Außerordentliche Sitzung zu Analgetika (27. September 2011) – Ergebnisprotokoll (Kurzfassung)
28.09.2011
Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht nach § 53 Absatz 2 AMG
Ort:
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Bonn
Teilnehmende:
Der Vorsitzende
Sachverständige des Ausschusses für Verschreibungspflicht
Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)
Vertreter des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Vertreter des BfArM
Hinweis:
Der Ausschuss unabhängiger Sachverständiger nach § 53 des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln berät die Bundesregierung und gibt hierzu fachliche Empfehlungen ab. Mit diesen Ausschussempfehlungen wird den - in jedem Einzelfall erforderlichen – Entscheidungen der Bundesregierung nicht vorgegriffen. Änderungen der Anlagen des Arzneimittelgesetzes erfolgen durch Rechtsverordnungen der Bundesregierung, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen.
Tagesordnung:
- Eröffnung der Sitzung
- Annahme der Tagesordnung
- Einführung einer Begrenzung der Packungsgröße für die OTC-Anwendung von Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Acetylsalicylsäure, Diclofenac, Ibuprofen, Naproxen, Phenazon und Propyphenazon,
Anpassung an eine Therapiedauer von 4 Tagen - Verschiedenes
Ergebnis:
TOP 3:
Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht lehnt mehrheitlich ab, dass die Packungsgrößen von nicht verschreibungspflichtigen Analgetika mit den Wirkstoffen Acetylsalicylsäure, Diclofenac, Naproxen, Ibuprofen, Phenazon und Propyphenazon auf eine Größe beschränkt werden, die einer Behandlungsdauer von 4 Tagen entspricht.