BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Navigation und Service

Ergebnisprotokoll der 69. Routinesitzung am 22. November 2011

Ort Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, 53175 Bonn

TOP 1 Genehmigung der Tagesordnung für die 69. Routinesitzung

Die Tagesordnung für die 69. Routinesitzung wird in der als Tischvorlage vorliegenden Form angenommen, wobei der TOP 3.1.7 gestrichen wird. Ergänzend zur Tagesordnung gibt es unter dem TOP „Verschiedenes“ jeweils einen Kurzbericht zu Xigris® und zu Preflucel® (siehe TOP 5.2 und 5.3)

TOP 2 Sachstandsberichte über eingegangene Meldungen zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW)

  1. Bericht des BfArM

    Das BfArM stellt die Zahlen zu den Meldungen über Verdachtsfälle unerwünschter Arzneimittelwirkungen (UAW) von Humanarzneimitteln für das erste Halbjahr 2011 dar. Insgesamt gingen bis zum 30.6.2011 25428 Meldungen aus Deutschland ein. Davon wurden 21856 (86%) UAW-Verdachtsfälle von der pharmazeutischen Industrie übermittelt. Die anderen 3572 Verdachtsfälle zu UAW wurden in erster Linie von den Arzneimittelkommissionen der Ärzte und der Apotheker, direkt von den Ärzten oder aus dem intensiven Monitoring in den Pharmakovigilanzzentren gemeldet. Es handelt sich dabei um Initialfälle und ergänzende Meldungen. Hochgerechnet ist das Meldeaufkommen aus Deutschland gegenüber dem Vorjahr stabil. Die Zahlen aus Drittstaaten, insbesondere aus den USA, stiegen hingegen deutlich an.


  2. Berichte des PEI

    1. Humanarzneimittel (Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel)

      Das PEI stellt die Zahlen zu den eingegangenen Meldungen zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) betreffend Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel für das erste Halbjahr 2011 vor. Von den rund 7500 Meldungen (Initial-Meldungen und Follow-up-Meldungen) wurden etwa 75 % als schwerwiegend eingestuft. Von den arzneimittelbezogenen Masterfällen stammten etwa 30 % aus klinischen Studien. Damit ist hier eine deutliche Zunahme zu beobachten. Die Meldungen zu monoklonalen Antikörpern (mA oder mAB) sind aufgrund steigender Zulassungszahlen in dieser Arzneimittelgruppe weiterhin steigend. Gegenüber dem Vorjahr kann eine leichte prozentuale Erhöhung der UAW-Meldungen, die von pharmazeutischen Unternehmern mitgeteilt wurden, festgestellt werden.


    2. Immunologische Tierarzneimittel

      Das PEI präsentiert die Zahlen zu den gemeldeten Fällen zum Verdacht auf unerwünschte Wirkungen nach Applikation immunologischer Arzneimittel beim Tier im ersten Halbjahr 2011. Der überwiegende Teil der Fälle wird von den pharmazeutischen Unternehmern gemeldet. Das elektronische Meldeaufkommen erreicht hier einen Anteil von über 95 Prozent. Zunehmend verwenden auch die praktischen Tierärzte das online-Formular. Die Meldungszahlen infolge saisonaler Impfung gegen die Blauzungenkrankheit gingen deutlich zurück.

  3. Bericht des BVL

    Das BVL stellt die Zahlen über unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) beim Tier in seinem Zuständigkeitsbereich dar. Die Zahl der Meldungen ist gegenüber früheren Jahren – nicht zuletzt aufgrund von public relation-Maßnahmen des BVL – deutlich angestiegen. Dabei hat die Anzahl der Meldungen, die von Tierärzten mitgeteilt werden, auf etwa 25 % zugenommen, während der größte Anteil weiterhin von der pharmazeutischen Industrie übermittelt wird. Die UAW-Meldungen für Hund und Katze sind stabil. Es werden jedoch selten UAW, die beim Schwein aufgetreten sind, mitgeteilt. Die Gruppe der Antiparasitika und der systemisch anzuwendenden Antiinfektiva haben zu den zahlenmäßig meisten UAW-Meldungen geführt. 22 Meldungen betrafen UAW von Tierarzneimitteln, die beim Menschen mit unterschiedlichen, meist vorübergehenden Symptomen aufgetreten sind.

