BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Navigation und Service

90. Sitzung (21. Januar 2025) – Kurzprotokoll

Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht nach § 53 Absatz 2 AMG

Ort:
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Bonn

Teilnehmende:
Der Vorsitzende
Sachverständige des Ausschusses für Verschreibungspflicht
Vertreterinnen/Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)
Vertreterinnen/Vertreter des BfArM

Hinweis:
Der Ausschuss unabhängiger Sachverständiger nach § 53 Absatz 2 AMG berät das BMG im Hinblick auf Fragen zur Verschreibungspflicht von Arzneimitteln und gibt hierzu fachliche Empfehlungen ab. Änderungen der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) erfolgen durch Rechtsverordnungen des BMG; diese Verordnungen bedürfen der Zustimmung des Bundesrates.

Abstimmungsergebnis:

4. Zubereitung aus Prednisolon und Salicylsäure

Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht zur Anwendung auf der Kopfhaut

Ergebnis:
Der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht empfiehlt einstimmig, den Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht für die Zubereitung aus Prednisolon und Salicylsäure zur Anwendugn auf der Kopfhaut anzunehmen.

Für den o.g. Antrag9
Gegen den o.g. Antrag0

5. Sildenafil 25 mg und 50 mg

Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht zur oralen Anwendung

Ergebnis:
Der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht empfiehlt mehrheitlich, den Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht für Sildenafil 25 mg und 50 mg abzulehnen.

Für den o.g. Antrag1
Gegen den o.g. Antrag7

6. Naloxon zur nasalen Anwendung

Antrag für die Ermöglichung einer Verschreibung für Einrichtungen der Drogen- und Suchthilfe, der Obdachlosenhilfe, des Strafvollzuges, der Zollbehörden oder der Bundes- und Landespolizei durch Einfügung eines neuen Absatzes 2a in § 2 AMVV

Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht als Notfalltherapie bei bekannter oder vermuteter Opioid-Überdosierung

Ergebnis:
Der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht empfiehlt einstimmig, den Antrag auf Einfügung eines neuen Absatzes 2a in § 2 AMVV anzunehmen.

Der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht empfiehlt einstimmig, den Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht für Naloxon zur nasalen Anwendung als Notfalltherapie bei bekannter oder vermuteter Opioid-Überdosierung anzunehmen.

Abstimmungsergebnis zur Einfügung Absatz 2a in § 2 AMVV

Für den o.g. Antrag9
Gegen den o.g. Antrag0

Abstimmungsergebnis zur Entlassung aus der Verschreibungspflicht von Naloxon zur nasalen Anwendung als Notfalltherapie

Für den o.g. Antrag9
Gegen den o.g. Antrag0

7. Wirkstoffangabe bei Fertigarzneimittelverschreibungen mittels Praxisverwaltungssystem

Antrag auf Erweiterung des § 2 Absatz 1 Nummer 4 AMVV

Ergebnis:
Der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht empfiehlt, den Tagesordnungspunkt zur erneuten Diskussion zu vertagen.