BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
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Die Leitlinie des BfArM beinhaltet Anforderungen an die Qualität und die medizinische Anwendung von Blutegeln. Sie richtet sich an alle Züchter, Vertreiber und Anwender von Blutegeln im Bereich des Arzneimittelgesetzes. Die zuständigen Behörden legen diese Leitlinie bei der Überwachung des Arzneimittelverkehrs zugrunde.
Die Aktualisierung vom 18. Juni 2009 betrifft Punkt 8 der Leitlinie: "Quarantänelagerung". Es wird die Quarantänedauer von ursprünglich 6 Monaten auf 32 Wochen verlängert. Die neue Festlegung basiert auf den Ergebnissen einer dem BfArM vorgelegten virologischen Studie (s. Punkt 18 der Leitlinie).
Das BfArM veröffentlicht hier sein Gutachten zu xenogenen Organextrakten bei parenteraler Anwendung am Menschen. Zum Schutz personenbezogener Daten sowie von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ist das Gutachten teilweise geschwärzt.
Gemeinsame Empfehlungen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte und des Paul-Ehrlich-Instituts zur Anzeige von Anwendungsbeobachtungen