BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Aufgaben des BfArM

im Bereich Medizinprodukte

Die Aufgaben des BfArM im Bereich der Medizinprodukte ergeben sich insbesondere aus der Verordnung (EU) 2017/745 (Medical Device Regulation, MDR), dem Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG), dem Medizinproduktegesetz (MPG) und den weiter ausführenden Rechtsverordnungen. Darüber hinaus nimmt das BfArM bei Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) Aufgaben aus dem fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) wahr.

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