Änderungen im Bereich der DiGA aufgrund des Digital-Gesetzes
Beginn:
14.05.2024 14:30 Uhr
Ende:
14.05.2024
Das Digital-Gesetz (DigiG) ist am 26. März 2024 in Kraft getreten. Für Hersteller digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) und für Versicherte ergeben sich dadurch zahlreiche neue und innovative Versorgungsmöglichkeiten. In diesem Webinar erhalten Sie zunächst einen kurzen Überblick zum DigiG und dessen Hintergrund durch das BMG bevor wir auf Aspekte eingehen, die speziell den Bereich der DiGA betreffen. Hierzu gehören zum einen Auswirkungen auf das Fast-Track-Verfahren nach § 139e des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V), aber auch auf die grundlegenden Anforderungen an DiGA sowie Neuerungen im Hinblick auf die anwendungsbegleitende Erfolgsmessung nach Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis.
Die Veranstaltung fand online statt, die Präsentationsfolien sind nun verfügbar.
Zielgruppe
Zielgruppe sind primär DiGA-Hersteller, aber auch Krankenkassen, Leistungserbringende und andere Interessierte.
Fragen
Sie haben die Möglichkeit, im Vorfeld der Veranstaltung Fragen zum Thema einzureichen. Ihre Fragen können Sie uns bis zum 30. April 2024 im Anmeldeprozess über das entsprechende Anmeldeformular zukommen lassen.
Selbstverständlich gibt es auch während des Webinars Gelegenheit, einzelne Fragen über die Chatfunktion zu stellen.
Anmeldung
Die Anmeldefrist ist am 10.05.2024 abgelaufen.
Wir bitten darum, dass pro Unternehmen oder Verband nicht mehr als zwei Personen an der Veranstaltung teilnehmen.
Für die Teilnahme an der Veranstaltung fallen keine Kosten an.
Kontakt
Die Kolleginnen und Kollegen stehen Ihnen für inhaltliche Fragen unter diga@bfarm.de und für organisatorische Fragen unter diginar@bfarm.de zur Verfügung.