BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Beginn: 26.10.2022 09:00 Uhr
Ende: 26.10.2022 15:00 Uhr

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) eröffnen vielfältige Möglichkeiten, um Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten des Pflegebedürftigen zu mindern oder einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit entgegenzuwirken. Auch die Kommunikation mit pflegenden Angehörigen und Pflegefachkräften kann durch die Nutzung von DiPA verbessert werden. DiPA sind damit "digitale Helfer", die von Pflegebedürftigen oder in der Interaktion von Pflegebedürftigen mit Angehörigen, sonstigen ehrenamtlich Pflegenden oder ambulanten Pflegeeinrichtungen genutzt werden können.

Mit dem Inkrafttreten des Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetzes (DVPMG) am 9. Juni 2021 wurden in der Sozialen Pflegeversicherung DiPA eingeführt (§§ 40a, 40b Elftes Buch Sozialgesetzbuch - SGB XI). Damit haben ca. 4 Millionen Pflegebedürftige einen Anspruch auf eine Versorgung mit DiPA. Die Pflegekasse entscheidet auf Antrag des Pflegebedürftigen über die Notwendigkeit der Versorgung des Pflegebedürftigen mit einer DiPA. Bewilligt die Pflegekasse die Versorgung mit einer DiPA, hat die pflegebedürftige Person Anspruch auf die Erstattung von Aufwendungen für DiPA nach § 40a SGB XI sowie auf Leistungen für die Inanspruchnahme von ergänzenden Unterstützungsleistungen ambulanter Pflegeeinrichtungen nach § 39a SGB XI bis zur Höhe von insgesamt 50 Euro im Monat.

Voraussetzung hierfür ist, dass die DiPA ein Prüfverfahren beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erfolgreich durchlaufen haben und in einem neu zu schaffenden Verzeichnis erstattungsfähiger DiPA (DiPA-Verzeichnis) gelistet sind. Details zu diesem Verfahren wird eine ergänzende Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) regeln, die Verordnung zur Erstattungsfähigkeit digitaler Pflegeanwendungen. Die Verordnung wird von einem ergänzenden Leitfaden durch das BfArM konkretisiert.

Im Rahmen der BfArM im Dialog Veranstaltung sollen die wesentlichen Inhalte der Verordnung und des konkretisierenden Leitfadens sowie des Antragsverfahrens durch das BMG und das BfArM vorgestellt werden.

Im Vorfeld der Veranstaltung erhalten Sie die Möglichkeit, uns Ihre Fragen zu den jeweiligen Präsentationen der Veranstaltung zukommen zu lassen. Sie können uns Ihre Fragen im nächsten Schritt der Anmeldung über das entsprechende Feld im Anmeldeformular zusenden.

Wir bitten um Verständnis, dass aus Zeitgründen ggfs. nicht alle im Vorfeld gestellten Fragen während der Veranstaltung aufgegriffen werden können. Verbleibende Fragen werden aber im Nachgang in ein FAQ überführt und auf der BfArM-Webseite veröffentlicht.

Vorträge

ThemenVortragende
Prof. Dr. Karl Broich (BfArM)
Dr. Barbara Höfgen (BfArM)
 
Jörg Rudolph (BMG)
Dr. Barbara Höfgen (BfArM)
Florian Strauch (BfArM)
Dr. Tobias Möllers (BfArM)
Dr. Michael Berensmann (BfArM)
Dr. Armin Grünewald (BfArM)
Laurenz Waider (BfArM)
Dr. Anne Heß (BfArM)
Dr. Barbara Höfgen (BfArM)