BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht nach § 53 Absatz 2 AMG

Ort:
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Bonn

Tagesordnung:

  1. Eröffnung der Sitzung

  2. Annahme der Tagesordnung

  3. Letzte Änderungen in der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV)

  4. Methohexital
    Antrag auf Unterstellung unter die Verschreibungspflicht


  5. Milnacipran
    Antrag auf Unterstellung unter die Verschreibungspflicht

  6. Procain
    Antrag auf Unterstellung unter die Verschreibungspflicht
    „- zur Anwendung am äußeren Gehörgang -“

  7. Doxylamin
    Antrag auf Unterstellung unter die Verschreibungspflicht
    „- zur Behandlung von Schlafstörungen bei Kindern -“

  8. Zubereitung aus Ibuprofen und Coffein
    Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht und Ergänzung der bestehenden Position zu Ibuprofen in Anlage 1 der AMVV wie folgt:
    „Ibuprofen
    […]
    - ausgenommen zur oralen Anwendung (in maximaler Einzeldosis von 400 mg und in einer maximalen Tagesdosis von 1.200 mg) in Zubereitungen, denen als wirksamer Bestandteil dieser Stoff zusammen mit Coffein (in maximaler Einzeldosis von 100 mg und einer maximalen Tagesdosis von 300 mg) zugesetzt ist, zur Behandlung von akuten mäßig starken Schmerzen bei Erwachsenen -“


  9. Verschiedenes