BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Sachverständigen-Ausschuss für Apothekenpflicht nach § 53 Absatz 1 AMG

Ort:
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Bonn

Tagesordnung

  1. Eröffnung der Sitzung

  2. Annahme der Tagesordnung

  3. Geschäftsordnung des Sachverständigen-Ausschusses für Apothekenpflicht

  4. Thymol, in Fertigarzneimitteln auch in Kombination mit Eukalyptusöl, Campher und/oder Menthol, zur Anwendung bei Bienen
    Antrag auf Entlassung aus der Apothekenpflicht

  5. Oxalsäuredihydratlösung bis 5,7 % zur Anwendung bei Bienen
    Antrag auf Entlassung aus der Apothekenpflicht

  6. Arsen in Heilwässern
    Grenzwertanpassung

  7. Teufelskrallenwurzel und ihre Zubereitungen, auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen, als Fertigarzneimittel registriert als traditionelles pflanzliches Arzneimittel nach § 39 a – d des Arzneimittelgesetzes
    Antrag auf Entlassung aus der Apothekenpflicht

  8. Thymiankraut und seine Zubereitungen, auch in Mischungen mit Primelwurzel und ihren Zubereitungen, auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen, als Fertigarzneimittel registriert als traditionelles pflanzliches Arzneimittel nach § 39 a – d des Arzneimittelgesetzes
    Antrag auf Entlassung aus der Apothekenpflicht

  9. Birkenblätter und ihre Zubereitungen, auch in Mischungen mit Orthosiphonblättern und ihren Zubereitungen und/oder Goldrutenkraut/Echtem Goldrutenkraut und seinen Zubereitungen, auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen, als Fertigarzneimittel registriert als traditionelles pflanzliches Arzneimittel nach § 39 a – d des Arzneimittelgesetzes
    Antrag auf Entlassung aus der Apothekenpflicht

  10. Orthosiphonblätter und ihre Zubereitungen, auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen, als Fertigarzneimittel registriert als traditionelles pflanzliches Arzneimittel nach § 39 a – d des Arzneimittelgesetzes
    Antrag auf Entlassung aus der Apothekenpflicht

  11. Goldrutenkraut/Echtes Goldrutenkraut und seine Zubereitungen, auch mit Zusatz arzneilich nicht wirksamer Stoffe oder Zubereitungen, als Fertigarzneimittel registriert als traditionelles pflanzliches Arzneimittel nach § 39 a – d des Arzneimittelgesetzes
    Antrag auf Entlassung aus der Apothekenpflicht

  12. Verschiedenes