BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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FAQ/Ansprechpersonen

ICD-11

Wann kommt die ICD-11?

Nach 11-jähriger, intensiver internationaler Entwicklungsarbeit hat die WHO im Juni 2018 die ICD-11 vorgestellt. Sie wurde im Mai 2019 auf der 72. Weltgesundheitsversammlung (World Health Assembly, WHA72) verabschiedet.

Die ICD-11 trat am 1. Januar 2022 in Kraft. Seitdem können die Mitgliedsstaaten der WHO ihre Mortalitätsdaten ICD-11-kodiert an die WHO berichten. Erst nach einer flexiblen Übergangszeit von mindestens 5 Jahren soll die Berichterstattung nur noch ICD-11-kodiert erfolgen. Der konkrete Zeitpunkt einer Einführung der ICD-11 in Deutschland zur Mortalitätskodierung steht noch nicht fest.

Die Einführung der ICD-11 in Deutschland zur Morbiditätskodierung wird aufgrund der hohen Integration der ICD im deutschen Gesundheitswesen und der damit verbundenen Komplexität noch mehrere Jahre in Anspruch nehmen und kann auch die für die Mortalitätskodierung angedachte flexible Übergangszeit überschreiten.

Sowohl für die Mortalitätskodierung als auch für die Morbiditätskodierung gilt, dass bis zu einer Einführung der ICD-11 im jeweiligen Anwendungsbereich die ICD-10 weiterhin die gültige amtliche Klassifikation für Deutschland bleibt – ICD-10-WHO für Mortalität und ICD-10-GM für Morbidität.

ICD-11-Portal der WHO
Resolution zur Verabschiedung der ICD-11 auf der WHA72 (PDF, 300 kB)
ICD-11 beim BfArM

Gibt es die ICD-11 als Buch?

Das BfArM bietet die ICD-11 aktuell nicht als Buch an und es bestehen auch keine Planungen diesbezüglich für die Zukunft. Ob es im Rahmen einer möglichen Einführung der ICD-11 in Deutschland zukünftig zu einem privatwirtschaftlichen Buchdruck einer deutschsprachigen ICD-11 kommen wird, kann nicht vorausgesagt werden. Prinzipiell wurde die ICD-11 an die Bedürfnissen digitalisierter Gesundheitssysteme angepasst.

Die aktuelle Entwurfsfassung der deutschen ICD-11 Übersetzung finden Sie im Online-Angebot des BfArM. Diese befindet sich in einem bereits begonnenen kontinuierlichen Qualitätssicherungsprozess. 

Eine Printversion der englischsprachigen ICD-11 for Mortality and Morbidity Statistics (ICD-11 MMS) stellt die WHO auf ihrer Internetseite unter dem Menüpunkt „Info“, und dort unter „Print Versions“ als Download zur Verfügung.

Entwurfsfassung der deutschen ICD-11 Übersetzung
Printversion der englischsprachigen ICD-11 MMS

ICD-10

Was bedeuten die Kodes in meinem DDR-Sozialversicherungsausweis (SV-Ausweis)?

Im "Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung" (SV-Ausweis) der DDR wurden sämtliche Informationen zur Sozialversicherung, zur Arbeit (Schulabschluss, Ausbildung, Qualifizierungen, Arbeitgeber, Verdienst usw.) und zur Gesundheit (Diagnosen, ambulante und stationäre Heilbehandlungen und Krankschreibungen, die verordneten Heil- und Hilfsmittel, Reihenuntersuchungen und Schutzimpfungen usw.) festgehalten. Die Diagnosen waren allerdings nicht im Klartext, sondern verschlüsselt als Kode enthalten.

Zur Verschlüsselung kamen neben dem DDR-spezifischen "Verzeichnis der Krankheiten und Todesursachen für Zwecke der Medizinalstatistik" (DDR-Verzeichnis) die ICD-Revisionen ICD-8 und ICD-9 in der jeweiligen DDR-Fassung zur Anwendung.

Diagnosenkodes im Sozialversicherungsausweis der DDR

Gibt es eine Excel-Liste zur ICD-10-GM bzw. zum OPS mit Kodes und ihrer Bedeutung?

Das BfArM stellt keine Excel-Listen zur Verfügung. Es gibt jedoch in dem ZIP-File der sog. Metadaten und der Überleitung TXT(CSV)-Dateien, die einfach in Excel, Access oder in andere Tabellenkalkulationsprogramme oder relationale Datenbanksysteme importiert werden können.

Die folgenden Erläuterungen beziehen sich auf die ICD-10-GM, entsprechende Dateien gibt es aber auch zum OPS und zur ICD-10-WHO.

Die Metadaten sind ein aufbereiteter Auszug aus dem Systematischen Verzeichnis der ICD-10-GM. Die Daten umfassen sämtliche drei-, vier- und fünfstelligen Schlüsselnummern/Kodes mit Klassentitel sowie die Überschriften der Gruppen und Kapitel.

Das ZIP-File Metadaten zur ICD-10-GM enthält u.a. die Datei der Kodes: icd10gm20JJsyst_kodes.txt. Diese Datei enthält für jeden Kode der Klassifikation eine Zeile mit 28 Feldern. Die ersten Felder 1-12 enthalten kodespezifische Informationen, die aus der Klassifikation selbst gewonnen werden können; die übrigen Felder enthalten zusätzliche, externe kodespezifische Informationen, die eigentlichen Metadaten.

Feld 6 enthält den Kode, Feld 9 die Bedeutung des Kodes, den sog. Klassentitel. Aus dieser Datei icd10gm20JJsyst_kodes.txt kann also einfach eine vollständige Kode-Klassentitel-Liste erstellt werden.

Die Überleitung ermöglicht eine Überführung von Kodes des Vorjahres auf die der aktuellen Version und umgekehrt. Im ZIP-File zur Überleitung sind u.a. zwei vollständige Kode-Klassentitel-Listen enthalten, eine Liste mit den Kodes der Vorjahresversion und eine Liste mit den Kodes der aktuellen Version, die Vorjahresliste icd10gm20JJ-1syst.txt und die aktuelle Liste icd10gm20JJsyst.txt. Beide Listen enthalten sämtliche drei-, vier- und fünfstelligen Kodes mit Klassentitel.

Sowohl das ZIP-File Metadaten als auch das ZIP-File Überleitung finden Sie kostenfrei unter Downloads im aktuellen Versionsordner der ICD-10-GM.

Entsprechende Dateien gibt es auch zum OPS und zur ICD-10-WHO.

Was ist der Unterschied zwischen Vorabfassung und Endfassung sowie zwischen Aktualisierungsliste und Differenzliste?

Die beiden in der ambulanten und der stationären Versorgung eingesetzten Klassifikationen ICD‑10‑GM und OPS werden auf der Basis eines transparenten Vorschlagsverfahrens zurzeit jährlich aktualisiert. Die neuen Versionen werden zum Anfang eines Kalenderjahres wirksam.

Vorabfassung und amtliche Endfassung

Für die Einführung einer neuen Version ist ein zeitlicher Vorlauf erforderlich, der z.B. Krankenhäusern und Software-Herstellern genügend Zeit für Software-Anpassungen und Schulungen lässt. Deswegen werden in der Regel bis Ende August des Vorjahres sogenannte Vorabfassungen von ICD-10-GM und OPS veröffentlicht.

