BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Ibuprofen und niedrig dosierte Acetylsalicylsäure: Hinweise für pharmazeutische Unternehmer zur Umsetzung der Warnhinweise zum Risiko von Wechselwirkungen

Bezug: Beschluss der Pharmakovigilanz-Arbeitsgruppe (PhVWP) des CHMP vom Juni 2008 und Anhörung des BfArM nach dem Stufenplanverfahren, Stufe II, vom 15. September 2008,
AZ 75-3822-V11890-265366/08

Zur Verwaltungsvereinfachung wird um folgendes Vorgehen gebeten:

  1. Arzneimittel, die im gegenseitigen Anerkennungsverfahren (MR-Verfahren) beziehungsweise im dezentralen Verfahren (DC-Verfahren) zugelassen worden sind

    1. mit Deutschland als Reference Member State (RMS) - für Ibuprofen

    2. mit Deutschland als Concerned Member State (CMS) - für Ibuprofen und ASS

  2. Arzneimittel, die rein national zugelassen sind - für Ibuprofen und ASS

    Einreichung einer Änderungsanzeige unter Verwendung des Formulars

    (neu) beziehungsweise

    (neu) und Bestätigung der wörtlichen Übernahme unter Verwendung von

    (neu) beziehungsweise

    (neu) als Vorblatt.

    Hinweise zu den Punkten 1 und 2:
    Es werden jeweils eine clean Version und eine highlighted Version sowie zwei Disketten benötigt.
    Die Anhörungsfrist endet acht Wochen nach Erscheinen des Anhörungsschreibens im Bundesanzeiger (BAnz). Der Text des Bundesanzeigers ist verbindlich.
    Änderungen zu anderen Inhalten können über dieses Verfahren nicht abgewickelt werden und sind getrennt einzureichen. Für Arzneimittel, die zurzeit nicht vermarket werden, ist die gleiche Vorgehensweise vorzusehen.