TOP 3 Verfahren zur Abwehr von Gefahren durch Arzneimittel und Informationsaustausch über Maßnahmen

TOP 3.1 Risikobewertungsverfahren im CHMP nach RL 2001/83/EG oder VO Nr. (EG) 726/2004

  1. Orlistat, neue Fälle von Leberschädigungen, Verfahren nach Art. 20 der VO Nr. (EG) 726/2004 und Art. 31 der RL 2001/83/EG

    Das BfArM berichtet zu den Risikobewertungsverfahren zu Orlistat, einem Wirkstoff zur Behandlung der Adipositas, der unter den Handelsnamen Xenical® und Alli® sowie als Generikum vermarktet wird. Die 120 mg-Stärke (Xenical®) unterliegt der Verschreibungspflicht, während die 60 mg- und 27 mg-Stärken (Alli®) lediglich apothekenpflichtig sind. Aufgrund der vermehrten Verdachtsfälle auf Hepatoxizität wurden im September 2011 für die von der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA zentral zugelassenen Arzneimittel Xenical® und Alli® ein Verfahren nach Art. 20 der VO Nr. (EG) 726/2004 und für die im Rahmen der gegenseitigen Anerkennung oder dezentral zugelassenen Generika ein Verfahren nach Art. 31 der RL 2001/83/EG gestartet. Der erste Bewertungsbericht wird Ende November 2011 erwartet.


  2. Cilostazol, kardiovaskuläre und hämorrhagische Nebenwirkungen, Verfahren nach Art. 31 der RL 2001/83/EG

    Das BfArM stellt das Verfahren nach Art. 31 der RL 2001/83/EG zu Cilostazol, das zur symptomatischen Behandlung von arteriellen Durchblutungsstörungen angewendet wird, dar. Das Risikobewertungsverfahren war im Mai 2011 aufgrund des Verdachts auf schwere kardiovaskuläre und hämorrhagische Nebenwirkungen eingeleitet worden. Den Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der europäischen Arzneimittelbehörde EMA interessieren u.a. auch die Sicherheit und Wirksamkeit des Arzneimittels bei Patienten im Alter von über 70 Jahren und bei Hochrisikopatienten sowie mögliche Wechselwirkungen mit anderen Thrombozytenaggregationshemmern. Der Bewertungsbericht der Rapporteure und das Gutachten (Opinion) des CHMP werden nach derzeitigem Stand für Juni 2012 erwartet.


  3. Dexrazoxan, sekundäre Tumore, Beschluss der EU-Kommission im Verfahren nach Art. 31 der RL 2001/83/EG

    Das BfArM berichtet zum Verfahren nach Art. 31 der RL 2001/83/EG zu Dexrazoxan, das zur Vorbeugung der Kardiotoxizität von Anthrazyklinen angewendet wird. Das Verfahren war im Juli 2010 gestartet worden, nachdem es ein Signal zu Zweitmalignomen bei pädiatrischen Patienten gegeben hatte, während der Nutzen in dieser Patientengruppe als gering bewertet wurde. Im Juli 2011 wurden die Heilberufe mit Hilfe eines Rote-Hand-Briefes über das Bewertungsergebnis des Ausschusses für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Arzneimittelagentur EMA informiert. Diesem Ergebnis hat sich die EU-Kommission mit ihrem Durchführungsbeschluss (K 82011) 6519 vom September 2011 angeschlossen. Die Indikation ist damit auf Erwachsene mit fortgeschrittenem oder metastasierendem Brustkrebs eingeschränkt, die unter einer Medikation mit Anthrazyklinen stehen. Die notwendigen Änderungen in den Produktinformationen und die durchzuführenden risikomindernden Maßnahmen einschließlich einer Arzneimittelanwendungsstudie hat das BfArM im Oktober 2011 mit einer Aufforderung im Stufenplanverfahren umgesetzt.