Von den amtlichen Endfassungen unterscheiden sie sich zum einen dadurch, dass sie noch nicht vollständig sind. Es kann nämlich sein, dass zum Zeitpunkt der Vorabfassung Vorschläge aus dem Vorschlagsverfahren oder nachträgliche Anforderungen seitens des Gesetzgebers noch nicht abschließend beraten und deswegen noch nicht aufgenommen werden konnten. In der Endfassung können sich also noch entsprechende Änderungen gegenüber der Vorabfassung ergeben.

Zum anderen unterscheiden sie sich durch ein gegenüber der Endfassung reduziertes Formatangebot. Publiziert werden in der vorläufigen Fassung neben der Onlinefassung lediglich folgende Formate des Systematischen Verzeichnisses: Aktualisierungsliste, Metadaten (Importdateien für relationale Datenbanken) und Überleitung, also keine editierbare ODT-Fassung und auch kein PDF.

Aktualisierungs- und Differenzliste

Alle Änderungen der Vorabfassung bzw. der amtlichen Endfassung gegenüber der Vorjahresfassung sind detailliert dargestellt in der vorläufigen Aktualisierungsliste zur Vorabfassung bzw. der endgültigen Aktualisierungsliste zur amtlichen Endfassung.

Alle Änderungen der amtlichen Endfassung gegenüber der Vorabfassung finden Sie in der Differenzliste.

Aktualisierungs- und Differenzlisten sind als PDF im ZIP-File Aktualisierungslisten enthalten und zu finden im jeweiligen Ordner der aktuellen Version unter Downloads.

Einfügungen sind rot und unterstrichen, Löschungen blau und durchgestrichen dargestellt.

Aktualisierungs- und Differenzliste sind jedoch nicht verbindlich: Verbindliche Referenzfassung ist die vollständige amtliche Endfassung der Klassifikation in der jeweiligen Jahresversion als PDF.

Wie zitiere ich die Klassifikationen des BfArM?

Die Klassifikationen ICD-10-GM, OPS, ICF, ICD-10-WHO und ICD-O-3 sind sog. "andere amtliche Werke" im Sinne des § 5 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG), d.h. sie genießen keinen urheberrechtlichen Schutz. Die Urheberechte für die deutschen Fassungen liegen beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Für die ICF gilt, dass die Urheberrechte auch für die deutsche Fassung bei der WHO liegen.

Es gelten jeweils das Änderungsverbot nach § 62 UrhG und das Gebot der Quellenangabe nach § 63 UrhG.

Das Zitieren der genannten Klassifikationen ist also ohne besondere Genehmigungen erlaubt. Es gelten die jeweiligen Downloadbedingungen (hier insbesondere die Regelungen zu vom Format abgeleiteten Mehrwertprodukten), die allgemeinen Regeln wissenschaftlichen Zitierens sowie die jeweils für Sie geltenden z.B. hochschul- oder zeitschriftenspezifischen Zitierregeln.

Bitte beachten Sie auch folgende Hinweise:

  1. Amtliche Referenzfassung und daher bei Unstimmigkeiten maßgeblich ist die jeweilige aktuelle Endfassung der Klassifikation als PDF.
  2. Den genauen Titel der Klassifikation und den Herausgeber finden Sie auf dem Titelblatt des PDFs.
  3. Da es unterjährig bzw. während des Geltungszeitraums zu Aktualisierungen oder Korrekturen kommen kann, sollte außer dem Versionsjahr auch der sog. Stand angegeben werden. Diesen finden Sie ebenfalls auf dem Titelblatt des PDFs. Im Falle einer Aktualisierung steht dort neben dem Standdatum die Ergänzung: mit Aktualisierung vom …
    Bei der ICD-O-3 finden Sie die Angaben zum Stand auf der Rückseite des Titelblattes.
  4. Bei Quellen aus dem Internet sollten Sie Website und Abrufdatum angeben.
  5. Zu den im Anhang der ICD-10-GM enthaltenen Assessmentverfahren lesen Sie bitte die FAQ:
    Wie dürfen die in der ICD-10-GM im Anhang enthaltenen Assessmentverfahren genutzt werden?

Seit Mai 2020 ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Herausgeber der Klassifikationen.

Die ICD-10-GM Version 2021 können Sie dann beispielsweise wie folgt zitieren, die anderen Klassifikationen ab Version 2021 bzw. alle Fassungen, die ab Mai 2020 publiziert wurden, also auch die ICD-O-3 Zweite Revision 2019, zitieren Sie bitte entsprechend:

  • Hrsg.: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) unter Beteiligung der Arbeitsgruppe ICD des Kuratoriums für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen (KKG)
  • Titel: ICD-10-GM Version 2021, Systematisches Verzeichnis, Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, Stand: 18. September 2020
  • Erscheinungsort: Köln
  • Erscheinungsjahr: 2020
  • Dateiname: icd10gm2021syst_odt_20200918.pdf
  • Website: www.bfarm.de – Kodiersysteme – Services - Downloads – ICD-10-GM – Version 2021
  • Abrufdatum: 23.09.2020

Bis zur Version 2020 war das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) Herausgeber der Klassifikationen.

Die ICD-10-GM Version 2020 können Sie dann beispielsweise wie folgt zitieren, ältere Versionen und ältere Versionen der anderen Klassifikationen zitieren Sie bitte entsprechend:

  • Hrsg.: Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) unter Beteiligung der Arbeitsgruppe ICD des Kuratoriums für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen (KKG)
  • Titel: ICD-10-GM Version 2020, Systematisches Verzeichnis, Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, Stand: 20. September 2019
  • Erscheinungsort: Köln
  • Erscheinungsjahr: 2019
  • Dateiname: icd10gm2020syst_odt_20190920.pdf
  • Website: www.bfarm.de – Kodiersysteme – Services - Downloads – ICD-10-GM – Version 2020
  • Abrufdatum: 24.08.2020

Wie dürfen die in der ICD-10-GM im Anhang enthaltenen Assessmentverfahren genutzt werden?

Seit Version 2004 sind folgende standardisierte Testverfahren Bestandteil der ICD-10-GM, sie werden zur Feststellung des Grades von Funktionseinschränkungen für die Anwendung der Kodes "U50-U52 Funktionseinschränkung" in Kapitel XXII benötigt:

  • Barthel-Index
  • Erweiterter Barthel-Index
  • Frührehabilitations-Barthel-Index (FRB) nach Schönle
  • FIM (Functional Independence Measure™)
  • Mini Mental State Examination (MMSE)

Die genannten Verfahren wurden als bereits veröffentlichte Werke Dritter jeweils mit Erstveröffentlichungsnachweis als Erläuterung in die ICD-10-GM aufgenommen.

Da eine eigene Urheberschaft des BfArM an diesen Verfahren nicht besteht und auch nicht dadurch begründet wird, dass sie de facto Bestandteil des BfArM-Werkes ICD-10-GM geworden und als solche nutzbar sind, kann das BfArM keinerlei Nutzungsrechte, wie z.B. Abdruckerlaubnisse, erteilen. Unter Beachtung der maßgeblichen Zitiervorgaben, vgl. hier § 51 UrhG, ist ein eigenverantwortlicher Abdruck gleichwohl zulässig.

Sie finden die Verfahren in der ICD-10-GM in der Referenzfassung PDF im Anhang und in der Onlinefassung unter „Ergänzende Informationen“.

Wo gibt es eine maschinenlesbare Fassung der englischen ICD-10?

