BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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BfArM im Dialog:
Aktuelle GCP-Anforderungen in klinischen Prüfungen

Durch die im Juni 2017 in Kraft getretene Ergänzung der Leitlinie [ICH E6 (R2)] über die Gute Klinische Praxis (GCP) sind eine Reihe von Standards präzisiert und erweitert worden. Diese Ergänzungen und Präzisierungen tragen dem Umstand Rechnung, dass es insbesondere im Verlaufe des letzten Jahrzehnts zu einer wachsenden Digitalisierung in klinischen Prüfungen und zur zunehmenden Nutzung von moderner Informationstechnologie kam. Ein weiterer Trend besteht in der umfangreichen Fragmentierung und Auslagerung von Sponsoraufgaben an Auftragsforschungsinstitute und weitere Dienstleister. Die wesentlichen ethischen und wissenschaftlichen GCP-Anforderungen haben sich durch diese Entwicklungen nicht geändert, bedürfen jedoch angesichts des sich laufend wandelnden Kontextes einer sinnvollen und sachgerechten Interpretation.

Das BfArM lud alle Interessengruppen am 07.05.2019 zu einem Dialog zu den aktuellen GCP-Anforderungen in klinischen Prüfungen ein. Zu den Themenschwerpunkten der Veranstaltung gehörten sowohl strukturelle und räumliche Voraussetzungen für klinischen Prüfungen, als auch GCP-Anforderungen an Prüfer und Sponsoren zur Gewährleistung der Datenqualität und zur Nachvollziehbarkeit der Studiendurchführung.

Vorträge
Themen Vortragende
Gabriele Schwarz, BfArM
Dr. Katalina Mettke, BfArM
Dr. Andreas Franken (BAH), Dr. Jens Peters (BPI) und Dr. Thorsten Ruppert (vfa)
Doris Lutz, Zentrales Inspektorat für klinische Prüfstellen in Nordrhein-Westfalen
Dr. Dagmar Chase, BVMA

Programm