  4. Somatropin, kardiovaskuläre Risiken, Tumorrisiko, Opinion in den Verfahren nach Art. 20 der VO Nr. (EG) 726/2004 oder Art. 107 der RL 2001/83/EG

    Das BfArM berichtet zum Fortgang der Verfahren nach Art. 20 der VO Nr. (EG) Nr. 726/2004 oder Art. 107 der RL 2001/83/EG zum Wachstumshormon Somatropin. Im Zusammenhang mit der SAGhE-Studie (Safety and Appropriateneafetss of Growth hormone treatments in Europe), die zum Ziel hat, die Langzeitverträglichkeit einer Behandlung mit Wachstumshormon in der Kindheit zu untersuchen, werden potentielle kardiovaskuläre Risiken (intrakraniale Blutungen) und der Verdacht eines erhöhten Risikos zur Tumorbildung (Knochentumoren) vom Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) wissenschaftlich bewertet. Die Verfahren waren im Dezember 2010 eingeleitet worden. Die dritte Anhörung der pharmazeutischen Unternehmer vom November 2011 hatte die Beratung der Änderungen in den Produktinformationen und die Harmonisierung der Risikomanagementpläne zum Gegenstand. Eine vorläufige Opinion des CHMP ist für Dezember 2011 vorgesehen.


  5. Vivaglobin®, Stand des Verfahrens nach Art. 36 der RL 2001/83/EG; Änderung der Monographie für intravenös und subcutan anzuwendende Immunglobuline vom Menschen

    Das PEI berichtet zum Verfahren nach Art. 36 der RL 2001/83/EG zu Vivaglobin®, einem subkutan zu verabreichenden Immunglobulin vom Menschen, zu dem im Rahmen der Spontanerfassung vereinzelt Verdachtsfälle von schweren thrombembolischen Ereignissen bekannt geworden waren. Als Ergebnis des europäischen Risikobewertungsverfahrens sollen die Produktinformationen in den Abschnitten „Warnhinweise“ und „Nebenwirkungen“ ergänzt werden. Die Fachkreise wurden durch einen Rote-Hand-Brief informiert. Die Zulassungsinhaber haben das Herstellungsverfahren zur Verringerung des thrombembolischen Potenzials optimiert. Zur Sicherheit der Patienten wird jede Charge des Arzneimittels vor der Freigabe durch das PEI getestet. Die europäische Arzneibuchmonographie zu den Immunglobulinen wird im kommenden Jahr geändert werden, zunächst hinsichtlich der intravenösen (i.v.), später dann auch hinsichtlich der subkutanen (s.c.) Anwendung.

    Verdachtsfälle von schweren thrombembolischen Ereignissen (TEE) im Zusammenhang mit der Anwendung des Immunglobulins Vivaglobin

  6. Pandemrix® und Narkolepsie, Ergebnis des Verfahrens nach Art. 20 der VO Nr. (EG) 726/2004 und aktueller Stand der Information

    Das PEI berichtet zum Ergebnis des Verfahrens nach Art. 20 der VO Nr. (EG) 726/2004 für den Impfstoff Pandemrix®, der zur Immunisierung gegen das sog. Schweinegrippe-Virus (H1N1) angewendet worden war. Aus einer finnischen Kohortenstudie war bei Anwendung des Impfstoffes bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 4 bis 19 Jahren ein um den Faktor 12 höheres Risiko für das Auftreten von Narkolepsie ermittelt worden, nicht jedoch bei Erwachsenen. Auch die Auswertung der Daten aus Schweden hatte im Zusammenhang mit Pandemrix® ein deutlich erhöhtes Risiko für das Auftreten von Narkolepsie bei Kindern und Jugendlichen ergeben. Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) hat im Juli 2011 die Aufnahme eines zusätzlichen Warnhinweises in die Produktinformationen beschlossen. Weitere Untersuchungen in anderen EU-Ländern sind noch nicht abgeschlossen. Der Impfstoff wird zurzeit nicht mehr angewendet.