Informationen und Dateien zur englischsprachigen ICD-10 der WHO finden Sie auf der Website der WHO: www.who.int – Classifications - Classification of Diseases (ICD)

ICD-10 auf der Website der WHO

Wie wird die ICD-10-GM aktualisiert?

seit ICD-10-GM Version 2004

Die ICD-10-GM wird zurzeit jährlich überarbeitet.

Dabei wurden bis zur Version 2019 Änderungen der ICD-10 von der WHO übernommen; seit 2019 wird die ICD-10 der WHO nicht mehr weiterentwickelt.

Die Aktualisierung erfolgt auf der Basis der Verfahrensordnung für die Festlegung der Internationalen Statistischen Klassifikation der Krankheiten, German Modification (ICD-10-GM) und des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS).

Wo finde ich Informationen über vergangene Revisionen der ICD?

Eine orientierende Übersicht über die seit 1941 in Deutschland eingesetzten ICD-Revisionen finden Sie auf unserer Website. Nicht alle Ausgaben stehen auch als Datei zur Verfügung. Wir sind aber bemüht, einige dieser historischen Ausgaben einzuscannen und zugänglich zu machen. Einige alte Ausgaben finden Sie bereits jetzt im Downloadbereich Klassifikationen.

Wie viele Schlüsselnummern gibt es in der ICD-9 und in der ICD-10?

Eine Auszählung der Schlüsselnummern unterschiedlicher Revisionen, Fassungen und Versionen ist relativ aufwendig und ein Vergleich der Zahlen schwierig. Aus diesem Grund verzichten wir auf die Publikation genauer Zahlen. Einige Überlegungen sollen den Hintergrund verdeutlichen:

Zunächst muss festgelegt werden, was man zählen will - nur die Kodes der Krankheitskapitel oder auch die von Kap. XX (die ehemalige E-Klassifikation der ICD-9) und Kap. XXI (die ehemalige V-Klassifikation der ICD-9).

  • Kapitel: Diese Zahl ist leicht zu bestimmen.
  • Gruppen: Hier dürfen nur die Gruppen der untersten Gruppenebene gezählt werden; es gibt nämlich einige Kapitel mit mehreren Gruppenebenen, bei denen Gruppen zu Obergruppen zusammengefasst sind.
  • Dreisteller (Kategorien): Diese Zahl ist ebenfalls leicht zu bestimmen.
  • Viersteller (Subkategorien): Diese Zahl ist schon schwieriger zu bestimmen. Es wird unterschieden zwischen präkombinierten und postkombinierten Kodes. Präkombinierte Viersteller z.B. sind explizit als Viersteller in der Klassifikation aufgeführt; ihre Zahl ist leicht zu bestimmen. Postkombinierte Viersteller können vom Anwender mittels einer Subklassifikation, also einer Liste mit möglichen Werten für die vierte Stelle, gebildet werden (z.B. T10.- in der ICD-10-WHO). Häufig gelten solche Listen nicht nur für einen Kode, sondern für mehrere. Die Anzahl postkombinierter Kodes ist nicht exakt zu bestimmen, da - vor allem im Kapitel XX - nicht jede Kombination sinnvoll ist.
  • Fünfsteller: Auch diese Zahl ist schwierig zu bestimmen, da fast alle Fünfsteller postkombiniert sind.
  • Endständige/terminale Schlüsselnummern oder kodierbare Endpunkte: Als endständig werden alle Schlüsselnummern bezeichnet, die nicht weiter differenziert sind, also keine Subkodes haben. Drei- und Viersteller können endständig sein; Fünfsteller sind immer endständig, da es in der ICD-10 keine Sechssteller gibt.

Ein Vergleich der Zahlen der GM-Ausgabe mit der SGB-V-Ausgabe wird noch schwieriger, denn im sogenannten Minimalstandard der SGB-V-Ausgabe konnten auch nichtterminale Dreisteller als gültige Schlüsselnummern verwendet werden - es sei denn, alle zugehörigen Viersteller waren im Minimalstandard, denn dann war der Dreisteller nicht im Minimalstandard.

Genaue Zahlen sind also schwierig zu ermitteln und die Gefahr einer falschen Interpretation ist groß.

Die folgende Tabelle enthält daher nur gerundete Werte, und zwar ohne Berücksichtigung des Minimalstandards. Wenn die Zahlen in aufeinanderfolgenden Versionen ähnlich sind, bedeutet das nicht unbedingt, dass keine Änderungen stattgefunden haben: Löschungen und Neuzugänge halten sich die Waage. Zum Vergleich: Die ICD-9 enthielt ca. 6.900 kodierbare Endpunkte.

VersionICD-10 Systematik*ICD-10 Alphabet**
SGB-V 1.3ca. 9.000--
SGB-V 2.0ca. 12.400ca. 31.200***
GM 2004ca. 13.000ca. 53.800
GM 2005ca. 13.100ca. 64.300
GM 2006ca. 13.200ca. 73.500
GM 2007ca. 13.200ca. 73.900
GM 2008ca. 13.300ca. 75.500
GM 2009ca. 13.300ca. 75.600
GM 2010ca. 13.300ca. 75.800
GM 2011ca. 13.300ca. 76.400
GM 2012ca. 13.300ca. 76.500
GM 2013ca. 13.400ca. 76.800
GM 2014ca. 13.400ca. 76.900
GM 2015ca. 13.400ca. 77.400
GM 2016ca. 13.500ca. 78.700
GM 2017ca. 13.600ca. 79.500
GM 2018ca. 13.700ca. 79.800
GM 2019ca. 13.750ca. 80.900
GM 2020ca. 13.750ca. 82.900
GM 2021ca. 13.800ca. 83.000
GM 2022ca. 14.200ca. 84.700
GM 2023ca. 14.300ca. 86.200
GM 2024ca. 14.300ca. 88.250

* endständige Kodes
** Einträge in der EDV-Fassung
*** ICD-Diagnosenthesaurus Version 4.0

Welche Funktion haben die U-Kodes im Kap. XXII?

Das Kapitel XXII wurde erst mit der Version 2004 in die ICD-10 aufgenommen. Hier werden im Kodebereich U00-U99 "Schlüsselnummern für besondere Zwecke" zusammengefasst.

WHO- und GM-Ausgabe unterscheiden sich hier deutlich:

Während in der WHO-Fassung in Version 2004 und 2005 zunächst nur die Gruppe U00-U49 "Vorläufige Zuordnung für Krankheiten mit unklarer Ätiologie" mit den beiden Kodes U04 und U04.9 für SARS bzw. "SARS, nicht näher bezeichnet" enthalten war, gab es in der GM-Fassung drei weitere Gruppen.

Mittlerweile gibt es in Kap. XXII in der ICD-10-WHO zwei Gruppen, in der ICD-10-GM neun Gruppen.

Welche Version der ICD-10 ist in den unterschiedlichen Bereichen des Gesundheitswesens derzeitig gültig?

Über den Einsatz der unterschiedlichen Versionen von ICD-10-WHO und ICD-10-GM informiert jeweils der Versionsverlauf. Dort finden Sie auch Hinweise auf die Bekanntmachungen des Bundesministeriums für Gesundheit, mit denen neue GM-Versionen jeweils in Kraft gesetzt wurden.

Was sind die SGB-V-Fassung und die GM-Fassung der ICD-10 und wozu dienen sie?

Die SGB-V-Fassung der ICD-10, die sog. ICD-10-SGB-V, entstand aufgrund einer Rahmenvereinbarung zwischen den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenversicherung, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft.

