BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Navigation und Service

Informationen zu den in Deutschland zugelassenen Arzneimitteln sind über das Arzneimittel-Informationssystem auf PharmNet.Bund.de frei zugänglich. Neben recherchierbaren Angaben wie Arzneimittelname, Darreichungsform, Zulassungsinhaber und Zulassungsnummer, stehen vielfach auch Gebrauchsinformationen (Packungsbeilagen) sowie Fachinformationen und zum Teil auch öffentliche Beurteilungsberichte (sogenannte Public Assessment Reports) mit weiteren Informationen zu Zulassungen, die ab September 2005 in Deutschland beantragt wurden, zur Verfügung. Dieses Angebot wird kontinuierlich ausgebaut.

Die Inhalte liegen in der Verantwortung der deutschen Zulassungsbehörden: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL/BMELV). Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) sorgt als technische Plattform für den Betrieb der Datenbanken und hat seine menügeführte Recherche-Oberfläche DIMDI SmartSearch speziell an das Arzneimittel-Informationssystem angepasst. Über die Filterfunktionen im Arzneimittel-Informationssystem lassen sich spezielle Dokumente, z.B. die Fach- und Gebrauchsinformation, gezielt auswählen. Darüber hinausgehende Angaben, können in den vollständigen Dokumenten kostenpflichtig erworben werden.

Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 19. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2192), in Kraft getreten am 26. Oktober 2012, sind für Arzneimittel, die zur Anwendung beim Menschen bestimmt sind, die Rücknahmen eines Zulassungsantrags sowie die Versagung der Zulassung und die Gründe hierfür öffentlich zugänglich zu machen. Das BfArM kommt dieser Verpflichtung mit der Veröffentlichung entsprechender Listen nach.

Außerdem veröffentlicht das BfArM Informationen zu aktuellen Lieferengpässen für Humanarzneimittel in Deutschland auf der Basis freiwilliger Informationen der Zulassungsinhaber. Ein Lieferengpass ist eine über voraussichtlich 2 Wochen hinausgehende Unterbrechung einer Auslieferung im üblichen Umfang oder eine deutlich vermehrte Nachfrage, der nicht angemessen nachgekommen werden kann. Die Meldungen erfolgen durch die Pharmazeutischen Unternehmer und basieren auf der im Pharmadialog erklärten Selbstverpflichtung zur Meldung von Lieferengpässen für versorgungsrelevante Arzneimittel. Der besondere Informationsbedarf der Fachöffentlichkeit wird bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, die überwiegend zur Behandlung lebensbedrohlicher oder schwerwiegender Erkrankungen bestimmt sind und für die keine Alternativpräparate verfügbar sind, gesehen. Beispiele hierfür sind die Gruppe der Onkologika, Antibiotika, Notfallarzneimittel und Arzneimittel, die in Zusammenhang mit Operationen verwendet werden.

Zweites Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften