BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Navigation und Service

Umsetzung des Durchführungsbeschlusses der Europäischen Kommission zum PSUR Single Assessment betreffend die Zulassungen für Humanarzneimittel mit dem Wirkstoff Clofarabin vom 24.09.2020

Zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Clofarabin wurde ein europäisches, die periodischen Sicherheitsberichte bewertendes Verfahren gem. Art. 107e) der Richtlinie 2001/83/EG durchgeführt. Basierend auf der Empfehlung des Ausschusses für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) hat die Europäische Kommission im Verfahren nach Art. 107g) in Verbindung mit Art. 33 und 34 der Richtlinie 2001/83/EG am 24.09.2020 einen Durchführungsbeschluss erlassen.

Laut diesem Beschluss ist die Fach- und Gebrauchsinformation sowie die Kennzeichung der äußeren Umhüllung und Primärverpackung des der oben genannten Arzneimittel nach Maßgabe von Anhang II und Anhang III an den in Anhang I des Durchführungsbeschlusses dargelegten wissenschaftlichen Erkenntnisstand anzupassen.

Mit Bescheid vom 27.10.2020 setzt das BfArM den Kommissionsbeschluss um.