Danach sollte die deutschsprachige ICD-10 der WHO für die Belange des V. Buches Sozialgesetzbuch vereinfacht werden, um sie zur Diagnosenverschlüsselung in der vertragsärztlichen Praxis nach § 295 SGB V und im stationären Bereich nach § 301 SGB V anzuwenden. Die ICD-10-SGB-V wurde in der Version 1.3 gegenüber der ICD-10-WHO in einigen Teilen deutlich reduziert: In Mitteleuropa seltene Erkrankungen, der größte Teil des Kapitel XX "Äußere Ursachen von Morbidität und Mortalität" und eine Vielzahl von Kodes aus Kap. XXI "Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen und zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens führen" entfielen.

Um im stationären Bereich das Entgeltsystem AR-DRG (Australian Refined Diagnoses Related Groups) in Deutschland einführen zu können, mussten die Kapitel I bis XIX auf der Grundlage der australischen ICD-10-AM erweitert werden, da dazu eine höhere Granularität der Klassifikation erforderlich war. Diese gegenüber der Version 1.3 für den stationären Bereich erweiterte Fassung war die ICD-10-SGB-V Version 2.0.

Die ICD-10-SGB-V Version 1.3 wurde ab dem 1. Januar 2000 im ambulanten und im stationären Bereich eingesetzt. Im ambulanten Bereich blieb sie bis Ende 2003 im Einsatz, im stationären Bereich wurde sie in den Jahren 2002 und 2003 durch die Version 2.0 ersetzt.

Seit 2004 wird die ICD-10-SGB-V als ICD-10-GM (German Modification) weitergeführt, sie wird sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich eingesetzt.

Was brauche ich für die praktische Verschlüsselungsarbeit mit der ICD-10?

Wenn Sie "von Hand" verschlüsseln wollen, benötigen Sie sowohl das Systematische als auch das Alphabetische Verzeichnis der gewünschten ICD-10-Version. Sie finden alle Fassungen kostenfrei unter Downloads. Die Systematischen Verzeichnisse liegen auch als Onlinefassungen vor.

  1. Schlagen Sie im Alphabetischen Verzeichnis die gesuchte Diagnose nach. Es enthält hinter jedem Eintrag den zugehörigen Kode.
  2. Überprüfen Sie den gefundenen Kode, indem Sie den Kode im Systematischen Verzeichnis aufsuchen.
  3. Wenn Sie den gesuchten Begriff nicht im Alphabetischen Verzeichnis finden, suchen Sie ggf. nach anderen Schreibweisen, nach Synonymen oder bei zusammengesetzten Begriffen nach Wortbestandteilen.
  4. Nur wenn Sie auch dann nichts finden, sollten Sie die Diagnose direkt mit der Systematik verschlüsseln, indem Sie in der Systematik das passende Kapitel, die passende Gruppe und dann den passenden Kode suchen.

Bitte beachten Sie, dass beim Kodieren mit der GM-Fassung bereichsspezifische Kodierrichtlinien der Selbstverwaltung gelten.

EDV-gestützte Verschlüsselungssysteme arbeiten nach demselben Prinzip. Ihr EDV-System sollte daher neben der Systematik wegen der vielen Synonyme auch das Alphabet enthalten.

Informationen zum Alphabetisches Verzeichnis vs. Diagnosenthesaurus (IDT) für die ICD-10-GM (SGB-V)

Wozu dienen die Kapitel XX und XXI der ICD-10?

Die Kapitel XX "Äußere Ursachen von Morbidität und Mortalität" und XXI "Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen und zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens führen" der ICD-10 der WHO entsprechen der E- bzw. der V-Zusatzklassifikation in der ICD-9. In der SGB-V-Ausgabe und in der German Modification der ICD-10 ist für die Verschlüsselung nur eine Auswahl dieser Schlüsselnummern zugelassen - viele davon nur in Ergänzung anderer Schlüsselnummern zur näheren Diagnosespezifizierung.

Kapitel XX ist wichtig für die Verschlüsselung von Todesursachen mit der ICD-10-WHO.

Bei der Verschlüsselung der Morbidität mit der ICD-10-SGB-V und der ICD-10-GM dürfen Schlüsselnummern aus diesem Kapitel nur zusätzlich zu anderen Schlüsselnummern verwendet werden, z.B. um die äußere Ursache einer Verletzung anzugeben. So ist z.B. "Fraktur der Patella durch Angefahrenwerden von einem LKW" als S82.0 zu verschlüsseln. Zusätzlich kann V99! vergeben werden, um die Ursache "Transportmittelunfall" zu verschlüsseln. Keinesfalls dürfen die mit Ausrufezeichen gekennzeichneten Kodes als alleinige Schlüsselnummer benutzt werden.

Kapitel XXI dient der Verschlüsselung all jener Zustände, die zur Inanspruchnahme medizinischer Leistungen führen, die aber keine eigentlichen krankhaften Zustände sind und daher nicht in den Kapiteln I bis XIX aufgeführt sind. Hierunter fallen z.B. Vorsorgeuntersuchungen oder Impfungen.

OPS

Wo finde ich „Klarstellungen und Änderungen“ für den OPS und welche Gültigkeit haben sie?

Gemäß § 295 Absatz 1 Satz 8 und § 301 Absatz 2 Satz 6 SGB V ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) berechtigt, bei Auslegungsfragen zu ICD-10-GM und OPS Klarstellungen und Änderungen mit Wirkung auch für die Vergangenheit vorzunehmen, soweit diese nicht zu erweiterten Anforderungen an die Verschlüsselung erbrachter Leistungen führen.

Publikation von „Klarstellungen und Änderungen“ für den OPS

Klarstellungen und Änderungen werden zum Zeitpunkt ihrer Erforderlichkeit als Anhang des OPS publiziert. Der Anhang wird als separate Einzeldatei unter „Downloads - OPS“ und als „Ergänzende Information“ in der HTML-Onlinefassung und ggf. in weiteren Fassungen und Formaten veröffentlicht. Für Anhänge, die vor mehr als zwei Jahren veröffentlicht wurden, finden sich die separaten Einzeldateien (wie auch die anderen Fassungen und Formaten des OPS) unter Downloads - OPS - OPS Vorgängerversionen in der Sammel-Zip-Datei der jeweiligen OPS-Version.

Gültigkeit von „Klarstellungen und Änderungen“ für den OPS

Bei der Klarstellung oder Änderung ist jeweils vermerkt, ab welcher ggf. auch zurückliegenden OPS-Version sie gültig ist. Ist bei einer Klarstellung oder Änderung vermerkt, dass sie auch für die jeweils aktuelle Version des OPS gültig ist, gilt sie für alle folgenden Versionen fort (und wird nicht im Anhang der Folgeversionen mitgeführt), bis der Sachverhalt durch erneute Klarstellung oder Änderung oder in nachfolgenden OPS-Versionen abweichend bzw. neu geregelt wird.

Seit 2019 wurden folgende Klarstellungen und Änderungen veröffentlicht (jeweils Links zur HTML-Onlinefassung):

Klarstellungen und Änderungen im OPS 2019

Klarstellungen und Änderungen im OPS 2022

Gibt es eine Excel-Liste zur ICD-10-GM bzw. zum OPS mit Kodes und ihrer Bedeutung?

Das BfArM stellt keine Excel-Listen zur Verfügung. Es gibt jedoch in dem ZIP-File der sog. Metadaten und der Überleitung TXT(CSV)-Dateien, die einfach in Excel, Access oder in andere Tabellenkalkulationsprogramme oder relationale Datenbanksysteme importiert werden können.