    Empfehlung der Europäischen Arzneimittelagentur EMA, die Anwendung des pandemischen Impfstoffs Pandemrix bei Personen unter 20 Jahren einzuschränken

TOP 3.2 Risikobewertungen in der PhVWP des CHMP

  1. Antipsychotika, unkontrollierte Muskelbewegungen und Absetzerscheinungen bei Neugeborenen bei Anwendung im letzten Trimenon der Schwangerschaft, Klasseneffekt, Bewertungen der PhVWP

    Das BfArM berichtet zum Risikobewertungsverfahren zu Antipsychotika. Bei Neugeborenen, deren Mütter im letzten Drittel der Schwangerschaft mit einem Antipsychotikum behandelt wurden, war auf der Grundlage von Spontanberichten und Informationen der US-amerikanischen Food and Drug Administration (FDA) ein erhöhtes Risiko für das Auftreten von extrapyramidalen und/oder Absetzsymptomen festgestellt worden. Die Pharmakovigilanz-Arbeitsgruppe (PhVWP) des Ausschusses für Humanarzneimittel (CHMP) hatte zusätzliche Hinweise in den Abschnitten „Schwangerschaft“ und „Nebenwirkungen“ für die Produktinformationen aller Antipsychotika beschlossen, die das BfArM in Kürze mittels eines Stufenplanverfahrens, Stufe II, umsetzen wird.


  2. Citalopram, dosisabhängige Verlängerung des QT-Intervalls, Rote-Hand-Brief, Indikationseinschränkungen und Änderungen der Produktinformationen

    Das BfArM trägt vor, dass im Zusammenhang mit citalopramhaltigen Arzneimitteln in einer Studie mit gesunden Probanden und in Daten aus der Spontanberichterstattung eine dosisabhängige Verlängerung des QT-Zeit-Intervalls im Elektrokardiogramm (EKG) beobachtet wurde. Hingegen konnte bei hohen Dosierungen kein zusätzlicher Nutzen festgestellt werden. Auf Empfehlung der Pharmakovigilanz-Arbeitsgruppe (PhVWP) des Ausschusses für Humanarzneimittel (CHMP) soll deshalb die Dosierung geändert werden. Die neue Maximaldosis beträgt 40 mg Citalopram pro Tag, während ältere Menschen und Patienten mit eingeschränkter Leberfunktion maximal 20 mg pro Tag erhalten sollen. Am 31. Oktober 2011 wurden die Heilberufe über einen Rote-Hand-Brief informiert. Die Umsetzung der umfangreichen Textänderungen in den Produktinformationen wird für Deutschland mittels Stufenplanverfahren erfolgen.

TOP 3.3 Nationale Risikobewertungen und Stufenplanverfahren

  1. Pelargonium, Verdacht auf hepatotoxische Reaktionen, Stufenverfahren, Stufe I

    Das BfArM trägt vor zum Stufenplanverfahren zu pelargoniumhaltigen Arzneimitteln, welche für die Behandlung der akuten Bronchitits zugelassen sind. Dem BfArM waren im vergangenen halben Jahr gehäuft hepatotoxische unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) im zeitlichen Zusammenhang mit der Anwendung von pelargoniumhaltigen Arzneimitteln gemeldet worden. Zur Evaluierung der Daten hatte das BfArM im Oktober 2011 ein Stufenplanverfahren, Stufe I, eingeleitet.


  2. Rückruf von bockshornkleesamenhaltigen Arzneimitteln nach EHEC-Ausbruch

    Das BfArM berichtet über die Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Rückruf von Arzneimitteln, die Bockshornkleesamen (Trigonella foenum graecum) ägyptischer Herkunft enthalten. Grundlage war der Durchführungsbeschluss der EU-Kommission vom 6. Juli 2011 (K (2011) 5000) zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung von Infektionen mit enterohämorrhagischen Escherichia coli (EHEC), die starke Durchfallerkrankungen, teils mit lebensbedrohlichen Komplikationen, hervorgerufen hatten. Potentiell betroffen waren in Deutschland Rezepturarzneimittel, die sog. Standardzulassung mit den Bezug nehmenden pharmazeutischen Unternehmern, sowie drei beim BfArM registrierte Homöopathika und ggf. weitere, aufgrund der geringen Verkaufszahlen nur bei den zuständigen Landesbehörden (1000er Regelung) registrierte Homöopathika. Mit Schreiben vom 7. Juli 2011 hatte das BfArM die zuständigen Landesbehörden (LB) aufgefordert, in ihrer Zuständigkeit die notwendigen Maßnahmen zur Marktrücknahme nach § 69 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AMG einzuleiten. Dies erfolgte in der Regel über sog. Allgemeinverfügungen (welche nicht zulassungsbezogen, sondern stoffbezogen sind) an die Apotheken und die betroffenen pharmazeutischen Unternehmer.



