BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Ergebnisprotokoll zur konstituierenden Sitzung des Beirats nach § 52b Absatz 3b AMG zur Bewertung der Versorgungslage mit Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind

Ort Webkonferenz von 14: 00 - 16:30 Uhr

Die Sitzung fand am 22. Juli 2020 als Webkonferenz unter dem Vorsitz des BfArM statt.
Die Beschlussfähigkeit des Beirats wurde seitens des BfArM zu Beginn der Sitzung festgestellt.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung
  2. Aktuelle Arzneimittelpolitik - Corona-Pandemie - Deutsche Ratspräsidentschaft (BMG AL 1 Thomas Müller)
  3. Abfrage zur Vertraulichkeitserklärung
  4. Annahme der Tagesordnung
  5. Vorstellung der Aufgaben des Beirats nach § 52b Absatz 3b AMG
  6. Diskussion des Entwurfs der Geschäftsordnung und Beschluss
  7. Liste versorgungsrelevanter und versorgungskritischer Wirkstoffe nach § 52b Absatz 3c AMG
  8. Sachstandsbericht und Diskussion zu Liefer- und ggf. Versorgungsengpässen
  9. Verschiedenes
  10. Nächster Termin, Themen

An der Sitzung haben Vertreter der folgenden Verbände, Organisationen, Institutionen und Behörden als stimmberechtigte Mitglieder teilgenommen (in alphabethischer Reihenfolge):

  • Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF)
  • Arzneimittelkommission der deutschen Apotheker (AMK)
  • Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ)
  • Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
  • Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel (Paul-Ehrlich-Institut (PEI))
  • Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI)
  • Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH)
  • Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e.V. (PHAGRO)
  • Bundesverband deutscher Krankenhausapotheker e.V. (ADKA)
  • Bundesvereinigung deutscher Apothekerverbände (ABDA)
  • Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG)
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
  • Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie (Kommission ART)
  • Pro Generika e.V.
  • Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband)
  • Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa)
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V. (BAG SELBSTHILFE e.V.)

An der Sitzung am 22.07.2020 haben alle stimmberechtigten Mitglieder mit Ausnahme der Vertretung der Bundesländer teilgenommen.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat als Gast an der Sitzung teilgenommen.

Ergebnisprotokoll
TagesordnungspunktDiskussion/ErgebnisBeschlussfassung
1.
Begrüßung
Der Vorsitzende des Beirats (Dr. Michel Horn, Abteilungsleiter 1 im BfArM) begrüßt insbesondere die Mitglieder, die bisher nicht oder nicht regelmäßig an den Sitzungen des Jour Fixe zu Liefer- und Versorgungsengpässen teilgenommen hatten und erläutert die Aufgaben und Befugnisse des Beirats sowie die Änderungen, die sich gegenüber dem bisherigen Jour Fixe ergeben.
2.
Aktuelle Arzneimittelpolitik
- Corona Pandemie
- Deutsche Ratspräsidentschaft
Herr Thomas Müller (Abteilungsleiter 1 im BMG) erläutert in einem einführenden Vortrag anlässlich der konstituierenden Sitzung des Beirats die Bedeutung und Rolle des bisherigen Jour Fixe für Liefer- und Versorgungsengpässe und des neuen Beirats, sowie die vom BMG geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgungssicherheit im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft. Der Beirat wird gebeten die diesbezüglichen Ziele des BMG zu unterstützen, indem der Beirat eine Zusammenstellung besonders relevanter Wirkstoffe erarbeitet, die perspektivisch wieder in der EU produziert werden sollten, um die EU unabhängiger von anderen Wirtschaftsräumen zu machen.
3.
Abfrage zur Vertraulichkeitserklärung

Die Sitzungen des Beirats sind nicht öffentlich. Für die Bewertung der Versorgungslage, die Einschätzung von Lieferengpässen oder auch der Abstimmung von Maßnahmen müssen ggf. vertrauliche Informationen zur Verfügung gestellt werden. Je nach Einzelfall werden verschiedene Maßnahmen zu beschließen sein. Solche abgestimmten Maßnahmen können ebenso vertraulich sein, u.a. weil dieses für die Sicherstellung der Versorgung der Patient*innen von großer Bedeutung sein kann.