Die folgenden Erläuterungen beziehen sich auf die ICD-10-GM, entsprechende Dateien gibt es aber auch zum OPS und zur ICD-10-WHO.

Die Metadaten sind ein aufbereiteter Auszug aus dem Systematischen Verzeichnis der ICD-10-GM. Die Daten umfassen sämtliche drei-, vier- und fünfstelligen Schlüsselnummern/Kodes mit Klassentitel sowie die Überschriften der Gruppen und Kapitel.

Das ZIP-File Metadaten zur ICD-10-GM enthält u.a. die Datei der Kodes: icd10gm20JJsyst_kodes.txt. Diese Datei enthält für jeden Kode der Klassifikation eine Zeile mit 28 Feldern. Die ersten Felder 1-12 enthalten kodespezifische Informationen, die aus der Klassifikation selbst gewonnen werden können; die übrigen Felder enthalten zusätzliche, externe kodespezifische Informationen, die eigentlichen Metadaten.

Feld 6 enthält den Kode, Feld 9 die Bedeutung des Kodes, den sog. Klassentitel. Aus dieser Datei icd10gm20JJsyst_kodes.txt kann also einfach eine vollständige Kode-Klassentitel-Liste erstellt werden.

Die Überleitung ermöglicht eine Überführung von Kodes des Vorjahres auf die der aktuellen Version und umgekehrt. Im ZIP-File zur Überleitung sind u.a. zwei vollständige Kode-Klassentitel-Listen enthalten, eine Liste mit den Kodes der Vorjahresversion und eine Liste mit den Kodes der aktuellen Version, die Vorjahresliste icd10gm20JJ-1syst.txt und die aktuelle Liste icd10gm20JJsyst.txt. Beide Listen enthalten sämtliche drei-, vier- und fünfstelligen Kodes mit Klassentitel.

Sowohl das ZIP-File Metadaten als auch das ZIP-File Überleitung finden Sie kostenfrei unter Downloads im aktuellen Versionsordner der ICD-10-GM.

Entsprechende Dateien gibt es auch zum OPS und zur ICD-10-WHO.

Was ist der Unterschied zwischen Vorabfassung und Endfassung sowie zwischen Aktualisierungsliste und Differenzliste?

Die beiden in der ambulanten und der stationären Versorgung eingesetzten Klassifikationen ICD‑10‑GM und OPS werden auf der Basis eines transparenten Vorschlagsverfahrens zurzeit jährlich aktualisiert. Die neuen Versionen werden zum Anfang eines Kalenderjahres wirksam.

Vorabfassung und amtliche Endfassung

Für die Einführung einer neuen Version ist ein zeitlicher Vorlauf erforderlich, der z.B. Krankenhäusern und Software-Herstellern genügend Zeit für Software-Anpassungen und Schulungen lässt. Deswegen werden in der Regel bis Ende August des Vorjahres sogenannte Vorabfassungen von ICD-10-GM und OPS veröffentlicht.

Von den amtlichen Endfassungen unterscheiden sie sich zum einen dadurch, dass sie noch nicht vollständig sind. Es kann nämlich sein, dass zum Zeitpunkt der Vorabfassung Vorschläge aus dem Vorschlagsverfahren oder nachträgliche Anforderungen seitens des Gesetzgebers noch nicht abschließend beraten und deswegen noch nicht aufgenommen werden konnten. In der Endfassung können sich also noch entsprechende Änderungen gegenüber der Vorabfassung ergeben.

Zum anderen unterscheiden sie sich durch ein gegenüber der Endfassung reduziertes Formatangebot. Publiziert werden in der vorläufigen Fassung neben der Onlinefassung lediglich folgende Formate des Systematischen Verzeichnisses: Aktualisierungsliste, Metadaten (Importdateien für relationale Datenbanken) und Überleitung, also keine editierbare ODT-Fassung und auch kein PDF.

Aktualisierungs- und Differenzliste

Alle Änderungen der Vorabfassung bzw. der amtlichen Endfassung gegenüber der Vorjahresfassung sind detailliert dargestellt in der vorläufigen Aktualisierungsliste zur Vorabfassung bzw. der endgültigen Aktualisierungsliste zur amtlichen Endfassung.

Alle Änderungen der amtlichen Endfassung gegenüber der Vorabfassung finden Sie in der Differenzliste.

Aktualisierungs- und Differenzlisten sind als PDF im ZIP-File Aktualisierungslisten enthalten und zu finden im jeweiligen Ordner der aktuellen Version unter Downloads.

Einfügungen sind rot und unterstrichen, Löschungen blau und durchgestrichen dargestellt.

Aktualisierungs- und Differenzliste sind jedoch nicht verbindlich: Verbindliche Referenzfassung ist die vollständige amtliche Endfassung der Klassifikation in der jeweiligen Jahresversion als PDF.

Wie zitiere ich die Klassifikationen des BfArM?

Die Klassifikationen ICD-10-GM, OPS, ICF, ICD-10-WHO und ICD-O-3 sind sog. "andere amtliche Werke" im Sinne des § 5 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG), d.h. sie genießen keinen urheberrechtlichen Schutz. Die Urheberechte für die deutschen Fassungen liegen beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Für die ICF gilt, dass die Urheberrechte auch für die deutsche Fassung bei der WHO liegen.

Es gelten jeweils das Änderungsverbot nach § 62 UrhG und das Gebot der Quellenangabe nach § 63 UrhG.

Das Zitieren der genannten Klassifikationen ist also ohne besondere Genehmigungen erlaubt. Es gelten die jeweiligen Downloadbedingungen (hier insbesondere die Regelungen zu vom Format abgeleiteten Mehrwertprodukten), die allgemeinen Regeln wissenschaftlichen Zitierens sowie die jeweils für Sie geltenden z.B. hochschul- oder zeitschriftenspezifischen Zitierregeln.

Bitte beachten Sie auch folgende Hinweise:

  1. Amtliche Referenzfassung und daher bei Unstimmigkeiten maßgeblich ist die jeweilige aktuelle Endfassung der Klassifikation als PDF.
  2. Den genauen Titel der Klassifikation und den Herausgeber finden Sie auf dem Titelblatt des PDFs.
  3. Da es unterjährig bzw. während des Geltungszeitraums zu Aktualisierungen oder Korrekturen kommen kann, sollte außer dem Versionsjahr auch der sog. Stand angegeben werden. Diesen finden Sie ebenfalls auf dem Titelblatt des PDFs. Im Falle einer Aktualisierung steht dort neben dem Standdatum die Ergänzung: mit Aktualisierung vom …
    Bei der ICD-O-3 finden Sie die Angaben zum Stand auf der Rückseite des Titelblattes.
  4. Bei Quellen aus dem Internet sollten Sie Website und Abrufdatum angeben.

Seit Mai 2020 ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinpodukte (BfArM) Herausgeber der Klassifikationen.

Die ICD-10-GM Version 2021 können Sie dann beispielsweise wie folgt zitieren, die anderen Klassifikationen ab Version 2021 bzw. alle Fassungen, die ab Mai 2020 publiziert wurden, also auch die ICD-O-3 Zweite Revision 2019, zitieren Sie bitte entsprechend:

  • Hrsg.: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinpodukte (BfArM) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) unter Beteiligung der Arbeitsgruppe ICD des Kuratoriums für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen (KKG)
  • Titel: ICD-10-GM Version 2021, Systematisches Verzeichnis, Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, Stand: 18. September 2020
  • Erscheinungsort: Köln
  • Erscheinungsjahr: 2020
  • Dateiname: icd10gm2021syst_odt_20200918.pdf
  • Website: www.bfarm.de – Kodiersysteme – Services - Downloads – ICD-10-GM – Version 2021
  • Abrufdatum: 23.09.2020

Bis zur Version 2020 war das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) Herausgeber der Klassifikationen.

Die ICD-10-GM Version 2020 können Sie dann beispielsweise wie folgt zitieren, ältere Versionen und ältere Versionen der anderen Klassifikationen zitieren Sie bitte entsprechend:

  • Hrsg.: Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) unter Beteiligung der Arbeitsgruppe ICD des Kuratoriums für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen (KKG)
  • Titel: ICD-10-GM Version 2020, Systematisches Verzeichnis, Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, Stand: 20. September 2019
  • Erscheinungsort: Köln
  • Erscheinungsjahr: 2019
  • Dateiname: icd10gm2020syst_odt_20190920.pdf
  • Website: www.bfarm.de – Kodiersysteme – Services - Downloads – ICD-10-GM – Version 2020
  • Abrufdatum: 24.08.2020

Gibt es für den OPS ein Alphabetisches Verzeichnis?

Seit dem OPS-301 Version 2004 liegt ein Alphabetisches Verzeichnis vor, das jährlich aktualisiert und in den Formaten ODT, ODF und TXT(CSV) herausgegeben wird.

Seit Version 2021 wird das Alphabetische Verzeichnis zum OPS ausschließlich als TXT(CSV)-Fassung bereitgestellt.

Wo sind die Unterschiede im OPS von einer Version zur nächsten zu finden?

Die Liste der Änderungen (Aktualisierungsliste) finden Sie unter Downloads im jeweiligen Jahresversionsordner, für die aktuelle Version als Einzeldatei und bei Vorgängerversionen innerhalb des Gesamt-ZIPs.

Gibt es eine Datei mit ausdefinierten, endständigen Kodes des OPS?

Unter Downloads finden Sie Dateien, die als Metadaten bezeichnet sind und ausdefinierte, endständige Kodes mit sinntragenden Texten zum Import in Datenbanksysteme enthalten.

Gibt es eine Datei, die endständige Kodes mit Kurztexten enthält?

Eine solche Datei liegt zurzeit leider nicht vor.

Warum findet man viele gängige Verfahren nicht im OPS wieder?

Der OPS ist keine umfassende medizinische Prozedurenklassifikation. Er fasst vielmehr jene Verfahren zusammen, die im australischen DRG-System für die Ansteuerung der DRGs und für die Differenzierung zwischen DRGs erforderlich sind. Weiterhin wurden Maßnahmen aufgenommen, die für die Anpassung und Weiterentwicklung des DRG-Systems in Deutschland erforderlich sein könnten.

Wie viele Schlüsselnummern enthält der OPS?

seit OPS-301 Version 2.0

Diese Frage kann nicht eindeutig beantwortet werden. Der OPS arbeitet mit Subklassifikationen, also Listen, nach denen die endständigen Schlüsselnummern gebildet werden müssen. Dabei sind nicht alle formal möglichen Kombinationen auch medizinisch sinnvoll.

VersionOPS(-301)
Systematik*
OPS(-301)
Alphabet**
2004ca. 22.800ca. 20.200
2005ca. 22.900ca. 24.100
2006ca. 23.600ca. 25.100
2007ca. 24.200ca. 26.400
2008ca. 25.000ca. 28.700
2009ca. 25.500ca. 28.800
2010ca. 27.000ca. 30.700
2011ca. 27.500ca. 31.500
2012ca. 28.000ca. 33.300
2013ca. 28.300ca. 34.100
2014ca. 28.800ca. 34.900
2015ca. 29.200ca. 36.100
2016ca. 29.750ca. 37.400
2017ca. 30.400ca. 40.800
2018ca. 30.950ca. 42.000
2019ca. 31.700ca. 43.200
2020ca. 32.100ca. 43.700
2021ca. 32.750ca. 45.000
2022ca. 33.100ca. 45.400
2023ca. 33.350ca. 45.750

* endständige Kodes
** Einträge in der EDV-Fassung

SNOMED-CT-Lizenzvergabe

Wer ist berechtigt, eine SNOMED CT-Affiliate-Lizenz zu beantragen?

Die Nutzung von SNOMED CT wird auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland allen Bedarfsträgerinnen und Bedarfsträgern ermöglicht, die SNOMED-CT-Konzepte nutzen möchten. Bevor SNOMED CT genutzt wird, ist eine Affiliate-Lizenz-Vereinbarung über die Nutzung von SNOMED CT mit dem National Release Center (NRC) in Deutschland beim BfArM abzuschließen.

Dies erfolgt bei der Registrierung über das Portal MLDS (Member Licensing and Distribution Service), das über die Webseite des NRC zugänglich ist. Die Affiliate-Lizenzbedingungen sind zu berücksichtigen. Nach Annahme der Affiliate-Lizenzbedingungen kann SNOMED CT innerhalb Deutschlands kostenfrei eingesetzt werden.

Wo und wie beantrage ich eine SNOMED-CT-Affiliate-Lizenz?

Eine Affiliate-Lizenz für die Nutzung von SNOMED CT auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland kann beim National Release Center in Deutschland beim BfArM beantragt werden. Die Beantragung erfolgt über das Portal MLDS (Member Licensing and Distribution Service). Um MLDS nutzen zu können, müssen Sie sich zuerst registrieren. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Beantragung einer SNOMED-CT-Lizenz. Das MLDS ist ein Service von SNOMED International, das den Mitgliedsländern zur Verfügung gestellt wird. Die Affiliate-Lizenzbedingungen sind zu berücksichtigen.

Ab wann können Affiliate-Lizenzen für SNOMED CT beim BfArM beantragt werden?

Deutschland ist seit 1.1.2021 Mitglied von SNOMED International. Seitdem übernimmt das BfArM die Rolle als National Release Center für Deutschland. Zum 1.1.2021 wurde das Portal MLDS (Member Licensing and Distribution Service) im BfArM freigeschaltet. Seitdem können Affiliate-Lizenzen beantragt werden.

Ich habe eine Pilotlizenz bei der TMF beantragt. Sind von meiner Seite Schritte erforderlich, wenn Deutschland ab 1.1.2021 eine Nationallizenz erworben hat?

Mit Übergang der Verantwortlichkeiten der TMF (Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung) als National Release Center für die Pilotlizenz zum BfArM als National Release Center für die Nationallizenz wurde auch das Portal MLDS (Member Licensing and Distribution Service) von der TMF auf das BfArM überführt. Ihre Daten im MLDS wurden beim Umzug ebenfalls überführt. Ihre Affiliate-Lizenz ist weiter gültig, von Ihrer Seite muss nichts unternommen werden. Prüfen Sie jedoch, ob die von Ihnen eingegebenen Daten unter den neuen Rahmenbedingungen noch gültig sind.

Welche Bedeutung hat die E-Mail-Adresse für die Beantragung einer Affiliate-Lizenz?

Die bei der Registrierung im Serviceportal MLDS (Member Licensing and Distribution Service) angegebene Kontakt-E-Mail-Adresse wird im MLDS als Identifikator bzw. Schlüssel für die langfristige Verwaltung Ihrer Affiliate-Lizenz verwendet. Bitte wählen Sie daher die dort anzugebende E-Mail-Adresse sorgfältig aus.

