65. Sitzung (06. Juli 2010) – Ergebnisprotokoll (Kurzfassung)
07.07.2010
Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht nach § 53 Absatz 2 AMG
Ort:
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Bonn
Teilnehmende:
Der Vorsitzende
Die Sachverständigen des Ausschusses für Verschreibungspflicht
Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)
Vertreter des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Vertreter des BfArM
Hinweis:
Der Ausschuss unabhängiger Sachverständiger nach § 53 des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln berät die Bundesregierung und gibt hierzu fachliche Empfehlungen ab. Mit diesen Ausschussempfehlungen wird den - in jedem Einzelfall erforderlichen – Entscheidungen der Bundesregierung nicht vorgegriffen. Änderungen der Anlagen des Arzneimittelgesetzes erfolgen durch Rechtsverordnungen der Bundesregierung, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen.
Tagesordnung:
Eröffnung der Sitzung
Annahme der Tagesordnung
- Pseudoephedrin
Antrag auf Klärung der Verkaufsabgrenzung - Lokalanästhetika
Antrag auf Aufnahme aller verschreibungspflichtigen Lokalanästhetika als Einzelpositionen
Teil 1: Articain, Bupivacain, Cinchocain, Dimethocain, Etidocain, Levobupivacain, Mepivacain, Oxetacain, Ropivacain, Tetracain
Myrtecain
Antrag auf Ergänzung der Sammelposition LokalanästhetikaPankreatin
- zur Behandlung von Störungen des exokrinen Pankreas, die mit einer Maldigestion einhergehen, in einer Dosierung von mindestens 20.000 Ph. Eur. E. pro abgeteilter Form -
Antrag auf Unterstellung unter die VerschreibungspflichtVerschiedenes
- Triamcinolon
Ergebnisse:
TOP 3: Pseudoephedrin
Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht hat der Bundesregierung mehrheitlich empfohlen, Arzneimittel mit Pseudoephedrin ab einem Wirkstoffgehalt von 720 mg pro Packung der Verschreibungspflicht zu unterstellen.
TOP 4: Lokalanästhetika
Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht hat der Bundesregierung einstimmig empfohlen, die in der Tagesordnung genannten Stoffe als Einzelpositionen aufzunehmen.
TOP 5: Myrtecain
Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht hat der Bundesregierung einstimmig empfohlen, Myrtecain zum Aufbringen auf die Haut und Schleimhaut von der Verschreibungspflicht freizustellen.
TOP 6: Pankreatin
Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht hat der Bundesregierung mehrheitlich empfohlen, Pankreatin nicht der Verschreibungspflicht zu unterstellen.