BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Ergebnisprotokoll der 68. Routinesitzung am 10. Mai 2011

Ort Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, 53175 Bonn

TOP 1 Genehmigung der Tagesordnung für die 68. Routinesitzung

TOP 2 Sachstandsberichte über eingegangene Meldungen zu unerwünschten
Arzneimittelwirkungen (UAW)

  1. Bericht des BfArM

    Das BfArM stellt seinen Sachstandsbericht über die Anzahl der eingegangenen Meldungen zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) im Jahr 2010 vor. Dargestellt sind sowohl die Initialmeldungen als auch die weite-ren, ergänzenden Meldungen zum selben Fall (Follow-up Berichte). Der Großteil der Berichte aus Deutschland geht von den pharmazeutischen Unternehmern ein. Bei den Meldungen aus Deutschland, die nicht von pharmazeutischen Unternehmern stammen, ist wiederum eine Steigerung der Anzahl der Eingänge von der Arzneimittel-kommission der deutschen Apotheker (ABDA AMK) zu erkennen. Der Anteil der UAW-Verdachtsfälle, in denen tödliche Verläufe beschrieben wurden, unabhängig davon, ob die angewendeten Arzneimittel dafür ursächlich waren, bleibt auf konstantem Niveau. Aus anderen Quellen, darunter auch von Verbrauchern (Consumer Reports) waren rund einhundert Eingänge zu verzeichnen. Durch künftige Hinweise in der Packungsbeilage infolge der Umsetzung des „Pharma Package“ (vergl. TOP 4.1.) ist ein Anstieg dieser Meldungen nicht auszuschließen. Die Bestätigung durch einen Arzt und eine vollständige Darstellung des Falls sind aber auch bei Consumer Reports wünschenswert.


  2. Berichte des PEI

    1. Humanarzneimittel (Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel)

      Das PEI berichtet über die eingegangenen Meldungen zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) zu Impfstoffen und biomedizinischen Arzneimitteln im Jahr 2010. Insgesamt gingen mehr als 1500 Meldungen ein, von denen es bei etwa der Hälfte der Fälle Follow-up Meldungen gab. Auffällig sind weiterhin leichte jahreszeitliche Schwankungen, die auf die jeweilige Impfsaison zurückzuführen sind. Insbesondere in der Zeit der Impfungen gegen die sog. „Schweinegrippe“ waren zahlreiche Verbrauchermeldungen zu verzeichnen gewesen. Im Verlauf des vergangenen Jahres sind die Meldungen von UAW zu Impfstoffen jedoch deutlich zurückgegangen, während die Zahl der UAW zu monoklonalen Antikörpern deutlich angestiegen ist. Der Anteil der schwerwiegenden Meldungen liegt bei den immunologischen Arzneimitteln im Bereich von 85 bis 88 %. Wenn der weitere Verlauf der UAW (z.B. vollständige Wiederherstellung der Gesundheit oder bleibende Schäden beim Patienten) nicht mitgeteilt wird, versucht das PEI, so weit möglich, durch Nachfragen weitere Informationen zu erhalten.


    2. Immunologische Tierarzneimittel

      Das PEI gibt einen Sachstandsbericht über die Meldungen zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) zu immunologischen Tierarzneimitteln. Das Meldeaufkommen bewegte sich im Jahr 2010 im Vergleich zum Vorjahr auf konstantem Niveau, wenn die Meldungen zu UAW nach den Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit oder die Bovine Virusdiarrhoe ausgeklammert werden. Aus dem Bereich der Nutztiere wurde ein hoher, je nach Tierart schwankender Prozentsatz von UAW mit Todesfolge gemeldet. Die Meldezahlen infolge saisonaler Impfung gegen die Blauzungenkrankheit gingen im Jahr 2010 deutlich zurück. Hingegen war nach Anwendung eines Impf-stoffes gegen die Bovine Virusdiarrhoe bei Mutterkühen eine erhebliche Melderate von BNP-Fällen (Bovine Neonatale Panzytopenie; sog. „Blutschwitzen“) bei den Kälbern zu verzeichnen (vergl. TOP 3.3.5). Bei versehentli-cher Applikation von Tierimpfstoffen beim Menschen wurde das PEI in mehreren Fällen als Berater herangezogen.