Diese E-Mail-Adresse sollte möglichst langfristig über die gesamte Laufzeit Ihrer geplanten oder bereitgestellten Software-Anwendung verfügbar sein. Es bietet sich daher an, eine an die langfristige Betreiberorganisation gebundene Funktions-E-Mail und KEINE personen- und projektbezogene E-Mail-Adresse bei der Registrierung einzutragen.

Ist die Nutzung einer Affiliate-Lizenz für SNOMED CT an Bedingungen geknüpft?

Bei der Nutzung einer Affiliate-Lizenz sind die Affiliate-Lizenzbedingungen von SNOMED International zu beachten, die die Rechte und Pflichten der Affiliate-Lizenznehmerin bzw. des Affiliate-Lizenznehmers sowie Rahmenbedingungen für die Nutzung von SNOMED CT beinhalten. Die Affiliate-Lizenznehmerin bzw. der Affiliate-Lizenznehmer muss dafür Sorge tragen, dass die Affiliate-Lizenzbedingungen auch von seinen Sublizenznehmern bzw. Endanwendern eingehalten werden.

Für die Nutzung von SNOMED CT sind vom Affiliate-Lizenznehmer im Serviceportal MLDS (Member Licensing and Distribution Service) Kontaktdaten und Angaben zu seiner Organisation zu machen sowie der Nutzungs- und Lizenztyp, die aktuelle und geplante Nutzung, der Nutzungszweck und der Implementierungsstatus zu beschreiben. Weiterhin sind Angaben zu Affiliate-Lizenznehmern bzw. Endanwendern, den betriebenen Softwaresystemen, dem Umfang der Anwendungsplätze und der Art der Nutzung von SNOMED CT offenzulegen. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Beantragung einer SNOMED-CT-Lizenz.

Welche Angaben zur Nutzung von SNOMED CT müssen jeweils jährlich gemacht werden?

Mit der Nutzung einer Affiliate-Lizenz sind jährliche Berichtspflichten verbunden. Die Affiliate-Lizenznehmerin bzw. der Affiliate-Lizenznehmer ist verpflichtet, jährlich eine Nutzungserklärung zu erstellen.

Dies erfolgt im Serviceportal MLDS (Member Licensing and Distribution Service). Dort hat die Affiliate-Lizenznehmerin bzw. der Affiliate-Lizenznehmer die aktuelle und geplante Nutzung, den Nutzungszweck und den Implementierungsstatus seiner Software zu beschreiben.

Weiter sind von der Affiliate-Lizenznehmerin bzw. vom Affiliate-Lizenznehmer Angaben zu seinen Sublizenznehmern bzw. Endanwendern (Organisationen oder Einzelnutzer) zu machen, die Anzahl der Software-Anwendungen und die Anzahl der Anwendungsplätze offenzulegen sowie die Art der Nutzung (Datenerfassung oder -auswertung sowie Datenaggregation mit SNOMED CT) darzustellen. Diese Nutzungserklärung muss jährlich neu erstellt werden und bis zum 15. Januar für das laufende Jahr im MLDS vorliegen.

Wie lange gilt eine Affiliate-Lizenz?

Eine Affiliate-Lizenz ist unbegrenzt gültig, solange den jährlichen Berichtspflichten nachgekommen wird. Eine Nutzungserklärung muss bis zum 15. Januar für das laufende Jahr im Serviceportal MLDS (Member Licensing and Distribution Service) vorliegen.

Fallen Kosten für Nutzer einer Affiliate-Lizenz an?

Für Affiliate-Lizenznehmer und Endanwender fallen keine Kosten für die Nutzung von SNOMED CT auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland an. Die Kosten für die deutsche Mitgliedschaft bei SNOMED International übernimmt der Bund.

Eine Member License umfasst das Angebot von Basisschulungen, die von SNOMED International durchgeführt werden.

Ich bin Software-Hersteller. Müssen die Nutzerinnen und Nutzer der von mir bereitgestellten und vertriebenen Software-Produkte (die SNOMED-CT-Codes enthalten) zusätzlich eine Sublizenz anmelden?

Jeder Software-Hersteller oder -Vertreiber, der ein Software-Produkt in Deutschland vertreiben möchte, das SNOMED-CT-Konzepte enthält, benötigt eine Affiliate-Lizenz und Sublizenzen für Endanwenderinnen und Endanwender. Dies ist auch notwendig, wenn Sie bereits eine Affiliate-Lizenz über eine Registrierung in einem anderen Mitgliedland von SNOMED International haben. Diese Affiliate-Lizenz und die Sublizenzen für die Nutzung von SNOMED CT in Deutschland können Sie über das Serviceportal MLDS (Member Licensing and Distribution Service) beantragen.

Als Affiliate-Lizenznehmerin bzw. Affiliate-Lizenznehmer sind Sie dafür verantwortlich, auch Ihre Sublizenznutzer bzw. Endanwender (Namen der Organisationen und Anzahl der Einzelnutzer) zu verwalten und die Art der Nutzung von SNOMED-CT-Konzepten gegenüber SNOMED International offenzulegen. Für Anwender bzw. Endnutzer ist es daher nicht erforderlich, eine Sublizenz unterhalb Ihrer Affiliate-Lizenz anzumelden.

Gibt es eine Limitierung der Nutzerinnen und Nutzer meiner Affiliate-Lizenz für eine Organisation?

Die Anzahl der individuellen Nutzerinnen und Nutzer innerhalb einer Organisation, die eine Affiliate-Lizenz beantragt hat, ist nicht limitiert auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Die Anzahl der Anwendungsplätze ist in der jährlichen Nutzungserklärung anzugeben.

Wenn Ihre Organisation international arbeitet, gelten die Affiliate-Lizenzbestimmungen des jeweiligen Mitgliedlands dem die Nutzerin bzw. der Nutzer zugeordnet ist.

Ich bin Software-Nutzer einer Software, in der SNOMED-CT-Konzepte implementiert sind. Muss ich eine Lizenz beantragen?

Üblicherweise beantragt die Betreiberin oder der Betreiber einer Software eine Affiliate-Lizenz. Endnutzerinnen bzw. Endnutzer, die SNOMED-CT-Konzepte in einem Software-System nutzen, benötigen daher keine separate Affiliate-Lizenz.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, lassen Sie sich von der Software-Betreiberin oder vom Software-Betreiber bestätigen, dass diese oder dieser eine Affiliate-Lizenz für die Nutzung von SNOMED CT in dem von Ihnen genutzten Softwareprodukt in Deutschland besitzt.

Ich bin Mitglied einer Organisation der Fachkreise, die ein Software-Produkt betreibt und dafür eine SNOMED-Affiliate-Lizenz besitzt. Muss ich eine Lizenz beantragen?

Üblicherweise beantragt die Betreiberin oder der Betreiber einer Software eine Affiliate-Lizenz. Diese Affiliate-Lizenz sollte daher Ihre Dachorganisation beantragen und auch die Verpflichtungen bzgl. der jährlichen Nutzungserklärung übernehmen. Endnutzerinnen und Endnutzer, die SNOMED-CT-Konzepte in einem Software-System nutzen, benötigen daher keine separate Affiliate-Lizenz.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, lassen Sie sich von Ihrer Dachorganisation bestätigen, dass diese eine Affiliate-Lizenz für die Nutzung von SNOMED CT in dem von Ihnen genutzten Software-Produkt in Deutschland besitzt.

