Schriftliche Anhörung (18. Mai 2020 - 3. Juni 2020) - Kurzprotokoll
15.06.2020
Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht nach § 53 Absatz 2 AMG
Temocillin
Antrag auf Unterstellung unter die Verschreibungspflicht
Ergebnis:
Der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht empfiehlt einstimmig, der Aufnahme von Temocillin in Anlage 1 der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) zuzustimmen.