  3. Bericht des BVL

    Das BVL erläutert die Berichte über unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) beim Tier aus seinem Zuständigkeitsbereich im Jahr 2010. Die insgesamt etwa 800 bis 900 Meldungen aus Deutschland gingen überwiegend von pharmazeutischen Unternehmern ein. Am häufigsten betroffene Tierarten waren Hunde, Katzen und Rinder. Nachdem die Anwendung von Permethrin beim Hund zum Schutz vor der Fehlanwendung bei Katzen im Jahr 2010 der Verschreibungspflicht unterstellt wurde und auch in der Laienpresse über die Gefahren berichtet wurde, wird nun beobachtet, ob die Meldungen über Todesfälle bei Katzen durch die Anwendung von Permethrin zurückgehen. UAW in größeren Tierherden beziehungsweise -beständen, die nicht graphisch dargestellt wurden, betreffen in über 40 % der Fälle Antiparasitika. Den Leitlinien zum Einsatz von Antibiotika in der Veterinärmedizin entsprechend wurden in den vergangenen Jahren weniger Antibiotika eingesetzt und die Zahlen von UAW infolge einer Behandlung mit Antiinfektiva gingen zurück. Im Zusammenhang mit der Anwendersicherheit von Tierarzneimitteln werden pro Jahr etwa 50 bis 60 Fälle beim Menschen mit unterschiedlichen, meist vorübergehenden, Symptomen mitgeteilt. In zwei der dargestellten Fälle war allerdings eine Hospitalisierung notwendig.

TOP 3 Verfahren zur Abwehr von Gefahren durch Arzneimittel und Informationsaustausch über Maßnahmen

TOP 3.1 Risikobewertungsverfahren im CHMP nach RL 2001/83/EG oder VO Nr. (EG) 726/2004

  1. Goserelin, Feststellung der Nicht-Validität von Studien im Rahmen einer GCP-Inspektion, Verfahren nach Art. 36 der RL 2001/83/EG Goserelin, Feststellung der Nicht-Validität von Studien im Rahmen einer GCP-Inspektion, Verfahren nach Art. 36 der RL 2001/83/EG

    Das BfArM erläutert die Hintergründe zum Verfahren nach Art. 36 der RL 2001/83/EG zu goserelinhaltigen Arzneimitteln, die als Implantate mit luteinisierendem Hormon Releasing-Hormon (LH-RH) bei Prostata-Karzinomen angewendet werden. Aufgrund von Unstimmigkeiten im Zulassungsverfahren bestimmter Generika war von Deutschland eine Inspektion der Guten Klinischen Praxis (GCP) durchgeführt worden, bei der die Nicht-Validität zweier klinischer Prüfungen (pivotale und supportive Studie) aufgrund von neun kritischen Mängeln festgestellt wurde. Die beiden pharmazeutischen Unternehmer hatten für ihre betroffenen Arzneimittel daraufhin eigenverantwortlich das Ruhen der Zulassung beantragt und die Arzneimittel vom Markt genommen. Auf die Initiative von Deutschland war im März 2011 wegen möglicher Zulassungen in anderen EU-Mitgliedsstaaten ein Verfahren nach Art. 36 der RL 2001/83/EG eingeleitet worden.

