BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Kosten im Genehmigungsverfahren von klinischen Prüfungen

Die Kosten für die Genehmigungsverfahren beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) für klinische Prüfungen werden durch die Kostenverordnung für die Zulassung von Arzneimitteln durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BMGBGebV) geregelt. Die Gebührenziffer 12ff in der Anlage zur AMG-Kostenverordnung umfasst dabei die Amtshandlungen im Rahmen klinischer Prüfungen und GCP-Inspektionen.