BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Schriftliche Mitteilung zur 79. Routinesitzung nach § 63 AMG

Stand 8. November 2016

Ort Bonn

TOP 1 Abweichendes Vorgehen

Im Vorfeld der 79. Routinesitzung wurden die Stufenplanbeteiligten per E-Mail und per Brief informiert, dass das BfArM für die nächste Sitzung ein abweichendes Vorgehen in Erwägung zieht. Da aktuell keine neuen Themen zu besprechen sind, könnte im November 2016 ausschließlich in schriftlicher Form über die eingegangenen Meldungen zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen und zu Medikationsfehlern sowie zum Sachstand der europäischen Risikobewertungsverfahren informiert werden. Die Stufenplanbeteiligten wurden bis zu einem bestimmten Termin um Zustimmung beziehungsweise um Einreichung von Themenvorschlägen für eine Präsenzsitzung gebeten. Der Vorschlag des BfArM wurde von allen Seiten unterstützt, so dass die Präsenzsitzung im November entfällt und die nächste für Mai 2017 geplant ist.

TOP 2 Sachstandsberichte über eingegangene Meldungen zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) und zu Medikationsfehlern

  1. Berichte des BfArM zu UAW und zu Medikationsfehlern
    Die Sachstandsberichte des BfArM über eingegangene Meldungen zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen sind für das erste Halbjahr 2016 im Folgenden dargestellt.

    Die Sachstandsberichte des BfArM zu Medikationsfehlern sind für das erste Halbjahr 2016 im Folgenden dargestellt.


  2. Berichte des PEI zu Impfstoffen und biomedizinischen Arzneimitteln sowie zu immunologischen Tierarzneimitteln
    Die Sachstandsberichte des PEI über eingegangene Meldungen zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen bei Impfstoffen und biomedizinischen Arzneimitteln sind für das erste Halbjahr 2016 im Folgenden dargestellt.

    Die Sachstandsberichte des PEI über eingegangene Meldungen zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen bei immunologischen Tierarzneimitteln sind für das erste Halbjahr 2016 im Folgenden dargestellt.


  3. Bericht des BVL
    Die Sachstandsberichte des BVL über eingegangene Meldungen zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen bei Tieren sind für das erste Halbjahr 2016 im Folgenden dargestellt.

TOP 3 Information zu nationalen und europäischen Risikobewertungen

  1. Europäische Risikobewertungsverfahren

    1. Gadoliniumhaltige Kontrastmittel, Ablagerungen in Gehirn, Haut und Knochen, Verfahren nach Art. 31 der RL 2001/83/EG

      Bei gadoliniumhaltigen Kontrastmitteln zur Magnetresonanztomographie sind in verschiedenen Studien Ablagerungen in Gehirn, Haut und Knochen beobachtet worden. Im Risikobewertungsverfahren nach Art. 31 der RL 2001/83/ EG (EMEA/H/A-31/1437), das im März 2016 auf Initiative der EU-Kommission gestartet wurde, sind das Vereinigte Königreich und Dänemark Berichterstatter. Folgende Wirkstoffe sind in das Verfahren eingeschlossen:

      Produktname: Wirkstoff / Chemische Struktur
      Omniscan: Gadodiamid / linear/nicht-ionisch
      Optimark: Gadoversetamid / linear/nicht-ionisch
      Magnevist: Gadopentetat / linear/ionisch
      Primovist: Gadoxetsäure / linear/ionisch
      Multihance: Gadobenat / linear/ionisch
      Prohance: Gadoteridol / makrozyklisch/nicht-ionisch
      Gadovist: Gadobutrol / makrozyklisch/nicht-ionisch
      Dotarem: Gadoterat / makrozyklisch/ionisch

      Die initialen Stellungnahmen der Zulassungsinhaber wurden von den Berichterstattern im Mai bewertet. Die von den Mitgliedsländern kommentierten Bewertungsberichte wurden in der Juni-Sitzung des PRAC behandelt und eine weitere Fragenliste wurde verabschiedet. Im September hat eine einberufene Expertengruppe Auskunft zu spezifischen Fragen gegeben. Der aktuelle Verfahrensstand ist, dass der vorläufige gemeinsame Bewertungsbericht der beiden Berichterstatter einschließlich der Kommentare aus den Mitgliedsländern in der Oktober Sitzung des PRAC behandelt wurde. In dieser Sitzung hat der PRAC eine weitere Fragenliste an die pharmazeutischen Unternehmer verabschiedet.
      Für die Dezembersitzung ist vorgesehen, den wiederum (um die Bewertung der Stellungnahmen der Zulassungsinhaber zu dieser Fragenliste und um die Kommentare der Mitgliedsländer) aktualisierten gemeinsamen Bewertungsbericht in den PRAC einzubringen.