    (Präsentation)
  2. Peritoneal-Dialyselösungen, Verunreinigungen durch schadhaften Herstellungstank, aseptische Peritonitis, Verfahren nach Art. 31 der RL 2001/83/EG

    Das BfArM berichtet zum Verfahren nach Art. 31 der RL 2001/83/EG zu Peritoneal-Dialyselösungen, welche bei Patienten mit chronischer Niereninsuffizienz alternativ zu glukosehaltigen Lösungen angewendet werden. In Folge eines mit einem Biofilm verunreinigten Herstellungstankes in einer der Herstellungsstätten, der den Behörden im Dezember 2010 bekannt wurde, konnte eine erhöhte Zahl des Auftretens von aseptischer Peritonitis nicht ausgeschlossen werden und die betroffenen Chargen wurden zurückgerufen. In Deutschland wurde das medizinische Personal mit Rote-Hand-Briefen informiert. Das Verfahren nach Art. 31 wurde im Januar 2011 gestartet, u.a. um Ursachen und Präventionsmaßnahmen umfassend zu erörtern. Seit April 2011 wurden alle potentiell betroffenen Chargen zurückgerufen. An den Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) wurde von dem betroffenen pharmazeutischen Unternehmer wöchentlich berichtet. Zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit wurden Importe aus anderen Herstellungsstätten auch außerhalb der EU genehmigt. Das Verfahren wird mit einer Opinion des CHMP abgeschlossen.

    (Präsentation)
  3. Somatropin, kardiovaskuläres und Tumor-Risiko, Verfahren nach Art. 107 der RL 2001/83 oder nach Art. 20 der VO Nr. (EG) 726/2004

    Das BfArM berichtet über die Verfahren nach Art. 20 der VO (EG) 726/2004 und Art. 107 der RL 2001/83/EG zu somatropinhaltigen Arzneimitteln. Zwischenergebnisse der Sante Adulte Gh Enfant (SAGhE) Studie weisen auf eine erhöhte Mortalität durch kardiovaskuläre Erkrankungen und Knochentumoren bei jungen Erwachsenen, die während der Kindheit Wachstumshormone erhielten, hin. Im Verfahren waren die pharmazeutischen Unterneh-mer aufgefordert worden, eigene Erkenntnisse über Langzeitfolgen der Behandlung mitzuteilen. Der Bewertungsbericht des Ausschusses für Humanarzneimittel (CHMP) wurde im Mai 2011 erwartet.

    (Präsentation)
  4. Dronedaron (Multaq), Hepatoxizität, Verfahren nach Art. 20 der VO (EG) Nr. 726/2004

    Das BfArM berichtet zum Verfahren nach Art. 20 der VO (EG) Nr. 726/2004 zum dronedaronhaltigen Arzneimittel Multaq, welches zur Verhinderung des Wiederauftretens von Vorhofflimmern bei erwachsenen, klinisch stabilen Patienten angewendet wird. Das Verfahren war zur Bewertung von neu aufgetretenen Fällen von Leberschädi-gungen einschließlich zwei Fällen von akutem Leberversagen eingeleitet worden. Die Antwort des pharmazeuti-schen Unternehmers lag Mitte Mai vor. Die Bewertung im Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) ist für die Folgesitzungen vorgesehen. Dabei werden auch die Wirksamkeit und das Nebenwirkungsprofil von Behandlungsalternativen berücksichtigt werden. In einem Rote-Hand-Brief vom Januar 2011 waren die Angehörigen der Gesundheitsberufe aufgefordert worden, bei der Anwendung von Dronedaron zunächst im Monatsrhythmus und später in regelmäßigen Abständen Leberfunktionstests durchzuführen und sie mit einem neuen Referenzwert abzugleichen. In den Produktinformationen wurden die Angaben zu den Nebenwirkungen „abnormale Leberwer-te“ oder „schwere Leberschädigungen“ in Bezug auf die Häufigkeit aktualisiert

  5. Ketoprofen, schwere photosensitive Reaktionen, Maßnahmen zur Risikominimierung, Verfahren nach Art. 107 der RL 2001/83/EG

