BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Kurzinformation zur 17. Sitzung des Jour Fixe zum Thema "Liefer- und Versorgungsengpässe" vom 10.06.2020

Aufgrund des erforderlichen Abstimmungsbedarfes zum Protokoll der Sitzungen und den damit verbundenen zeitlichen Verzögerungen, wurde im 3. Jour Fixe zum Thema „Liefer- und Versorgungsengpässe“ (JF) vereinbart, dass vom BfArM zeitnah nach der Sitzung die wesentlichen Inhalte der Sitzung kurz dargestellt werden. Hierbei kann nicht ausgeschlossen werden, dass ggf. Anpassungen im Zuge der Protokollabstimmung vorzunehmen sind.

Regelmäßige Teilnehmer des Jour Fixe für "Liefer- und Versorgungsengpässe" sind:

  • Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF)
  • Arzneimittelkommission der deutschen Apotheker (AMK)
  • Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ)
  • Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
  • Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel (Paul-Ehrlich-Institut (PEI))
  • Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
  • Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI)
  • Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH)
  • Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e.V. (PHAGRO)
  • Bundesverband deutscher Krankenhausapotheker e.V. (ADKA)
  • Bundesvereinigung deutscher Apothekerverbände (ABDA)
  • Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
  • Pro Generika e.V.
  • Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband)
  • Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa)
  • Vertretung der Bundesländer

Sitzung fand in der Form einer Telefonkonferenz statt.

Kurzberichte

BMG
Das BMG berichtet über die angedachte Eilverordnung zu Bevorratungsmaßnahmen hinsichtlich COVID-relevanter Arzneimittel in Kliniken.
Für die Implementierung des Beirates gemäß § 52b Abs. 3b AMG werden derzeit die notwendigen Schritte und Abstimmungen unternommen. Es wird davon ausgegangen, dass der Beirat nach den Sommerferien seine Arbeit aufnehmen kann.
Die im Rahmen von zentralen Beschaffungsmaßnahmen durch das BMG zur Verfügung stehenden Arzneimittel zur Behandlung von COVID-19 Patienten und Patientinnen werden moderat abgefragt. Hintergrund ist die niedrige Zahl an COVID-19 Erkrankten mit einem schweren Verlauf.
Die „Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung“ - MedBVSV ist am 25.05.2020 in Kraft getreten.

BfArM
Das BfArM hat, gestützt auf § 4 Abs. 5 MedBVSV, mit Bescheid vom 09.06.2020 Abweichungen von Zulassungen für Propofol in100 ml Durchstechflaschen zugelassen. Danach darf befristet bis zum 31.12.2020 unter Beachtung der aufgeführten Bedingungen der Inhalt der 100 ml-Durchstechflasche unmittelbar nach Anbruch in zwei 50 ml-Pumpen-Spritzen aufgezogen werden. Diese und die Information für die Verwendung in Kliniken sind auf der BfArM Internetseite unter folgendem Link veröffentlich:
https://www.bfarm.de/DE/Aktuelles/Schwerpunktthemen/Coronavirus/_node.html.

Ein aufbereiteter Überblick zu aktuell gemeldeten relevanten Lieferengpässen wird im Rahmen der nächsten Sitzung vorgelegt. Mitteilungen zu aktuell eingetretenen versorgungskritischen Situation liegen dem BfArM nicht vor.

Ausblick
Dem Jour Fixe liegen keine Informationen oder Hinweise vor, die auf eine allgemein-angespannte Versorgungssituationen schließen lassen. Das BfArM geht aber weiterhin jeder eingehenden Lieferengpassmeldung nach. So ist die Entwicklung der Versorgungslage mit Doxorubicin besonders zu beobachten.

Kompensation von Lieferengpässen

  • Chloroquin:
    Nach Auffassung des Jour Fixe kann der Wirkstoff Chloroquin grundsätzlich durch Hydroxychloroquin therapeutisch ersetzt werden.
  • Gadobutrol (Gadovist):
    Der Jour Fixe wird zu der dem BfArM vorliegenden Informationen zu einem möglichen Lieferengpass für das Arzneimittel Gadovist eine Rückmeldung zum Stand in den Krankenhausapotheken übermitteln.
  • Heparin:
    Die Ausarbeitung der Empfehlung zu therapeutischen Alternativen der Fachgesellschaft ist noch nicht abgeschlossen. Als Zwischenbilanz zeichnet sich ab, dass ein priorisierter Einsatz der verfügbaren Arzneimittel für Anwendungen, die als alternativlos einzustufen sind, als vorrangig eingestuft werden. In allen anderen Fällen soll empfohlen werden auf die therapeutische Alternativen zurückzugreifen.

Gez.
Dr. Michael Horn, 10.06.2020