BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht nach § 53 Absatz 2 AMG

Ort:
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Bonn

Teilnehmende:
Der Vorsitzende
Die Sachverständigen des Ausschusses für Verschreibungspflicht
Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)
Vertreter des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Vertreter des BfArM

Hinweis:
Der Ausschuss unabhängiger Sachverständiger nach § 53 des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln berät die Bundesregierung und gibt hierzu fachliche Empfehlungen ab. Mit diesen Ausschussempfehlungen wird den - in jedem Einzelfall erforderlichen – Entscheidungen der Bundesregierung nicht vorgegriffen. Änderungen der Anlagen des Arzneimittelgesetzes erfolgen durch Rechtsverordnungen der Bundesregierung, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen.

Tagesordnung:

  1. Eröffnung der Sitzung

  2. Annahme der Tagesordnung

  3. Pseudoephedrin
    Antrag auf Klärung der Verkaufsabgrenzung
  4. Lokalanästhetika
    Antrag auf Aufnahme aller verschreibungspflichtigen Lokalanästhetika als Einzelpositionen
    Teil 1: Articain, Bupivacain, Cinchocain, Dimethocain, Etidocain, Levobupivacain, Mepivacain, Oxetacain, Ropivacain, Tetracain
  5. Myrtecain
    Antrag auf Ergänzung der Sammelposition Lokalanästhetika

  6. Pankreatin
    - zur Behandlung von Störungen des exokrinen Pankreas, die mit einer Maldigestion einhergehen, in einer Dosierung von mindestens 20.000 Ph. Eur. E. pro abgeteilter Form -
    Antrag auf Unterstellung unter die Verschreibungspflicht

  7. Verschiedenes
    - Triamcinolon

Ergebnisse:
TOP 3: Pseudoephedrin

Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht hat der Bundesregierung mehrheitlich empfohlen, Arzneimittel mit Pseudoephedrin ab einem Wirkstoffgehalt von 720 mg pro Packung der Verschreibungspflicht zu unterstellen.

TOP 4: Lokalanästhetika

Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht hat der Bundesregierung einstimmig empfohlen, die in der Tagesordnung genannten Stoffe als Einzelpositionen aufzunehmen.

TOP 5: Myrtecain

Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht hat der Bundesregierung einstimmig empfohlen, Myrtecain zum Aufbringen auf die Haut und Schleimhaut von der Verschreibungspflicht freizustellen.

TOP 6: Pankreatin

Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht hat der Bundesregierung mehrheitlich empfohlen, Pankreatin nicht der Verschreibungspflicht zu unterstellen.