      Weitere Informationen zum Verfahren sind zu finden auf der BfArM-Webseite unter:
      Gadoliniumhaltige Kontrastmittel für Kernspintomografien: Ablagerung in bestimmten Geweben

    2. Direkt wirkende Antiretrovirale Arzneimittel gegen Hepatitis C (DAAV), mögliche Hepatitis B-Reaktivierung und mögliches Wiederauftreten von Leberzellkarzinomen, Verfahren nach Art. 20 der VO (EG) 726/2004

      Das Risikobewertungsverfahren zur Untersuchung einer möglichen Hepatitis-B-Reaktivierung wurde auf Antrag der Europäischen Kommission am 17. März 2016 eingeleitet. Am 14. April 2016 wurde der Umfang der laufenden Überprüfung dieser Arzneimittel um Risikoaspekte zum Wiederauftreten von Leberkrebs (hepatozelluläres Karzinom) erweitert.
      In das Verfahren nach Art. 20 der VO (EG) 726/2004 (EMEA/H/A-20/1438) sind folgende Arzneimittel eingeschlossen: Daklinza (Daclatasvir), Exviera (Dasabuvir), Harvoni (Sofosbuvir/ Ledipasvir), Olysio (Simeprevir), Sovaldi (Sofosbuvir) und Viekirax (Ombitasvir/Paritaprevir/Ritonavir). Als Berichterstatter wurden Portugal und Spanien benannt.
      Nach dem vorläufigen Bewertungsbericht vom Juni 2016 hatten die betroffenen pharmazeutischen Unternehmer bis Anfang September 2016 Gelegenheit zur Stellungnahme zu weiteren Fragen. Der gemeinsame Bewertungsbericht lag am 10. Oktober 2016 zur Kommentierung durch die Mitgliedsstaaten vor. Zu diesem Datum fand außerdem eine Beratung in einem speziellen Wissenschaftler-Gremium (Expert Meeting) statt, deren Empfehlungen in die weitere Bewertung des PRAC auf seiner Novembersitzung 2016 eingeflossen sind.
      Der PRAC beschloss bei dieser Sitzung weitere Fragen (List of Outstanding Issues) an die pharmazeutischen Unternehmer. Für die Dezembersitzung ist die Empfehlung des PRAC an den Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) geplant; anschließend wird das Gutachten der EU-Kommission für den Durchführungsbeschluss zugeleitet werden.

      Weitere Informationen zum Verfahren sind zu finden auf der BfArM-Webseite unter:
      Direkt antiviral wirkende Arzneimittel zur Hepatitis-C-Behandlung: Mögliche Hepatitis-B-Reaktivierung

    3. SGLT2-Inhibitoren, erhöhte Zahl von Amputationen der unteren Gliedmaßen während einer laufenden Studie, Verfahren nach Art. 20 der VO (EG) 726/2004

      Für Canagliflozin wurde im April 2016 von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) ein Verfahren nach Art. 20 der VO (EG) Nr. 726/2004 gestartet, nachdem in der laufenden klinischen CANVAS-Studie ein Ungleichgewicht zwischen Behandlungsgruppe und Plazebogruppe zu Ungunsten der Behandlungsgruppe hinsichtlich der Fälle von Amputationen, vorwiegend der Zehen, beobachtet worden war. Da anhand der Antworten auf die erste Fragenliste ein Klasseneffekt nicht auszuschließen war, hatte der PRAC in seiner Julisitzung das Verfahren auf alle SGLT2-Inhibitoren ausgeweitet: betroffen sind Invokana (Canagliflozin), Vokanamet (Canagliflozin/Metformin), Forxiga (Dapagliflozin), Edistride (Dapaglifozin), Xigduo (Dapagliflozin/Metformin), Ebymect (Dapagliflozin/Metformin), Jardiance (Empagliflozin) und Synjardy (Empagliflozin/Metformin). In dem Verfahren hat Deutschland die Funktion des Berichterstatters inne und die Niederlande fungieren als Co-Rapporteur.
      Nach einer zweiten Fragenliste vom Juli 2016 wurde auf der Novembersitzung des PRAC im Plenum der überarbeitete Bewertungsbericht diskutiert. Es wurde eine weitere Fragenliste an die betroffenen pharmazeutischen Unternehmer beschlossen, deren Bewertung für Januar 2017 vorgesehen ist. Die PRAC-Empfehlung selbst wird im Februar 2017 erwartet.


      Weitere Informationen zum Verfahren sind zu finden auf der BfArM-Webseite unter:
      SGLT2-Inhibitoren (vormals Canagliflozin): Möglicherweise erhöhtes Risiko für Amputationen der unteren Extremitäten

    4. Retinoide in allen Indikationen, Überprüfung der Risikominimierungsmaßnahmen zur Schwangerschaftsverhütung, Risiko neuropsychiatrischer Nebenwirkungen, Verfahren nach Art. 31 der RL 2001/83/EG

