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Umsetzung des einstimmigen Beschlusses der Koordinierungsgruppe EMA/CMDh/401251/2015 vom 24.06.2015 betreffend die Zulassungen für Humanarzneimittel mit dem Wirkstoff Isoniazid

Zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Isoniazid wurde ein europäisches, die periodischen Sicherheitsberichte bewertendes Verfahren gem. Art. 107e) der Richtlinie 2001/83/EG durchgeführt. Basierend auf der Empfehlung des Ausschusses für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) hat die Koordinierungsgruppe (CMDh) im Verfahren nach Art. 107g) der Richtlinie 2001/83/EG am 24.06.2015 einen einstimmigen Beschluss gefasst.

Laut diesem Beschluss sind die Fach- und Gebrauchsinformationen der oben genannten Arzneimittel nach Maßgabe von Anhang II an den in Anhang I des CMDh-Beschlusses dargelegten wissenschaftlichen Erkenntnisstand anzupassen.

Mit Bescheid vom 11.07.2017 setzt das BfArM den einstimmigen Beschluss der Koordinierungsgruppe um.