Ich bin Projektleiter für ein Software-Projekt in einem Universitätsklinikum mit mehreren Fachkliniken oder Fachabteilungen. Kann ich (zusätzlich) eine eigenständige Lizenz beantragen?

Die Anzahl der individuellen Antragstellerinnen und Antragsteller innerhalb einer Organisation, die eine Affiliate-Lizenz beantragen können, ist nicht limitiert. Grundsätzlich ist eine Affiliate-Lizenz pro Institution ausreichend. Üblicherweise ist eine Zuordnung von Affiliate-Lizenzen zu Software-Produkten sinnvoll, um die damit verbundene jährliche Nutzungserklärung für den jeweiligen Anwendungszweck, Nutzungsumfang und Anwendungsplätzen angemessen nachhalten zu können. Bitte beachten Sie, dass mit der Beantragung einer Affiliate-Lizenz jährliche Berichtspflichten verbunden sind.

Ich leite ein Software-Projekt, das von mehreren unabhängigen Konsortialpartnerinnen und -partnern getragen wird. Müssen alle Beteiligten eine Affiliate-Lizenz erwerben?

Üblicherweise beantragt die langfristige Betreiberin bzw. der langfristige Betreiber einer Software eine Affiliate-Lizenz, die bzw. der Kenntnis über den Umfang der Nutzung und die Anzahl der Anwendungsplätze hat und diese längerfristig auch nachhalten kann. Bei unabhängigen Konsortialpartnerinnen und -partnern sollte daher geprüft werden, wer langfristig als Kontaktperson für SNOMED International bereitstehen kann.

Sofern die Software jeweils in mehreren separaten Instanzen bei den einzelnen Konsortialpartnerinnen und -partnern betrieben werden soll, kann es sinnvoll sein, dass jede Partnerin bzw. jeder Partner langfristig eine separate Affiliate-Lizenz für seine Instanz beantragt. Bitte beachten Sie, dass mit der Beantragung einer Affiliate-Lizenz jährliche Berichtspflichten verbunden sind, die dann von jeder Partnerin und von jedem Partner separat nachgehalten werden müssen.

SNOMED-CT-Nutzung

Wo bekomme ich fachliche Unterstützung, wenn ich SNOMED-CT-Konzepte nutzen möchte?

SNOMED International stellt ein vielfältiges Schulungs- und Informationsangebot bereit.

Über den SNOMED-CT-Starter-Guide in deutscher Sprache können Sie einen ersten Überblick über SNOMED CT gewinnen. SNOMED International stellt in einer eLearning Plattform umfangreiches Trainingsmaterial in englischer Sprache bereit. Weitere Dokumente finden Sie in der SNOMED International Document Library.

Auf den Webseiten von SNOMED International finden Sie auch Antworten zu häufig gestellten Fragen (FAQ-Liste).

Das National Release Center beim BfArM nimmt gerne Ihre Fragen über snomed@bfarm.de entgegen.

Wir unterstützen Sie gerne oder vermitteln Sie an Expertinnen und Experten in Deutschland, z.B. in den Standardisierungsorganisationen und der Medizininformatik-Initiative. Verwiesen sei auch auf das gemeinsame Interoperabilitätsforum von HL7 und IHE Deutschland.

Was muss ich beachten, wenn ich SNOMED-CT-Konzepte in Anwendungen nutze?

Bei der Nutzung von SNOMED-CT-Konzepten in Anwendungen sind die in der Affiliate-Lizenz vorgegebenen Bedingungen (insbesondere in Absatz 8) zu beachten. In allen Medien hat der Hinweis in Englisch oder alternativ in Deutsch zu erfolgen:

„This material includes SNOMED Clinical Terms® (SNOMED CT®) which is used by permission of the International Health Terminology Standards Development Organisation (IHTSDO). All rights reserved. SNOMED CT®, was originally created by The College of American Pathologists. “SNOMED” and “SNOMED CT” are registered trademarks of the IHTSDO.”
„Dieses Material* enthält SNOMED Clinical Terms® (SNOMED CT®), die mit Genehmigung der International Health Terminology Standards Development Organisation (IHTSDO) verwendet werden. Alle Rechte vorbehalten. SNOMED CT® wurde ursprünglich vom College of American Pathologists entwickelt. "SNOMED" und "SNOMED CT" sind eingetragene Warenzeichen der IHTSDO."

*ev. zu spezifizieren als „Dieser Text“ / „Dieses Dokument“ / „Diese Software“ / „Diese Anwendung“ etc.

SNOMED-CT-Übersetzung

Übersetzung SNOMED-CT Konzepte

SNOMED CT ist eine internationale Gesundheitsterminologie in englischer Sprache. Deutschland ist seit dem 1.1.2021 Mitglied bei SNOMED International und es liegt bisher keine qualitätsgesicherte deutsche Komplettübersetzung der Konzepte vor. Das BfArM hat die Aufgabe der Koordinierung einer deutschsprachigen Übersetzung. Diese wird schrittweise entsprechend einer festzulegenden Reihenfolge (basierend vor allem auf der Relevanz für das deutsche Gesundheitssystem) erfolgen.

2020 hat sich eine Arbeitsgruppe im D-A-CH-LUX-Bereich gegründet, um eine abgestimmte deutschsprachige Referenz-Übersetzung von SNOMED CT auf den Weg zu bringen. Das BfArM beteiligt sich an dieser Arbeitsgruppe. Falls sie einen dringenden Übersetzungsbedarf sehen und diesen genau spezifizieren können, freuen wir uns über ihre Anregung unter snomed@bfarm.de . Auf unserer Internetseite werden wir regelmäßig zum Stand der Übersetzung informieren.

Ansprechpersonen

Bestellanfrage für die ICF-Buchausgabe

Statusabfrage zum Versand der ICF-Bücher

Telefon: +49 (0)228 99 307-4903
E-Mail: Statusabfrage

Kodiersysteme

Fragen zu Alpha-ID-SE, ICD, ICF, OPS und allgemeine Fragen zu Kodiersystemen. Bitte reichen Sie konkrete Kodieranfragen ausschließlich schriftlich ein.

Telefon: +49 (0)228 99 307-4945
(erreichbar 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr; freitags bis 15 Uhr)
E-Mail: Kodiersysteme

Fragen zu EMDN, UMDNS und IVD-EDMA – Klassifikation

Telefon: +49 (0)228 99 307-4943
(erreichbar 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr; freitags bis 15 Uhr)
Kontaktformular: DMIDS

Fragen zu ATC-Klassifikation

Telefon: +49 (0)228 99 307-0
E-Mail: ATC-Klassifikation

Fragen zu OID

Telefon: +49 (0)228 99 307-4945
(erreichbar 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr; freitags bis 15 Uhr)
E-Mail: OID-Register

Fagen zu SNOMED CT

Telefon: +49 (0)228 99 307-4945
(erreichbar 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr; freitags bis 15 Uhr)
E-Mail: SNOMED CT

Fragen zu LOINC, RELMA, und UCUM

Telefon: +49 (0)228 99 307-4945
(erreichbar 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr; freitags bis 15 Uhr)
E-Mail: LOINC

Orphanet Deutschland

Telefon: +49 (0)228 99 307-4945
(erreichbar 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr; freitags bis 15 Uhr)
E-Mail: Orphanet

Iris-Institut

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