Die Vertraulichkeitserklärungen wurden am 15. Juli 2020 an den Verteiler aller benannten Verbände und Organisationen, die zuständigen Bundesoberbehörden und zuständigen Behörden versendet.
Der Wortlaut der Vertraulichkeitserklärung wurde im Vergleich zu dem des Jour Fixe an die neuen Gegebenheiten angepasst.
Die Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung ist nicht erforderlich für Behördenvertreter, da diese bereits von Amts wegen der Verschwiegenheit unterliegen.
Die Überprüfung bestätigte die vollständige Vorlage der erforderlichen Vertraulichkeitserklärung aller Teilnehmenden der Sitzung.

4.
Annahme der Tagesordnung
Der Beirat nimmt die Tagesordnung ohne Ergänzungen an.
5.
Vorstellung der Aufgaben des Beirats nach § 52b Absatz 3b AMG

Dem Beirat wurden folgende Aufgaben übertragen:

a) Die Versorgungslage mit Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind, kontinuierlich zu beobachten und zu bewerten.

b) Die Bundesoberbehörden bei der Bewertung der Versorgungsrelevanz eines Lieferengpasses unter Berücksichtigung möglicher Therapiealternativen zu unterstützen.

c) Empfehlungen zur Verbesserung der Versorgungssituation auszuarbeiten.

d) Der Beirat ist von der zuständigen Bundesoberbehörde anzuhören, in Bezug auf

- die Erstellung einer aktuellen Liste versorgungsrelevanter und versorgungskritischer Wirkstoffe (§ 52b Absatz 3c AMG).

- die Ergreifung geeigneter Maßnahmen zur Abwendung oder Abmilderung eines drohenden oder bestehenden versorgungsrelevanten Lieferengpasses eines Arzneimittels (§ 52b Absatz 3d AMG),

- die Anordnung von Maßnahmen zur Lagerhaltung im Fall eines drohenden oder bestehenden versorgungrelevanten Lieferengpasses bei Arzneimitteln mit versorgungskritischen Wirkstoffen (§ 52b Absatz 3d AMG),

- die Erstellung einer Liste von Fertigarzneimitteln, für die eine regelmäßige Daten-übermittlung zur Beurteilung der Versorgungslage durch das BfArM erforderlich ist (§ 52b Absatz 3f AMG),

- die Durchführung von Evaluierungen zu Ursachen für Lieferengpässe.

Dem Beirat gehören folgende Verbände und Organisationen, zuständigen Bundesoberbehörden und zuständigen Behörden als stimmberechtigte Mitglieder mit jeweils einer Stimme an:

- ABDA, ADKA, AMK, AkdÄ, AWMF, BAG-SELBSTHILFE e.V., BAH, BfArM, BPI, DKG, GKV-Spitzenverband, KBV, Komm Art, PEI, PHAGRO, Pro Generika e.V., vfa, Vertretung der Bundesländer.

- An den Sitzungen können als Gäste weitere Vertreterinnen und Vertreter des BfArM und des PEI sowie Vertreterinnen und Vertreter des BMG teilnehmen.

- Weitere sachverständige Personen können als Gäste geladen werden.

- Beschlüsse werden mit der Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten gefasst.


Der Beirat beschließt einstimmig bei Abwesenheit der Vertretung der Bundesländer, dass alle Beschlüsse und Festlegungen des bisherigen Jour Fixe zur Sicherstellung der Kontinuität der Arbeit fortbestehen, bis diese durch Beschlüsse des Beirats ersetzt werden.
6.
Diskussion des Entwurfes der Geschäftsordnung und Beschluss
Im Rahmen der konstituierenden Sitzung des Beirats vom 22. Juli 2020 wurde der Entwurf der Geschäftsordnung des Beirats diskutiert und kommentiert. Der Geschäftsordnung wird in der abgestimmten Form von allen Teilnehmenden des Beirats zugestimmt.


Der Beirat beschließt einstimmig bei Abwesenheit der Vertretung der Bundesländer die Geschäftsordnung (GO). Die GO wird im Nachgang zur Sitzung an das BMG mit der Bitte um Zustimmung übersendet.

