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Anlage 4 zum Ergebnisprotokoll der 56. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht vom 17.01.2006

17a. Macrogollaurylether (Polidocanol)

- zur Sklerosierung von Varizen und Besenreisern -

Empfehlung des Sachverständigenausschusses:

Der Sachverständigenausschuss empfiehlt, die Position

Macrogollaurylether (Polidocanol)

- zur Sklerosierung von Varizen und Besenreisern -

ohne die momentanen Konzentrationsangaben in der Anlage zur Verordnung nach § 48 (1) AMG aufzuführen.

Begründung:

Macrogollaurylether (Polidocanol) ist zur i.v. Anwendung in Abhängigkeit von der Konzentration zugelassen zur Sklerosierung von Besenreisern (0,25% - 0,5%) sowie im Konzentrationsbereich zwischen 1% und 4% zur Sklerosierung von Varizen der Beine, des Ösophagus und der Hämorrhoidalvenen (Grad I und II).

Das intravenös verabreichte Macrogollaurylether (Polidocanol) schädigt konzentrations- und mengenabhängig das Endothel der Blutgefäße. Nach der Sklerosierung werden diese durch einen Kompressionsverband aneinander gepresst, wodurch eine Verklebung und Fibrosierung der pathologisch veränderten Venen erzielt wird.

Macrogollaurylether weist zusätzlich einen lokalanästhetischen und einen in vitro nachweisbaren schwachen antikoagulatorischen Effekt auf.

Diese Therapie kann nur von einem Arzt verordnet und durchgeführt werden und gehört nicht zuletzt wegen der ernsten Risiken (Gewebenekrosen bei paravasaler bzw. intraarterieller Applikation, anaphylaktischer Schock, Thrombosen etc.) ausschließlich in die ärztliche Verantwortung.

Macrogollaurylether (Polidocanol) ist mit den Konzentrationsangaben 0,25%, 0,50%, 1%, 2%, 3%, 4% bereits in der Verordnung zur Neuordnung der Verschreibungspflicht von Arzneimitteln (vom 21.Dezember 2005) aufgeführt.

Der Sachverständigen-Ausschuss empfiehlt, die Konzentrationsangaben entfallen zu lassen, damit nicht andere prozentuale Zubereitungen verschreibungsfrei bleiben.

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