BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Nachfolgend finden Sie als Ärztin oder Arzt, Apothekerin oder Apotheker relevante Fragen und Antworten rund um den Rückruf und das Thema Valsartan.

Wer veröffentlicht die von den Rückrufen betroffenen Chargen?

Informationen über Rückrufe, Chargenrückrufe und Chargenüberprüfungen werden von den Arzneimittelkommissionen der Deutschen Apotheker (AMK) und der Ärzteschaft (AkdÄ) den jeweiligen Fachkreisen zur Verfügung gestellt. Der letzte Rückruf eines valsartanhaltigen Arzneimittels erfolgte am 14.08.2018. Der Rückruf der betroffenen Chargen erfolgte durch die pharmazeutischen Unternehmer, in enger Abstimmung mit den Landesbehörden.

Eine Übersicht der von den pharmazeutischen Unternehmen an die Arzneimittelkommissionen der Deutschen Apotheker (AMK) übermittelten Rückrufe valsartanhaltiger Arzneimittel befindet sich auf der Homepage der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.

Wie werden Ärzte und Apotheker informiert?

Ärzte und Apotheker werden in der Regel über die jeweiligen Arzneimittelkommissionen informiert (Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker, Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft).

Die Entscheidung über den europaweiten Rückruf erfolgte am 03.07.2018, der Rückruf selbst begann am 04.07.2018. Am 04.07.2018 hat sich der Jour Fixe zu Liefer- und Versorgungsengpässen intensiv mit dem Thema und den möglichen Auswirkungen befasst. Mitglieder des Jour Fixe sind unter anderem auch die Verbände der Pharmazeutischen Industrie und die Arzneimittelkommissionen der Ärzte- und Apothekerschaft. Der letzte Rückruf eines valsartanhaltigen Arzneimittels erfolgte am 14.08.2018. Das BfArM hatte eine Empfehlung herausgegeben, dass Patienten auf ein Arzneimittel umgestellt werden sollten, welches nicht vom Rückruf betroffen ist.

Werden die Kosten für die Abgabe therapeutisch vergleichbarer Arzneimittel von den Krankenkassen übernommen, wenn z.B. Rabattvertragsarzneimittel aufgrund des chargenbezogenen Rückrufs
valsartanhaltiger Arzneimittel nicht verfügbar sind?

Hierbei sind zwei Fälle zu unterscheiden:
Sofern ein Rabattvertragsarzneimittel nicht verfügbar ist, kann der Apotheker gegen ein anderes identisches Präparat im Sinne des Rahmenvertrags austauschen. Dabei gelten die üblichen Abgaberegelungen. Der Patient wird entsprechend mit einem valsartanhaltigen Arzneimittel versorgt.
Der Arzt kann wiederum die Abgabe eines therapeutisch vergleichbaren Arzneimittels durch eine entsprechende Verordnung veranlassen. Dabei sind allerdings die etwas unterschiedlichen Wirkungen und Dosierungen der anderen Sartane zu berücksichtigen.

Hat das Ausstellen einer neuen Verordnung Folgen in der Wirtschaftlichkeitsprüfung?

Bei Auffälligkeiten in der Wirtschaftlichkeit von Arzneimittelverordnungen ist dieser Ausnahmefall schnell erklärt. Die Ärzte sollten im Rahmen ihrer Dokumentation den Fall festhalten. Es ist Angelegenheit der Vertragspartner auf Landesebene, den Ausnahmefall zu berücksichtigen.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Ärzte und Apotheker erhalten regelmäßig über die Arzneimittelkommissionen der Ärzte und Apotheker aktuelle Informationen
Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft
Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA)

unter anderen auch eine Hilfestellung zur Abschätzung der Äquivalenzdosis alternativer Wirkstoffe
ABDA-Online-Nachricht