Reisen mit Cannabisarzneimitteln
Seit dem 1.4.2024 ist medizinisches Cannabis in Deutschland kein Betäubungsmittel mehr. Allerdings ist medizinisches Cannabis in der überwiegenden Zahl der Schengen-Staaten und in anderen Ländern weiterhin Betäubungsmittel. Aufgrund der internationalen Suchtstoffübereinkommen wird somit für Reisen mit medizinischem Cannabis in der Regel weiterhin eine beglaubigte Reisebescheinigung benötigt. Die nachfolgenden Informationen sollten bei Reisen berücksichtigt werden.
|