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Umsetzung des Durchführungsbeschlusses der Europäischen Kommission zum PSUR Single Assessment betreffend die Zulassungen für Humanarzneimittel mit dem Wirkstoff Edotreotid vom 16.09.2021

Zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Edotreotid wurde ein europäisches, die periodischen Sicherheitsberichte bewertendes Verfahren gem. Art.107e) der Richtlinie 2001/83/EG durchgeführt. Basierend auf der Empfehlung des Ausschusses für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) hat die Europäische Kommission im Verfahren nach Art.107g) in Verbindung mit Art. 33 und 34 der Richtlinie 2001/83/EG am 16.09.2021 einen Durchführungsbeschluss erlassen.

Laut diesem Beschluss sind die Fach- und Gebrauchsinformationen der oben genannten Arzneimittel nach Maßgabe von Anhang II an den in Anhang I des Durchführungsbeschlusses dargelegten wissenschaftlichen Erkenntnisstand anzupassen.

Mit Bescheid vom 13.10.2021setzt das BfArMden Kommissionsbeschluss um.