BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Navigation und Service

Umsetzung der zwei einstimmigen Beschlüsses der Koordinierungsgruppe EMA/CMDh/327798/2020 vom 25.06.2020 und EMA/CMDh/432575/2017 vom 19.07.2017 betreffend die Zulassungen für Humanarzneimittel mit dem Wirkstoff Lenograstim

Zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Lenograstim wurde ein europäisches, die periodischen Sicherheitsberichte bewertendes Verfahren gem. Art. 107e) der Richtlinie 2001/83/EG durchgeführt. Basierend auf der Empfehlung des Ausschusses für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) hat die Koordinierungsgruppe (CMDh) im Verfahren nach Art. 107g) der Richtlinie 2001/83/EG am 25.06.2020 und 19.07.2017 einen einstimmigen Beschluss gefasst.

Laut diesem Beschluss sind die Fach- und Gebrauchsinformationen der oben genannten Arzneimittel nach Maßgabe von Anhang II an den in Anhang I des CMDh-Beschlusses dargelegten wissenschaftlichen Erkenntnisstand anzupassen.

Mit Bescheid vom 21.10.2020 setzt das BfArM den einstimmigen Beschluss der Koordinierungsgruppe um.