    Das BfArM stellt den Verlauf und das Ergebnis des Verfahrens nach Art 107 der RL 2001/83/EG zu ketoprofenhaltigen Arzneimitteln zur topischen Anwendung vor. Nach der Opinion des Ausschusses für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) im Juli 2010 wurde in Deutschland im August 2010 ein Rote-Hand-Brief veröffentlicht. Der Beschluss der EU-Kommission lag Ende November 2011 vor. Außer Änderungen in der Fach- und Gebrauchsinformation wurden verschiedene risikomindernde Maßnahmen beauflagt. So ist u.a. für das Behältnis und die äußere Umhüllung ein Piktogramm und Warnhinweis erforderlich, die Arzneimit-tel sind der Verschreibungspflicht zu unterstellen und es müssen Fortbildungsmaterialien für die Heilberufe bereit gestellt werden. Das BfArM hatte den Beschluss der EU-Kommission mit dem Bescheid vom 8.2.2011 für Deutschland umgesetzt. In den Packungsbeilagen ketoprofenhaltiger Arzneimittel zur topischen Anwendung sind als Anhang Informationen und Handlungsanweisungen für die Patienten beigefügt. In Fachzeitschriften und auf ihren Webseiten werden die pharmazeutischen Unternehmer in Kürze auf das Potential zu photosensitiven Reaktionen hinweisen. Eine Veröffentlichung des BfArM ist zu finden im Bulletin zur Arzneimittelsicherheit Nr. 1/2011 (http://www.bfarm.de/DE/BfArM/Publikationen/Bulletin/bulletin-node.html).

    (Präsentation)
  6. Octagam (5% und 10 %), thromboembolische Ereignisse, Verfahren nach Art. 107 der RL 2001/83/EG, Beschlüsse der EU-Kommission und des CHMP

    Das PEI berichtet zum mit Beschluss der EU-Kommission abgeschlossenen Risikobewertungsverfahren nach Art. 107 der RL 2001/83 zu Octagam, einer 5- oder 10%igen i.v. verabreichten Lösung eines Human-Immunoglobulins. Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) hatte das Ruhen der Zulassung aufgehoben, nachdem der Herstellungsprozess verändert wurde und zusätzliche Qualitätstests (Thrombinerzeugungstests) eingeführt worden waren. Die Anwendung der Arzneimittel hatte im Jahr 2010 zu einem unerwarteten Anstieg von Meldungen über thromboembolische Ereignisse, einschließlich Herzinfarkt und Lungenembolie, geführt. Das auslösende Pro-Koagulans Faktor XIa konnte weitgehend verringert werden. Der betroffene pharmazeutische Unternehmer wird die Arzneimittel mit zusätzlichen Hinweisen in den Produktinformationen demnächst wieder auf dem Markt einführen und außerdem noch weitere Studien durchführen.

  7. Pandemrix, Verdacht auf Narkolepsie, Daten aus Schweden und Finnland, Verfahren nach Art. 20 der VO Nr. (EG) 726/2004

    Das PEI informiert über die Fälle von Narkolepsie, die im Verdacht stehen, im Zusammenhang mit der Impfung gegen H1N1 (sog.“Schweinegrippe“) mit dem Impfstoff Pandemrix aufgetreten zu sein. Betroffen sind vor allem Kinder und Jugendliche. Auswertungen aus Registern in Finnland und Schweden zeigten ein deutlich erhöhtes Risiko. In Frankreich konnte ebenfalls ein leicht erhöhtes Risiko identifiziert werden. In Deutschland wurden retrospektiv elf Verdachtsfälle identifiziert, während aus anderen Ländern der Europäischen Union (EU) kaum Fälle bekannt wurden. Die Diagnosestellung ist oftmals schwierig und oft nur mit erheblicher zeitlicher Verzögerung gegenüber der Impfung möglich. Ein Zusammenhang mit einer entsprechenden genetischen Disposition wird diskutiert. Zur weiteren Risikobewertung wurde ein Verfahren nach Art. 20 der VO Nr. (EG) 726/2004 gestartet. Die VEASCO (Vaccine Adverse Event Surveillance & Communication) führt derzeit eine Studie durch. Deutschland (PEI) hat das Studienprotokoll übernommen und führt die Studie in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Schlafmedizin durch.