Nachtrag zum Protokoll: Mit Datum vom 3. August 2020 stimmt das BMG der GO zu und sie tritt umgehend in Kraft. Die Publikation auf der BfArM Internetseite ist erfolgt.

7.
Liste versorgungsrelevanter und versorgungskritischer Wirkstoffe nach § 52b Abs. 3c AMG
Der Beirat diskutiert die Vorgehensweise und erforderlichen Maßnahmen zur Erstellung der Listen und relevanter Informationen gemäß aktueller Gesetzeslage.
Das weitere Vorgehen wird abgestimmt.

Der Beirat beschließt einstimmig bei Abwesenheit der Vertretung der Bundesländer

a.
den neu ins AMG aufgenommen Begriff „versorgungskritische Wirkstoffe“ zu definieren und Kriterien für die Einstufung von Wirkstoffen als versorgungskritisch zu erarbeiten,

b.
Kriterien für die Liste von Fertigarzneimitteln, für die eine regelmäßige Datenübermittlung zur Beurteilung der Versorgungslage erforderlich ist, zu erarbeiten,

c.
die vom BMG erbetene Zusammenstellung besonders relevanter Wirkstoffe, die perspektivisch wieder in der EU produziert werden sollten, zu erarbeiten.

Weiterhin wird für die Punkte a bis c eine eigene Arbeitsgruppe eingesetzt, in der alle Aspekte zusammen erarbeitet werden sollen.

8.
Sachstandsbericht und Diskussion zu Liefer- und ggf. Versorgungsengpässen

Zu folgenden Wirkstoffen wurde der aktuelle Stand der Verfügbarkeit berichtet:

a) Sufentanil, Midazolam und Propofol

Die Versorgungssituation wird weiter engmaschig beobachtet werden, insb. vor dem Hintergrund der Möglichkeit einer zweiten Corona-Welle. Aktuell liegen trotz einiger gemeldeter Lieferengpässe keine Hinweise auf eine generell eingeschränkte Verfügbarkeit vor.

b) Epirubicin und Doxorubicin

Aktuell liegen trotz einiger gemeldeter Lieferengpässe keine Hinweise auf eine generell eingeschränkte Verfügbarkeit vor.
Epirubicin ist wieder in ausreichendem Umfang verfügbar, während bei Doxorubicin lokale Einschränkungen nicht auszuschließen sind.

c). Heparin

Aktuell liegen keine Lieferengpassmeldungen vor. Ergänzende Abfragen bei den pharmazeutischen Unternehmern, sowohl auf nationaler als auf EU-Ebene, bestätigen im Ergebnis die aktuelle Verfügbarkeit.
Vor dem Hintergrund der weiterhin grassierenden Afrikanischen Schweinepest in China können aber Lieferengpässe in der Zukunft nicht ausgeschlossen werden. Die von den Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften zusammen mit der AMK angekündigten Empfehlungen zum Einsatz bzw. Ersatz Heparin-haltiger Arzneimittel befindet sich in der Ausarbeitung.

d). Venlafaxin

Aktuell liegen 15 Lieferengpass-meldungen vor. Nach den beim BfArM vorliegenden Informationen hat sich die Versorgungslage aber leicht entspannt. Gemäß den Meldungen ist mit einer Verfügbarkeit weiterer Arzneimittel in den kommenden Wochen zu rechnen.

e). Metformin

Aktuell liegen 2 Lieferengpass-meldungen vor. Vor dem Hintergrund der durchzuführenden Untersuchungen auf eine mögliche Verunreinigung mit Nitrosaminen kann es auch in den kommenden Monaten immer wieder zu Schwankungen in der Verfügbarkeit Metformin-haltiger Arzneimittel kommen.

9.
Verschiedenes
BfArM wurde gebeten, die Versorgungssituation mit Cytarabin-haltigen Arzneimitteln zu prüfen, um ggf. den Versorgungsmangel nach § 79 Absatz 5 AMG aufzuheben.
10.
- Nächster Termin
- Themen
Es ist geplant, die nächste Sitzung Ende September 2020/ Anfang November 2020 durchzuführen.

Bonn, den 31.08.2020
Gez. Michael Horn

Anlage: