BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Umsetzung des einstimmigen Beschlusses der Koordinierungsgruppe EMA/CMDh/213132/2022 Rev. 1 vom 19.05.2022 betreffend die Zulassungen für Humanarzneimittel mit dem Wirkstoff Estradiol (außer als Creme/Balsam/Emulsion zur Anwendung im weiblichen Genitalbereich)

Zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Estradiol (außer als Creme/Balsam/Emulsion zur Anwendung im weiblichen Genitalbereich) wurde ein europäisches, die periodischen Sicherheitsberichte bewertendes Verfahren gem. Art. 107e) der Richtlinie 2001/83/EG durchgeführt. Basierend auf der Empfehlung des Ausschusses für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) hat die Koordinierungsgruppe (CMDh) im Verfahren nach Art. 107g) der Richtlinie 2001/83/EG am 19.05.2022 einen einstimmigen Beschluss gefasst.

Laut diesem Beschluss sind die Fach- und Gebrauchsinformationen der oben genannten Arzneimittel nach Maßgabe von Anhang II an den in Anhang I des CMDh-Beschlusses dargelegten wissenschaftlichen Erkenntnisstand anzupassen.

Mit Bescheid vom 14.11.2022 setzt das BfArM den einstimmigen Beschluss der Koordinierungsgruppe um.

Hinweis:

Betroffen sind hier nur Estradiol-Spray und Estradiol-Gel zur transdermalen Anwendung (Mono-Arzneimittel).