Anlage 4 zum Ergebnisprotokoll der 56. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht vom 17.01.2006
19.04.2006
17b. Poly(O-2-hydroxyethyl)stärke (HES, Hydroxyethylstärke)
- zur parenteralen Anwendung -
Empfehlung des Sachverständigenausschusses:
Der Sachverständigenausschuss empfiehlt,
Poly(O-2-hydroxyethyl)stärke (HES, Hydroxyethylstärke)
- zur parenteralen Anwendung -
wieder in die Verordnung der verschreibungspflichtigen Arzneimittel nach § 48 (1) AMG aufzunehmen
Begründung:
Poly(O-2-hydroxyethyl)stärke dient als Volumenersatz und ist indiziert zur Therapie und Prophylaxe von Volumenmangel (Hypovolämie) und Schock (Volumenersatztherapie) im Zusammenhang mit Operationen, Verletzungen, Infektionen, Verbrennungen sowie zur Fremdbluteinsparung bei chirurgischen Eingriffen z.B. Akute Normovolämische Hämodilution (ANH).
Poly(O-2-hydroxyethyl)stärke war bisher in der Verordnung der verschreibungspflichtigen Arzneimittel nach § 48 AMG unter der Bezeichnung
O-(2-Hydroxyethyl)amylopectin-hydrolysat - zur parenteralen Anwendung - aufgeführt.
Bei der im Jahre 2005 vorgenommenen völligen Überarbeitung der Anlage zur Verordnung nach § 48 AMG ist diese Position versehentlich nicht aufgeführt worden. Auf der Basis dieser Empfehlung des Sachverständigen-Ausschusses für Verschreibungspflicht kann die Position „Poly(O-2-hydroxyethyl)stärke (HES, Hydroxyethylstärke) wieder in die Anlage aufgenommen werden.