BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Antiepileptika: Hinweise für pharmazeutische Unternehmer zur Umsetzung der Warnhinweise zum Risiko für das Auftreten von Suizidalität/Suizid

Bezug: Beschluss der Pharmakovigilanz-Arbeitsgruppe (PhVWP) des CHMP vom Juni 2008 und Anhörung des BfArMs nach dem Stufenplanverfahren, Stufe II, vom 04. September 2008,
AZ 75.02-3822-V10996-187251/08

Zur Verwaltungsvereinfachung wird um folgendes Vorgehen gebeten:

  1. Arzneimittel, die im gegenseitigen Anerkennungsverfahren (MR-Verfahren) beziehungsweise im dezentralen Verfahren (DC-Verfahren) zugelassen worden sind

    1. mit Deutschland als Reference Member State (RMS)

      • Initiierung der Variation Type II in Deutschland mit Antragsformular Variation Antiepileptika und zeitnahe Einreichung in den Concerned Member States.
      • Vorlage der englischen SPC und PIL gemäß dem Wording der PhVWP des CHMP sowie der deutschen Produktinformationen (FI und GI) mit den eingefügten Änderungen in der Übersetzung des BfArMs zeitgleich mit der Antragstellung.
      • Verwendung des Formblatts Antiepileptika-Formblatt-MR-Verf-08 als Vorblatt. Die Vorlage eines Sachverständigen-Gutachtens wird aufgrund der bereits erfolgten Abstimmung in der PhVWP nicht erwartet. Die Verfahren werden ohne Erstellung eines Assessment Reports durch den RMS abgeschlossen.
    2. mit Deutschland als Concerned Member State (CMS)

      • Zeitnah mit der Variation im RMS Einreichung des Antrags.
      • Vorlage der englischen SPC und PIL sowie zeitgleich der deutschen Produktinformationen (FI und GI) in der Übersetzung des BfArMs.
      • Verwendung des Formblatts Antiepileptika-Formblatt-MR-Verf-08 als Vorblatt. Die Vorlage eines Sachverständigen-Gutachtens wird aufgrund der bereits erfolgten Abstimmung in der PhVWP nicht erwartet.

  2. Arzneimittel, die rein national zugelassen sind
    Einreichung einer Änderungsanzeige unter Verwendung des Formulars Änderungsanzeigen Antiepileptika und Bestätigung der wörtlichen Übernahme unter Verwendung von Antidepileptika-Formblatt-nat-Zul als Vorblatt.

    Hinweise zu den Punkten 1 und 2:
    Es werden jeweils eine clean Version und eine highlighted Version sowie zwei CDs benötigt.
    Die Anhörungsfrist endet acht Wochen nach Erscheinen des Anhörungsschreibens im Bundesanzeiger (BAnz Nr. 147 vom 26.09.2008, S. 3500). Der Text des Bundesanzeigers ist verbindlich.
    Änderungen zu anderen Inhalten können über dieses Verfahren nicht abgewickelt werden und sind getrennt einzureichen. Für Arzneimittel, die zurzeit nicht vermarket werden, ist die gleiche Vorgehensweise vorzusehen.