  8. Bisphosphonate, Stressfrakturen, Verfahren nach Art. 31 der RL 2001/83/EG und nach Art. 20 der VO (EG) Nr. 726/2004, Opinion des CHMP

    Das BfArM berichtet zu den Verfahren nach Art. 31 der RL 2001/83/ EG und nach Art. 20 der VO (EG) Nr. 726/2004 zu den Bisphosphonaten, die aufgrund des erhöhten Risikos für das Auftreten von Niedrig-Energie-Frakturen (besonders bei Langzeittherapie) im September 2010 eingeleitet worden waren. Neuere Daten vom April 2010 hatten auf einen möglichen Effekt für die gesamte Arzneimittelklasse hingewiesen. Die Frakturen können durch ein geringes oder auch ohne Trauma ausgelöst werden, weisen einen typischen radiologischen Befund auf und haben eine schlechte Heilungstendenz. Betroffen ist in erster Linie der Oberschenkelknochen. Die Opinion des Ausschusses für Humanarzneimittel (CHMP) vom April 2011 sieht im Wesentlichen eine Änderung der Produktinformationen in den Abschnitten „Warnhinweise“ und „Nebenwirkungen“ vor. Die atypische Femurfraktur soll als potentielle Nebenwirkung in die Risikomanagementpläne aufgenommen werden und die nationalen Behörden sollen sicherstellen, dass die Schlüsselinformationen aus dem Verfahren an die Ärzte kommuniziert werden.

    (Präsentation)

TOP 3.2 Risikobewertungen in der PhVWP des CHMP

  1. Bevazicumab (Avastin), Kiefernekrosen in Verbindung mit der (früheren) Anwendung von Bisphosphonaten, Rote-Hand-Brief

    Das PEI berichtet über die Risiken für das Auftreten von Kiefernekrosen bei der Anwendung von Bevacizumab (Avastin) in Verbindung mit der derzeitigen oder früheren Anwendung von Bisphosphonaten. Die Produktinformationen wurden in den Abschnitten „Warnhinweise“ und „Nebenwirkungen“ ergänzt und es wurde im November 2010 ein Rote-Hand-Brief verteilt.

  2. Roactemra, Anaphylaxie, Warnhinweise, Rote-Hand-Brief

    Das PEI berichtet, dass bei der Anwendung von Tocilizumab (Roactemra), das zur Behandlung von rheumatischer Arthritis angewendet wird, Fälle von anaphylaktischen oder anderen schweren Überempfindlichkeitsreaktionen berichtet worden sind, einer davon mit fatalem Ausgang. Der pharmazeutische Unternehmer hatte die Produktinformationen entsprechend ergänzt. Ein Rote-Hand-Brief mit Handlungsempfehlungen für die Ärzte war vom PEI für notwendig erachtet worden. Er wurde im November 2010 versendet.

  3. Arzneimittel mit einem hohen Risikopotential für das Auftreten schwerer Hautreaktionen, einheitlicher Wortlaut in den Produktinformationen

    Das BfArM trägt vor, dass die Pharmakovigilanz-Arbeitsgruppe (PhVWP) des Ausschusses für Humanarzneimittel (CHMP) unter Federführung von Deutschland einen einheitlichen Textvorschlag für Fach- und Gebrauchsinformationen bezüglich des Risikos für das Auftreten schwerer Hautreaktionen erarbeitet hat. Die potentiell lebensbedrohlichen Hautveränderungen, die oftmals von grippeähnlichen Symptomen begleitet sind, zeigen sich in Rötungen, Blasenbildung, Ablösungen der Haut und Schleimhauterosionen. Für die Prognose ist die frühzeitige Diagnosestellung von entscheidender Bedeutung. Die erarbeiteten Kernaussagen sollen EU-weit in die Produktinformationen der 14 Wirkstoffe, deren Anwendung mit einem nachweislich erhöhten Risiko für das Auftreten schwerer Hautreaktionen verbunden ist, implementiert werden. Eine wirkstoffspezifische Ergänzung kann auf nationaler Ebene erfolgen.

