BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Ort Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, 53175 Bonn; Hörsaal 1

Tagesordnung für den
12. Jour Fixe zum Thema "Liefer- und Versorgungsengpässe"
am 27.02.2020 von 10:30 – 15:00 Uhr

  1. Begrüßung
  2. Annahme der Tagesordnung
  3. Verabschiedung des Protokolls zur Sitzung vom 12.11.2019
  4. Bericht des BMG
  5. Potentielle Auswirkungen des Coronavirus (Covid-19) auf die Arzneimittelversorgung

    1. Liefer- und Versorgungsengpasspotential – Darstellung der aktuell bekannten Sachlage und Einschätzung des BfArM
    2. Einschätzung der Verbände zur weiteren Lieferfähigkeit - insbesondere auch zu den Intermediates und weiteren Herstellern
    3. Informationsnetzwerk auf EU Ebene
    4. Diskussion über mögliche und ggf. erforderliche Maßnahmen zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung
  6. Sachstandsbericht und Diskussion zu Liefer- und ggf. Versorgungsengpässen (BfArM, PEI)

    1. Als beendet gemeldete Lieferengpässe einzelner Arzneimittel zu folgenden Wirkstoffen
    2. Vom BfArM als relevant eingestufte aktuelle Liefer- und Versorgungsengpässe zu folgenden Wirkstoffen
    3. Relevante Lieferengpässe von Arzneimitteln, deren Wirkstoff nicht Teil der Liste der versorgungsrelevanten Wirkstoffe (ohne Impfstoffe) ist
    4. Anpassung der Listen der als versorgungsrelevant bzw. mit einem akut erhöhten Versorgungsrisiko eingestuften Wirkstoffe
  7. Diskussion über mögliche lokale Versorgungsengpässe aufgrund von Ungleichverteilungen oder Bevorratung
  8. Meldekriterien

    1. Lieferengpässe, die gemäß § 52b Nr. 3a AMG der Meldeverpflichtung an Krankenhäuser unterliegen
    2. Unabhängig von auf der Liste aufgeführten Wirkstoffen sind Lieferengpässe ab einem Marktanteil von 25% an das BfArM zu melden
    3. Substitutionsausschlussliste
  9. Verschiedenes

    1. Sachstand zu den Aktivitäten im BfArM und PEI (BfArM, PEI)
    2. Heparin-haltige Arzneimittel – Sachstandsbericht
    3. Sonstige Punkte
  10. Vertraulichkeit und Folgenabschätzung Medieninformation (auch Bezug Transparenz hinsichtlich Wirkstoffhersteller (nach GSAV--Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung)
  11. Arbeitskreis zur Erarbeitung der vereinbarten Empfehlung für den ambulanten Bereich etablieren (ABDA/AMK, Pro Generika, PHAGRO, VFA, BAH, BfArM, BMG)
  12. Nächster Sitzungstermin, Themen

Es ist eine Mittagspause gegen 12:30 Uhr vorgesehen