oder deren Träger erhalten nach Anlage der vollständigen Daten für einen Beschäftigten oder eine Beschäftigte die lebenslange Beschäftigungsnummer (LBNR). Diese wird unmittelbar nach Übermittlung der Daten automatisch generiert und Ihnen im System zur Anzeige gebracht. Sie müssen daher keine Wartezeiten befürchten.

Gleiches gilt auch für Einzelpflegekräfte nach § 77 SGB XI.

Weitere Informationen

Kontakt

Internetadresse: https://www.bevap-bund.de 

E-Mail: support@bevap-bund.de

Telefon: 0228-99 307 4711 (Sprechzeiten montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 09:00 bis 13:00 Uhr)

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK