BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Umsetzung der zwei einstimmigen Beschlüsse der Koordinierungsgruppe EMA/CMDh /469901/2015 vom 22.07.2015 und EMA/CMDh/585905/2016 vom 14.09.2016 betreffend die Zulassungen für Humanarzneimittel mit dem Wirkstoff Testosteronundecanoat (Injektion)

Zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Testosteronundecanoat (Injektion) wurden zwei europäische, die periodischen Sicherheitsberichte bewertende Verfahren gem. Art. 107e) der Richtlinie 2001/83/EG durchgeführt. Basierend auf der Empfehlung des Ausschusses für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) hat die Koordinierungsgruppe (CMDh) in den Verfahren nach Art. 107g) der Richtlinie 2001/83/EG am 22.07.2015 und 14.09.2016 einstimmige Beschlüsse gefasst.

Laut diesen Beschlüssen sind die Fach- und Gebrauchsinformationen der oben genannten Arzneimittel nach Maßgabe von Anhang II an den in Anhang I der CMDh-Beschlüsse dargelegten wissenschaftlichen Erkenntnisstand anzupassen.

Mit Bescheid vom 25.07.2017 setzt das BfArM die einstimmigen Beschlüsse der Koordinierungsgruppe um.