TOP 3.3 Nationale Risikobewertungen und Stufenplanverfahren

  1. Stammzelltherapie einer bestimmten Firma, Bedenklichkeit der intrazerebralen/intraventrikulären Anwendung, Bedenklichkeit/Versagung der Genehmigung zur intrathekalen Anwendung

    Das PEI informiert, dass die Stammzelltherapie zur Behandlung neurodegenerativer Erkrankungen nicht mehr zulässig ist. Eine übergangsweise im zentralen Verfahren nach dem europäischen Regelwerk für neuartige Therapien (advanced therapies) erteilte Genehmigung, die im Jahr 2012 enden wird, wäre auf nationaler Ebene durch eine Genehmigung nach § 4b des Arzneimittelgesetzes (AMG) zu ergänzen gewesen. Ein Antrag des pharmazeutischen Unternehmers auf Behandlung im Rahmen der klinischen Prüfung war aufgrund mangelnder Wirksamkeit in der Präklinik vom PEI versagt worden. Nach dem Auftreten schwerwiegender Nebenwirkungen einschließlich zweier Todesfälle in Folge von Hirnblutungen hatte das PEI eine weitere Risikobewertung durchgeführt mit dem Ergebnis, dass die Behandlung neurodegenerativer Erkrankungen mit der Stammzelltherapie nicht zu empfehlen ist. Auf der Grundlage des PEI-Gutachtens erfolgte die Versagung der Genehmigung durch die Landesaufsichtsbehörde von Nordrhein-Westfalen. Das PEI informiert, dass die Stammzelltherapie zur Behandlung neurodegenerativer Erkrankungen nicht mehr zulässig ist. Eine übergangsweise im zentralen Verfahren nach dem europäischen Regelwerk für neuartige Therapien (advanced therapies) erteilte Genehmigung, die im Jahr 2012 enden wird, wäre auf nationaler Ebene durch eine Genehmigung nach § 4b des Arzneimittelgesetzes (AMG) zu ergänzen gewesen. Ein Antrag des pharmazeutischen Unternehmers auf Behandlung im Rahmen der klinischen Prüfung war aufgrund mangelnder Wirksamkeit in der Präklinik vom PEI versagt worden. Nach dem Auftreten schwerwiegender Nebenwirkungen einschließlich zweier Todesfälle in Folge von Hirnblutungen hatte das PEI eine weitere Risikobewertung durchgeführt mit dem Ergebnis, dass die Behandlung neurodegenerativer Erkrankungen mit der Stammzelltherapie nicht zu empfehlen ist. Auf der Grundlage des PEI-Gutachtens erfolgte die Versagung der Genehmigung durch die Landesaufsichtsbehörde von Nordrhein-Westfalen.

  2. Lucentis, blockierte Injektionskanülen in einigen Arzneimittelpackungen

    Das PEI informiert, dass das Arzneimittel Lucentis, welches zur Behandlung der exsudativen altersbezogenen Makuladegeneration in der Augenheilkunde eingesetzt wird, zusammen mit der Applikationsnadel vertrieben wird. In etwa 1-2 % der Fälle war die Nadel aufgrund eines Fehlers im Herstellungsprozess mit Klebstoff verschlossen, so dass ggf. ein erneuter Einstich erforderlich wurde. Der pharmazeutische Unternehmer hatte als eigenverantwortliche Maßnahme in einem Rote-Hand-Brief darauf hingewiesen, dass die Nadel auch handelsüblich gesondert zu erhalten ist.

  3. Vivaglobin, Thrombogenität von Chargen, Nichtauslieferung/Nichtfreigabe, Urgent Safety Restriction

    Zum Arzneimittel Vivaglobin, einem als Injektionslösung subkutan anzuwendenden Immunoglobulin, erläutert das PEI, dass im Zusammenhang mit seiner Anwendung Fälle von thromboembolischen Ereignissen berichtet wurden. Da häufig multimorbide Patienten betroffen waren, liegen möglicherweise prädisponierende Faktoren vor. Jedoch wurden in einigen Chargen des Arzneimittels auch eine erhöhte Konzentration des Gerinnungsfaktors XIa festgestellt. Dies ist auf Fehler im Herstellungsverfahren zurückzuführen. Es wurde als Sofortmaßnahme eine Urgent Safety Restriction (URS) gestartet, die die Auslieferung der Chargen unterband. In einem Rote-Hand-Brief wurde über das Sicherheitsproblem berichtet.

