BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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72. Sitzung (01. Juli 2014) – Tagesordnung

Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht nach § 53 Absatz 2 AMG

Ort:
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Bonn

Tagesordnung:

  1. Eröffnung der Sitzung

  2. Annahme der Tagesordnung

  3. Rechtliche Rahmenbedingungen der Entlassung aus der Verschreibungspflicht

  4. Geschäftsordnung des Ausschusses

  5. Fluticason und seine Ester
    Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht nach § 48 AMG für
    Fluticason und seine Ester
    - ausgenommen Fluticasonpropionat zur intranasalen Anwendung zur Prophylaxe und Behandlung der allergischen Rhinitis in Packungsgrößen bis zu 3,0 mg Fluticasonpropionat, sofern auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen angegeben ist, dass die Anwendung auf Erwachsene beschränkt ist -

  6. Racecadotril
    Antrag auf ergänzende Entlassung aus der Verschreibungspflicht nach § 48 für
    Racecadotril
    - bei Kindern ab 5 Jahren und Jugendlichen gemeinsam mit oraler Rehydratation in Konzentrationen von 30 mg je abgeteilter Form und in einer Gesamtmenge von bis zu 540 mg je Packung für eine maximale Anwendungsdauer von drei Tagen-
  7. Famciclovir
    Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht nach § 48 AMG für
    Famciclovir
    - ausgenommen zur oralen Behandlung von rezidivierenden Episoden eines Herpes labialis bei immunkompetenten Erwachsenen mit einer Einmaldosis von 1500 mg und einer darauf begrenzten Packungsgröße -

  8. Praziquantel
    Antrag auf Rücknahme der Freistellung
    a) bei Hunden und Katzen
    b) bei Zierfischen der Ordnung Karpfenartige, Barschartige, Welsartige und Zahnkärpflinge mit einem Wirkstoffgehalt bis zu 20 g je Packung

  9. Verschiedenes