BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Nach Prüfung der verfügbaren Informationen aus Fallberichten aus EudraVigilance und der Literatur stimmt der PRAC darin überein, dass die Zulassungsinhaber von acetazolamidhaltigen Arzneimitteln innerhalb von zwei Monaten nach Veröffentlichung der PRAC-Empfehlung Änderungsanzeigen einreichen sollen, um die Produktinformationen um die Nebenwirkungen Aderhauterguss (choroidaler Erguss) und Aderhautabhebung bei unbekannter Häufigkeit zu ergänzen.

Nach der Anwendung von Acetazolamid wurden Fälle von Aderhauterguss (choroidalem Erguss)/Aderhautabhebung gemeldet. Die Symptome können innerhalb von Stunden nach Beginn der Behandlung mit Acetazolamid einsetzen und umfassen das akute Auftreten einer verringerten Sehschärfe oder von Augenschmerzen. Bei Verdacht auf Aderhauterguss (choroidalen Erguss)/Aderhautabhebung sollte Acetazolamid so schnell wie möglich abgesetzt werden.