BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Umsetzung der zwei einstimmigen Beschlüsse der Koordinierungsgruppe EMA/CMDh/551111/2019 vom 17.10.2019 und EMA/CMDh/725923/2016 vom 09.11.2016 betreffend die Zulassungen für Humanarzneimittel mit dem Wirkstoff Dorzolamid

Zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Dorzolamid wurden zwei europäische, die periodischen Sicherheitsberichte bewertenden Verfahren gem. Art. 107e) der Richtlinie 2001/83/EG durchgeführt. Basierend auf der Empfehlung des Ausschusses für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) hat die Koordinierungsgruppe (CMDh) in den Verfahren nach Art. 107g) der Richtlinie 2001/83/EG am 17.10.2019 und 09.11.2016 einstimmige Beschlüsse gefasst.

Laut diesen Beschlüssen sind die Fach- und Gebrauchsinformationen der oben genannten Arzneimittel nach Maßgabe von Anhang II an den in Anhang I der CMDh-Beschlüsse dargelegten wissenschaftlichen Erkenntnisstand anzupassen.

Mit Bescheid vom 28.02.2020 setzt das BfArM die einstimmigen Beschlüsse der Koordinierungsgruppe um.