    Durchführungsbeschluss der Kommission vom 6. Juli 2011 über Sofortmaßnahmen hinsichtlich Bockshornkleesamen sowie bestimmter Samen und Bohnen aus Ägypten

TOP 4 Allgemeine Regularien und organisatorische Angelegenheiten

  1. Stand der Umsetzung des Pharmapakets

    Das BMG informiert, dass ein modifizierter Vorschlag zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (AMG), mit dem die Neuerungen des sog. Pharmapakets für Deutschland verbindlich werden, noch beraten wird (Stand: 22.11.11).

  2. Widerrechtliches Anbieten von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln

    Das BfArM erläutert, dass es allein im zuständigen Fachgebiet pro Jahr rund 200 Anfragen zu verschreibungs- oder apothekenpflichtigen Wirkstoffen bzw. Arzneimitteln erhält. Darunter befinden sich auch Hinweise auf das widerrechtliche Anbieten verschreibungspflichtiger Arzneimittel. Diese leitet das BfArM gemäß § 68 Abs. 1 Nr. 2 AMG zuständigkeitshalber unverzüglich an die betreffenden Stellen des Bundes und der Länder weiter. Exemplarisch werden drei Fälle vorgestellt, bei denen es sich um Internetkriminalität und um Falschdeklarationen zur Umgehung der Verschreibungs- oder der Apothekenpflicht geht. Um die Bearbeitung der Fälle besser koordinieren zu können, wird vorgeschlagen, dass Fälle zur Internetkriminalität (Beispiel Antidepressiva) zunächst an die Internetüberwachungsstelle bei der Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG) und von dort ggf. an das Bundeskriminalamt (BKA) weitergeleitet werden. Fälle, bei denen arzeimittelwirksame Inhaltsstoffe wie Melatonin und Acetylcystein (ACC) als Lebensmittel deklariert wurden, können zur weiteren Veranlassung an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL, Abteilung 1) geleitet werden.

TOP 5 Verschiedenes

  1. Dibutylphthalat, Sachstand in Deutschland

    Das BfArM trägt vor, dass im kommenden Jahr (2012) auch die wenigen restlichen pharmazeutischen Unternehmer für ihre noch betroffenen Arzneimittel in Deutschland neue Formulierungen ohne den Hilfsstoff Dibutylphthalat (DBP) entwickelt haben werden. Ergänzend informiert das BfArM, dass sich Ende November 2011 auf europäischer Ebene eine ad-hoc-Expertengruppe der „Safety“-Arbeitsgruppe des Ausschusses für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA gebildet hat.

  2. Kurzinformation zu Xigris®

    Das PEI informiert, dass der pharmazeutische Unternehmer eigenverantwortlich auf die Zulassung für das Arzneimittel Xigris® verzichtet hat, ein rekombinantes Protein C (Drotrecogin alfa) zur Behandlung von schwerer Sepsis bei Erwachsenen mit mehrfachem Organversagen. Aufgrund des negativen Nutzen-Risiko-Verhältnisses, das sich aus einer Studie nach der Zulassung ergab, war das Arzneimittel vom pharmazeutischen Unternehmer weltweit vom Markt genommen worden.

    EMA press release

  3. Kurzinformation zu Preflucel®

    Das PEI informiert über unerwünschte Arzneimittelreaktionen im Zusammenhang mit dem saisonalen Influenza-Impfstoff Preflucel®, der anstelle auf der Basis von Hühnerembryonen mit Hilfe einer Säugetierzelllinie (Verozellkultur) hergestellt wurde. Insbesondere zu einer Charge wurden auffallend viele und zum Teil schwerwiegende allergische und Hypersensitivitätsreaktionen sowie grippeähnliche Symptome gemeldet. Der pharmazeutische Unternehmer hatte zunächst die eine Charge und anschließend sämtliche Chargen aus dem Verkehr zurückgerufen.

    PEI - Preflucel® Chargenrückruf

    DAZ - Rückruf einer Preflucel-Charge wegen Häufung von Nebenwirkungen

  4. Termin nächste Routinesitzung

    Als Termin für die nächste Routinesitzung ist nun Montag, der 14. Mai 2012 festgelegt.

Die Vorsitzende


Vorläufige Tagesordnung für die 69. Routinesitzung am 22. November 2011