BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Umsetzung des Durchführungsbeschlusses der Europäischen Kommission zum PSUR Single Assessment betreffend die Zulassungen für Humanarzneimittel mit dem Wirkstoff Midazolam (Lösung zur Anwendung in der Mundhöhle zur Behandlung von anhaltenden, akuten Krampfanfällen) vom 07.07.2023

Zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Midazolam (Lösung zur Anwendung in der Mundhöhle zur Behandlung von anhaltenden, akuten Krampfanfällen) wurde ein europäisches, die periodischen Sicherheitsberichte bewertendes Verfahren gem. Art. 107e) der Richtlinie 2001/83/EG durchgeführt. Basierend auf der Empfehlung des Ausschusses für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) hat die Europäische Kommission im Verfahren nach Art. 107g) in Verbindung mit Art. 33 und 34 der Richtlinie 2001/83/EG am 07.07.2023 einen Durchführungsbeschluss erlassen.

Laut diesem Beschluss sind die Fach- und Gebrauchsinformationen der oben genannten Arzneimittel nach Maßgabe von Anhang II an den in Anhang I des Durchführungsbeschlusses dargelegten wissenschaftlichen Erkenntnisstand anzupassen.

Mit Bescheid vom 25.07.2023 setzt das BfArM den Kommissionsbeschluss um.