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Umsetzung des einstimmigen Beschlusses der Koordinierungsgruppe EMA/CMDh/63365/2017 vom 13.09.2017 betreffend die Zulassungen für Humanarzneimittel mit der Wirkstoffkombination Octenidindihydrochlorid/Phenoxyethanol

21Zu Arzneimitteln mit der Wirkstoffkombination Octenidindihydrochlorid/Phenoxyethanol“ (gemäß Anhang I + II zutreffend für alle Arzneimittel zur Anwendung auf der Haut, nicht zutreffend für die vaginale Anwendung) wurde ein europäisches, die periodischen Sicherheitsberichte bewertendes Verfahren gem. Art. 107e) der Richtlinie 2001/83/EG durchgeführt. Basierend auf der Empfehlung des Ausschusses für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) hat die Koordinierungsgruppe (CMDh) im Verfahren nach Art. 107g) der Richtlinie 2001/83/EG am 13.09.2017 einen einstimmigen Beschluss gefasst.

Laut diesem Beschluss sind die Fach- und Gebrauchsinformationen der oben genannten Arzneimittel nach Maßgabe von Anhang II an den in Anhang I des CMDh-Beschlusses dargelegten wissenschaftlichen Erkenntnisstand anzupassen.

Mit Bescheid vom 25.01.2018 setzt das BfArM den einstimmigen Beschluss der Koordinierungsgruppe um.