Schriftliche Anhörung (18. Mai 2020 - 3. Juni 2020) - Kurzprotokoll
15.06.2020
Sachverständigen-Ausschuss für Apothekenpflicht nach § 53 Absatz 1 AMG
Eibischsirup
Streichung der Position „Eibischsirup als Fertigarzneimittel“ in Anlage 1a der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel (AMVerkRV)
Ergebnis:
Der Sachverständigen-Ausschuss für Apothekenpflicht empfiehlt mehrheitlich, dem Antrag auf Streichung der Position „Eibischsirup als Fertigarzneimittel“ in Anlage 1a der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel (AMVerkRV) und damit der Unterstellung von Eibischsirup als Fertigarzneimittel unter die Apothekenpflicht zuzustimmen.