BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Zentraler Terminologieserver für das Gesundheitswesen

Gemäß § 355 Absatz 12 und Absatz 13 SGB V haben die Gesellschaft für Telematik und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die Aufgabe, eine Plattform zur Bereitstellung, Pflege und Fortschreibung der medizinischen Klassifikationen, Terminologien, Nomenklaturen und weiteren semantischen Standards auf dem Terminologieserver bereitzustellen und diese im Rahmen des in Absatz 7 genannten nationalen Kompetenzzentrums für medizinische Terminologien mit den Nutzern des Terminologieservers sowie der Koordinierungsstelle für Interoperabilität im Gesundheitswesen nach § 3 Absatz 1 der IOP-Governance-Verordnung abzustimmen.

Ein zentraler Terminologieserver ist ein integraler Baustein für die Interoperabilität im deutschen Gesundheitswesen. Die Bereitstellung und Nutzung von strukturierten Daten ist die Grundlage für einen sektorenübergreifenden Austausch von Daten, für eine Verknüpfung von unterschiedlichen Datenquellen und für eine effektive und qualitativ hochwertige Datenauswertung.

Zielsetzung eines zentralen Terminologieservers sind

  • eine zentrale Bereitstellung von Kodiersystemen (CodeSystems), Wertelisten (ValueSets) und Mappings (ConceptMaps) für unterschiedlichen Anwendungen im Gesundheitswesen
  • eine verlässliche Referenzquelle für eine anwendungs- und sektorenübergreifende Nutzung (Single Source of Truth)
  • eine langfristige Verfügbarkeit und Zuordenbarkeit verschiedener Versionen
  • eine technische Bereitstellung und Abfrage in maschinenlesbaren und automatisierbaren Formaten (FHIR-Rest-API)

Im Rahmen der Anforderungserhebung für die Nutzung von Terminologieservices in der elektronischen Patientenakte durch den Arbeitskreis "Analyse der Anforderungen an nationale Terminologieservices" Interop Councils wurde ein „Terminologie-Paketserver, welcher dazu dient Terminologien mittels standardisierter Verfahren an alle Nutzer zu verteilen“ und die Bereitstellung von „Terminologie-FHIR-Paketen“ gefordert.

In einem ersten Schritt wurden folgende Kodiersysteme und Wertelisten des BfArM in ein FHIR-Format überführt und stehen ab dem 22. Mai 2024 als FHIR-Packages zur Kommentierung bereit:

  • ICD-10-GM Version 2024, 2023, 2022, inkl. Überleitungen von alt – neu /neu – alt
  • OPS Version 2024, 2023, 2022, inkl. Überleitungen von alt – neu /neu – alt
  • ICF Version 2005
  • ICD-O-3 Zweite Revision 2019
  • Orphanet Nomenclature Version 2023
  • LOINC Linguistic Variant deDE Version 2.77
  • UCUM Common Codes deDE Stand 28.07.2023

Der Kommentierungszeitraum startet am 22. Mai 2024 und endet am 3. Juli 2024.

Der Anwendungszweck für die bereitgestellten Kodiersysteme, Wertelisten und Mappings sind die Nutzung und Bereitstellung in der elektronischen Patientenakte. Die Packages enthalten alle Werte, die für eine strukturierte Datenerhebung und Datenübermittlung genutzt werden. Die Nutzung der Formate dient der Validierung von semantischen Inhalten.

Weitere Informationen zum Kommentierungsverfahren finden Sie in der News dazu.

Die Bereitstellung stellt ein zusätzliches Angebot zu den bisherigen Formaten dar, die weiterhin über die Webseiten des Bereichs Kodiersysteme und im Downloadcenter des BfArM bereit gestellt werden.

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