Geänderte Verwaltungspraxis bei genehmigungspflichtigen Änderungsanzeigen klinischer Prüfungen von Arzneimitteln
20.08.2013
Das BfArM ändert seine ständige Verwaltungspraxis und wird ab sofort die Genehmigungsschreiben zu nachträglichen Änderungsanzeigen für klinische Prüfungen von Arzneimitteln ausschließlich via Fax an den Antragsteller und an die jeweils zuständige Ethikkommission und Länderbehörde verschicken. Es erfolgt zusätzlich zu dem Fax keine separate Benachrichtigung über den Postweg. Wir bitten von Schriftwechsel über diese Faxnummer/Email-Adresse abzusehen und stattdessen unsere offiziellen Kontaktdaten zu verwenden:
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Fachregistratur Z14.3.07,
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, D-53175 Bonn,
Tel.: +49 (0)228-207-4318, Fax +49 (0)228-207-5207 , ct@bfarm.de