      Während der Überprüfung des Schwangerschaftsverhütungsprogramms für oral angewendete isotretinoinhaltige Arzneimittel kam im PRAC die Frage nach der Effektivität des Schwangerschaftsverhütungsprogramms in der klinischen Praxis auf. Außerdem gab es im Rahmen der PSUR-Bewertung bei Arzneimitteln zur topischen Anwendung mit den Wirkstoffen Isotretinoin und Acitretin Fragen zur Konsistenz der Risikominimierungsmaßnahmen der äußerlich angewendeten Retinoide. Im Hinblick auf mögliche neuropsychiatrische Nebenwirkungen der Retinoide wurde die Notwendigkeit zur Vereinheitlichung der Warnhinweise innerhalb der EU gesehen.
      In das im Juli 2016 gestarteten Verfahren nach Art. 31 der RL 2001/83/EG sind die Wirkstoffe in allen zugelassenen dermatologischen und onkologischen Indikationen einbezogen: Acitretin, Adapalen, Alitretinoin, Bexaroten, Isotretinoin, Tazaroten und Tretinoin. Berichterstatter des Verfahrens sind Portugal und das Vereinigte Königreich. Die vorläufigen Bewertungsberichte werden auf der Dezembersitzung des PRAC wissenschaftlich erörtert werden.

      Weitere Informationen zum Verfahren sind zu finden auf der BfArM-Webseite unter:
      Retinoide: Überprüfung der Effektivität der Schwangerschaftsverhütungsmaßnahmen sowie der Warnhinweise zu neuropsychiatrischen Erkrankungen

    5. Alvedon (Paracetamol mit modifizierter Wirkstoff-Freisetzung), Gefahr der Überdosierung, Verfahren nach Art. 31 der RL 2001/83/EG

      Zu Alvedon, einem paracetamolhaltigen Arzneimittel mit verzögerter Freisetzung des Wirkstoffs, das in dieser Spezifikation in Deutschland nicht zugelassen ist, wurde im Juli 2016 auf Initiative von Schweden ein Verfahren nach Art. 31 der RL 2001/83/EG gestartet. Es sollen Maßnahmen eruiert werden, um Überdosierungen mit diesen Produkten angemessen behandeln zu können.
      Bei der wissenschaftlichen Diskussion auf der Novembersitzung des PRAC wurden die Einbeziehung einer Expertengruppe und eine weitere Fragenliste beschlossen. Die nächste Beratung im PRAC ist für März 2017 vorgesehen.

      Weitere Informationen zum Verfahren sind zu finden auf der BfArM-Webseite unter:
      Paracetamolhaltige Arzneimittel mit modifizierter Freisetzung: Maßnahmen zur Risikominimierung und Schadensreduktion bei Überdosierung

    6. Humane und rekombinante Arzneimittel mit dem Blutgerinnungsfaktor VIII, Entwicklung von Inhibitoren

      Im Juli 2016 wurde auf Initiative des PEI ein Risikobewertungsverfahren nach Art. 31 der RL 2001/83/EG zu den Arzneimitteln mit dem Blutgerinnungsfaktor VIII gestartet. Darüber soll auf der nächsten Sitzung berichtet werden, wenn ein Ergebnis vorliegt.

      Weitere Informationen sind zu finden im Bulletin zur Arzneimittelsicherheit 3/2016, S.28
      und auf der Webseite der EMA unter Factor VIII

  2. Weitere Risikobewertungen

    1. Zika-Virus in urinbasierten Arzneimitteln, Abschluss der Risikobewertung im CHMP


      Die Risikobewertung zu urinbasierten Arzneimitteln (Urokinase sowie verschiedene Gonatropine) ist in den EU-Gremien nun abgeschlossen. Aufgrund implementierter mehrstufiger Sicherheitsmaßnahmen, zu denen insbesondere Schritte zur Virusinaktivierung/-abreicherung in den Herstellungsverfahren gehören, wird kein Risiko hinsichtlich einer potentiellen Übertragung von Zikaviren durch urinbasierte Arzneimittel gesehen.

      Weitere Informationen sind zu finden im Bulletin zur Arzneimittelsicherheit 3/2016, S.29

    2. Zika-Virus, Risikominimierung bei der Übertragung durch Blut- und Gewebezubereitungen

      Im auf der letzten Sitzung vorgestellten Stufenplanverfahren zum Zika-Virus wurden die Gebiete für den Blutspenderausschluss ausgedehnt. Der weitere Fortgang des Verfahrens wird auf der nächsten Sitzung vorgetragen werden.

  3. Arzneimittelfälschungen

    1. Aktuelle Fälschungsfälle im Zuständigkeitsbereich des PEI und des BfArM

      Es besteht aktuell kein Anlass, an dieser Stelle zusammenfassend zu Arzneimittelfälschungen im Zuständigkeitsbereich der Bundesoberbehörden zu berichten.

TOP 4 Allgemeine Regularien und organisatorische Angelegenheiten

Derzeit liegen keine aktuellen Themen für den allgemeinen Informationsaustausch zwischen den Stufenplanbeteiligten vor.

TOP 5 Verschiedenes

  1. Termin nächste Routinesitzung (Präsenzsitzung):
    Dienstag, den 16. Mai 2017

gez. Abteilungsleitung Pharmakovigilanz