BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Sicherer Arzneimittelkauf im Internet

EU-Sicherheitslogo

Der Kauf von Arzneimitteln im Internet birgt Risiken. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen insbesondere darauf achten, dass es sich bei den Anbietern um legale, für den Internethandel zugelassene Apotheken handelt. Jedes EU-Land listet die dort ansässigen legalen Arzneimittel­händler in einem Register. In Deutschland liegt dieses Versandhandels-Register beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Apotheken, die hier erfasst sind, erkennt man an einem entsprechenden Sicherheitslogo. Das EU-Logo ist verpflichtend und muss von allen Apotheken und sonstigen Einzelhändlern gut sichtbar auf ihren Webseiten angezeigt werden, wenn sie Versandhandel mit Human­arzneimitteln über das Internet betreiben.

Über den Klick auf dieses Logo kann jeder leicht prüfen, ob ein Anbieter nach dem jeweiligen nationalen Recht über das Internet Arzneimittel vertreiben darf, die zur Anwendung am Menschen bestimmt sind. Wer das Logo anklickt, ruft damit den zugehörigen Registereintrag mit den Angaben zum Versandhändler auf. Darüber erfährt man u.a. die Kontaktdaten des Anbieters, aber auch von dessen Überwachungs­behörde. Erst nachdem der korrekte Registereintrag aufgerufen wurde, sollte man über die Webseite Medikamente einkaufen.

Informationen zum Versandhandels-Register und zum Logo finden Sie auf den dazugehörigen Webseiten.

Eine Liste aller europäischen Versandhandelsapotheken bietet die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) an:

EMA - Buying medicines online

Unautorisierte Verwendung des BfArM-Logos

Es kommt immer wieder vor, dass insbesondere im Internet (z.B. auf Social Media-Plattformen oder illegale Internet-Versandapotheken) Produkte mit dem Logo des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beworben werden oder eine Zertifizierung durch das BfArM behauptet wird.

Das BfArM wirbt weder für einzelne Produkte noch für Anbieter. Das Logo des BfArM wird in solchen Fällen missbräuchlich und ohne Freigabe verwendet. Gegen diese Verwendung geht das BfArM konsequent rechtlich vor.

Unseriöse Internetangebote erkennen und melden

Auf den Webseiten des Bundeskriminalamtes (BKA) finden Sie ebenfalls Informationen wie unseriöse Anbieter im Internet erkannt werden können.
Bundeskriminalamt, BKA: Arzneimittelkauf über das Internet

Die Überwachung des Arzneimittelverkehrs ist eine Aufgabe der Bundesländer. Im Zusammenhang mit entsprechenden Internetangeboten sind Anfragen zur Überprüfung, Bewertung oder Nachverfolgung an die zuständigen Behörden der Länder zu richten. Die örtlich zuständigen Arzneimittel­überwachungs­behörden finden Sie auf der Homepage der Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz (ZLG).

Die Verfolgung illegaler Arzneimittelangebote und illegaler Internet-Seiten liegt im Zuständigkeits­bereich der Strafverfolgungs­behörden. Sollten Sie auf einen vermutlich illegalen Anbieter aufmerksam geworden sein, können Sie diesen bei jeder Polizeidienststelle oder der Staatsanwaltschaft melden. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundeskriminalamtes (BKA).

Wenn Sie bei einem Anbieter Zweifel haben, ob es sich um einen seriösen Anbieter handelt, können Sie sich auch an den Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) wenden: faelschermelden@bvdva.de. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des BVDVA.