  4. Einsatz von HIV-TeHIV-Testsystemen mit Nukleinsäure-Amplifikationstechniken (NAT), Informationsaustausch, Stufenplanverfahren, Stufe I
    stsystemen mit Nukleinsäure-Amplifikationstechniken (NAT), Informationsaustausch, Stufenplanverfahren, Stufe I

    Das PEI informiert, dass es zur Frage, ob Nukleinsäure-Amplifikationstechniken (NAT) in der Praxis zur Identifizierung seltener, mutierter Stämme des Humanen Immundefizienz-Virus (HIV) geeignet sind, die betroffenen Kreise in einem Schreiben nach dem Stufenplan, Stufe I, um Informationsaustausch gebeten hatte.

  5. PregSure BVD (Impfstoff gegen Bovine Virus Diarrhoe) Ruhen der Zulassung nach § 27 Abs. 1 und 3 i.V. m. § 23 Abs. 1 Nr. 5 der Tierimpfstoff-Verordnung, aktuelle Entwicklung

    Das PEI informiert, dass für PregSure BVD (Impfstoff gegen Bovine Virusdiarrhoe) am 18. August 2010 das Ruhen der Zulassung nach § 27 Abs. 1 und 3 i.V. m. § 23 Abs. 1 Nr. 5 der Tierimpfstoff-Verordnung angeordnet wurde. Zu den Ursachen des Auftretens der Bovinen Neonatalen Panzytopenie (BNP) teilte der pharmazeutische Unternehmer am 13. April 2011 mit, dass aufgrund eigener Untersuchungen und aufgrund der Untersuchung unabhängiger Stellen davon auszugehen ist, dass die Aufnahme von Kolostrum durch das Kalb ein entscheidender Auslöser für das Auftreten von BNP sein könnte. Eine immunpathologische Reaktion wird derzeit als am ehesten zutreffende Hypothese angesehen. Zur weiteren Schadensbegrenzung wird ein restriktiver Umgang mit Kolostrum empfohlen. Insbesondere sollte vermieden werden, dass das Kolostrum von Mutterkühen, die bereits ein Kalb hervorgebracht haben, das an BNP erkrankte, direkt verfüttert oder in einen Mischkolostrum eingebracht wird. Vom PEI wird eine Mitteilung zu PregSure BVD im Deutschen Tierärzteblatt (Juni 2011) vorbereitet, in der u.a. ausführliche Hinweise zum Kolostrum-Management in Risikobetrieben aufgelistet werden.

TOP 4 Allgemeine Regularien und organisatorische Angelegenheiten

  1. Pharmapaket, Änderungen der RL 2001/83/EG und der VO Nr. (EG) 726/2004, Durchführungsregelungen für Deutschland

    Das BMG informiert über das sog. Pharmapaket, dessen Pharmakovigilanzteil am 31.12.2010 im Amtsblatt der Europäischen Union L 348 erschienen ist (Richtlinie 2010/84/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2010 zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel hinsichtlich der Pharmakovigilanz; Text von Bedeutung für den EWR; ABl. L 348 vom 31.12.2010, S. 74–99). Innerhalb einer Frist von 18 Monaten sind die Änderungen von den Mitgliedsländern der Europäischen Union in nationales Recht umzusetzen. Zur entsprechenden Änderung des Arzneimittelgesetzes (AMG) liegt bisher ein Arbeitsentwurf vor, der Referentenentwurf wird voraussichtlich vor oder kurz nach der Sommerpause zur Anhörung versandt werden. Zum Inhaltlichen verweist das BfArM auf die Ausführungen auf früheren Routinesitzungen. Es erklärt, dass das sog. „Volume 9a“ als Durchführungsbestimmung für die Pharmakovigilanz an Bedeutung verlieren wird. Ergänzend teilt das BfArM mit, dass eine Veröffentlichung der Fälschungsrichtlinie etwa Mitte des Jahres zu erwarten ist.

