86. Sitzung (25. Januar 2023 per Videokonferenz) – Kurzprotokoll
31.01.2023
Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht nach § 53 Absatz 2 AMG
Ort:
per Videokonferenz
Teilnehmende:
Der Vorsitzende
Sachverständige des Ausschusses für Verschreibungspflicht
Vertreterinnen/Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)
Vertreterinnen/Vertreter des BfArM
Hinweis:
Der Ausschuss unabhängiger Sachverständiger nach § 53 Absatz 2 AMG berät das BMG im Hinblick auf Fragen zur Verschreibungspflicht von Arzneimitteln und gibt hierzu fachliche Empfehlungen ab. Mit diesen Ausschussempfehlungen wird der – in jedem Einzelfall erforderlichen – Entscheidung des jeweils zuständigen Bundesministeriums nicht vorgegriffen. Änderungen der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) erfolgen durch Rechtsverordnungen des BMG; diese Verordnungen bedürfen der Zustimmung des Bundesrates.
Abstimmungsergebnisse:
5. Cytisin 1,5 mg zur oralen Anwendung
Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht
Ergebnis:
Der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht empfiehlt mehrheitlich, den Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht für Cytisin 1,5 mg zur oralen Anwendung abzulehnen.
6. Bilastin 10 mg zur oralen Anwendung
Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht
Ergebnis:
Der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht empfiehlt mehrheitlich, den Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht für Bilastin 10 mg zur oralen Anwendung anzunehmen.
7. Olopatadin zur Anwendung am Auge
Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht
Ergebnis:
Der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht empfiehlt einstimmig, den Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht für Olopatadin zur Anwendung am Auge anzunehmen.
8. Nifuroxazid
Antrag auf Unterstellung unter die Verschreibungspflicht
Ergebnis:
Der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht empfiehlt einstimmig, den Antrag auf Unterstellung unter die Verschreibungspflicht für Nifuroxazid anzunehmen.
9. Zubereitung aus Azelastin und Fluticasonpropionat zur nasalen Anwendung
Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht
Ergebnis:
Der Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht für die Zubereitung aus Azelastin und Fluticasonpropionat zur nasalen Anwendung fand im Sachverständigen-Ausschuss nicht die erforderliche Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.