BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Navigation und Service

Kurzprotokoll 5. Sitzung des Beirats nach § 52b Absatz 3b AMG zur Bewertung der Versorgungslage mit Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind vom 30. Juni 2021

Ort Webkonferenz von 14: 00 - 16:30 Uhr

Gemäß § 7 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Beirats nach § 52b Absatz 3b des Arzneimittelgesetzes (AMG) erstellt die Geschäftsstelle ein Kurzprotokoll der Abstimmungsergebnisse (ausgewiesen als mehrheitlich oder einstimmig) innerhalb von 5 Werktagen nach den Sitzungen und veröffentlicht diese auf der Internetseite des BfArM.

Dem Beirat gehören als stimmberechtigte Mitglieder folgende Verbände, Organisationen, Institutionen und Behörden an (in alphabethischer Reihenfolge):

  • Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF)
  • Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK)
  • Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ)
  • Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
  • Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel (Paul-Ehrlich-Institut (PEI))
  • Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH)
  • Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e.V. (PHAGRO)
  • Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI)
  • Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker e.V. (ADKA)
  • Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA)
  • Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG)
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
  • Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie (Kommission ART)
  • Pro Generika e.V.
  • Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband)
  • Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa)
  • Vertretung der Bundesländer
  • Vertreter der Interessen der Patientinnen und Patienten (BAG SELBSTHILFE e.V.)

An der Sitzung am 30. Juni 2021 haben alle stimmberechtigten Mitglieder, mit Ausnahme der Vertretung der BAG Selbsthilfe e.V. sowie der Vertretung der DKG e.V. teilgenommen.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat als Gast an der Sitzung teilgenommen.

Der Vorsitzende des Beirats (Dr. Michel Horn, Abteilungsleiter 1 im BfArM) begrüßt alle Teilnehmenden und eröffnet die Sitzung.

Beschlüsse des Beirats vom 30. Juni 2021

  1. Beschluss zu Tagesordnungspunkt 4: Mögliche Folgen prioritärer Arzneimittelproduktion zur Pandemiebekämpfung
    Abfrage von Produktionsreduzierungen zu Gunsten der Impfstoffproduktion über die Verbände der pharmazeutischen Industrie
    Der Beirat beschließt einstimmig bei Abwesenheit der Vertretung der BAG Selbsthilfe e.V. sowie der Vertretung der DKG e.V., dem Vorschlag des BfArM in der pharmazeutischen Industrie eine Abfrage zu initiieren, zu folgen. Diese soll zum Ziel haben einen Überblick zu erhalten, welche Produkte von Produktionsreduzierungen durch eine prioritäre Produktion von Covid-19 Vakzinen betroffen sind. Das BfArM wird hierfür eine strukturierte Exceltabelle zur Verfügung stellen.
  2. Beschluss zu Tagesordnungspunkt 6: Überarbeitung der Liste der versorgungsrelevanten Wirkstoffe
    Löschung der u.g. Wirkstoffe von der Liste der Versorgungsrelevanz nach Abstimmung mit den medizinischen Fachgesellschaften, der ABDA, ADKA und der AkdÄ
    Die in Frage stehenden Wirkstoffe sind:
    • Amilorid
    • Benzoylperoxid
    • Betamethasonsalze
    • Estradiolcypionat
    • Etidronsäure
    • Glucosamin
    • Salbutamolsulfat
    • Salicylsäure
    • Trifluridin
    • Simeprevir
    • Stavudin
    • Steinkohlenteer
    • Lamivudin/Nevirapin/Zidovudin
    Der Vorschlag des BfArM, die Löschung der Wirkstoffe nach erfolgter Rückmeldung der o.g. Organisationen umzusetzen, wird einstimmig bei Abwesenheit der Vertretung der BAG Selbsthilfe e.V., sowie der Vertretung der DKG e.V., angenommen.
  3. Nächster Termin:
    Die nächste Beiratssitzung ist für Oktober 2021 geplant.

Bonn, den 07. Juli 2021

Dr. Michael Horn