  2. Organisatorisches zur Risikokommunikation, speziell Versand von Rote-Hand-Briefen

    Der BPI regt an, dass sich Vertreter aller betroffenen Kreise zusammensetzen, um Möglichkeiten zu finden, mit denen die Risikokommunikation, speziell der Versand von Rote-Hand-Briefen an die Ärzteschaft, optimiert werden kann. Dazu gehört vor allem der Versand mittels elektronischer Medien. Das BfArM erläutert dazu, dass das Projekt bisher an der nicht ausreichend hohen Verfügbarkeit und dem notwendigen Schutz der E-mail-Adressen der zu erreichenden Ärzte gescheitert ist. Das PEI berichtet über ähnliche Erfahrungen. Das BfArM weist darauf hin, dass aufgrund eines Beschlusses der EU-Kommission in Folge eines Risikobewertungsverfahrens die Versendung eines Rote-Hand-Briefes oder Briefes an die Gesundheitsberufe (DHPC) oftmals rechtlich bindend erforderlich wird und die Erreichbarkeit des einzelnen Arztes deshalb gewährleistet sein muss. In diesem Zusammenhang wird auf die Abfrage zur Praxis einer elektronischen Versendung von Schulungsmaterial (educational material) an Ärzte in den EU-Mitgliedsländern, die zur Zeit von der Pharmakovigilanzarbeitsgruppe (PhVWP) des Ausschusses für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) durchgeführt wird, hingewiesen. Unter Berücksichtigung der dort diskutierten Aspekte könnte in absehbarer Zeit unter der Federführung des BfArM mit allen interessierten Stufenplanbeteiligten ein Projekt zur Erweiterung der Risikokommunikati-on mittels elektronischer Medien gestartet werden.

TOP 5 Verschiedenes

  1. Bedenkliche und umstrittene Rezeptur-Arzneimittel, Überarbeitung der Informationen für die Apotheker

    Das Land Sachsen-Anhalt hatte diesen zusätzlichen Tagesordnungspunkt beantragt, weil es aus seiner Sicht erforderlich erscheint, die Liste der bedenklichen und umstrittenen Rezeptur-Arzneimittel noch weiter zu überarbeiten. Die Anwendbarkeit einzelner Wirkstoffe in bestimmten Indikationen erschien fraglich. Die ABDA AMK trägt die Historie dieser Liste der bedenklichen und umstrittenen Rezeptur-Arzneimittel, die auf der Grundlage von § 5 des Arzneimittelgesetzes erarbeitet wurde, vor. Die Informationen für Apotheker werden von der ABDA unter Berücksichtigung der Risikobewertungen von Fertigarzneimitteln des BfArM regelmäßig aktualisiert und stehen den Apothekern zur Verfügung. Hinsichtlich der Anwendbarkeit von einzelnen Wirkstoffen in bestimmten Indikationen erklärt das BfArM, dass eine Nutzen-Risiko-Bewertung von einzelnen Rezepturen für bestimmte Anwendungsgebiete außerhalb seiner Zuständigkeit liegt und nur mit erheblichem Aufwand durchführbar wäre.

  2. Verteilerliste Stufenplanschreiben

    Das BfArM hatte während der Sitzung eine Liste mit den derzeit verwendeten E-Mail-Adressen für die elektronische Versendung von Stufenplanschreiben verteilt mit der Bitte, die Adressen ggf. zu aktualisieren.
  3. Termin nächste Routinesitzung

    Als Termin für die 69. Routinesitzung ist Dienstag, der 22. November 2011 vorgesehen.

Der Vorsitzende

Vorläufige Tagesordnung für die 68. Routinesitzung am 10. Mai 2011