BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Umsetzung der zwei einstimmigen Beschlüsse der Koordinierungsgruppe EMA/CMDh/405669/2016 vom 22.06.2016 und EMA/CMDh/404923/2019 vom 25.07.2019 betreffend die Zulassungen für Humanarzneimittel mit dem Wirkstoff Metoclopramid

Zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Metoclopramid wurden zwei europäische, die periodischen Sicherheitsberichte bewertende Verfahren gem. Art. 107e) der Richtlinie 2001/83/EG durchgeführt. Basierend auf der Empfehlung des Ausschusses für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) hat die Koordinierungsgruppe (CMDh) im Verfahren nach Art. 107g) der Richtlinie 2001/83/EG am 22.06.2016 und 25.07.2019einstimmige Beschlüsse gefasst.

Laut diesen Beschlüssen sind die Fach- und Gebrauchsinformationen der oben genannten Arzneimittel nach Maßgabe von Anhang II an den in Anhang I der CMDh-Beschlüsse dargelegten wissenschaftlichen Erkenntnisstand anzupassen.

Mit Bescheid vom 06.11.2019 setzt das BfArM die einstimmigen Beschlüsse der Koordinierungsgruppe um.