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Informationen zu Rote-Hand-Briefen und Informationsbriefen
Hier finden Sie aktuelle Informationen für pharmazeutische Unternehmer zu geplanten Rote-Hand-Briefen/Informationsbriefen sowie weitere Informationen zu Erstellung, Genehmigung und Versand von Rote-Hand-Briefen/Informationsbriefen.
Wir weisen darauf hin, dass alle pharmazeutischen Unternehmer gem. § 11 a Abs. 2 AMG verpflichtet sind, die Fachkreise über therapierelevante Änderungen der Fachinformation zu informieren.
Liste der zu erstellenden und in Abstimmung befindlichen Rote-Hand-Briefe und Informationsbriefe*
Risiko von Medikationsfehlern und Off-Label-Anwendung bei Kindern unter 5 Jahren
DE/H/7863/001/DC
Desitin Arzneimittel GmbH
Wird bekanntgegeben
RHB
Levetiracetam
Risiko von Medikationsfehlern durch den Wechsel der Dosierspritze
EMEA/H/C/000
277/WS2529/0200
UCB Pharma SA
Wird bekanntgegeben, voraussichtlich im Jahr 2025
RHB
Bendamustin Accord 25 mg/ml Konzentrat zur
Herstellung einer Infusionslösung
Risiko von Medikationsfehlern
AT/H/0497/002
Accord Healthcare B.V.
Wird bekannt-
gegeben
*Hinweis: Für Koordinierung und Druck wird Zeit benötigt. Bitte melden Sie sich frühestmöglich bei Ihrem/dem koordinierenden Verband. Zu spät eingehende Meldungen können nicht berücksichtigt werden
FAQ
Warum werden Rote-Hand-Briefe und Informationsbriefe versendet?
Einige sicherheitsrelevante Informationen wie Nebenwirkungen, Wechselwirkungen, Kontraindikationen, Fehlgebrauch, Anwendung bei kritischen Patientengruppen und andere Arzneimittelrisiken, die zum Zeitpunkt der Zulassung noch nicht vollständig bekannt sind und erst durch die breitere Anwendung nach Zulassung und Markteinführung bekannt werden, erfordern ein unmittelbares Handeln für den Arzt und/oder Apotheker und müssen ihnen schnellstmöglich mitgeteilt werden. Da die Aufnahme in die Fach- und Gebrauchsinformation des Arzneimittels eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt und entsprechende Änderungen erst mit einer Zeitverzögerung zur Kenntnis genommen werden, kann es daher erforderlich sein, diese wichtigen Informationen schnell den Fachkreisen mittels Rote-Hand-Brief mitzuteilen. Gemäß § 11a Abs. 2 Arzneimittelgesetz (AMG) ist der pharmazeutische Unternehmer verpflichtet, die Fachkreise über Änderungen, die therapierelevant sind, sowie über neu erkannte Arzneimittelrisiken zu informieren. Solche Risikoinformationen können z. B. eine neue Kontraindikation, neue Warnhinweise oder ein Rückruf aufgrund eines Qualitätsmangels eines Präparates sein.
Welche Anforderungen sind an die Informationen zu stellen?
Pharmazeutische Unternehmer (pU) müssen geplante Risikoinformationen zu Arzneimitteln wie Rote-Hand-Briefe mit den zuständigen nationalen Behörden im Hinblick auf Inhalt und Adressatenkreis abstimmen (§ 63b Abs. 3 AMG und Artikel 106a Abs. 1 der Richtlinie 2001/83/EG). Die Informationen müssen objektiv dargestellt werden und dürfen weder irreführend formuliert sein noch Werbung enthalten. Der Versand selbst erfolgt aber in Eigenverantwortung des pharmazeutischen Unternehmers, bei mehreren beteiligten pharmazeutischen Unternehmern wird dies in der Regel koordiniert durch die Verbände der pharmazeutischen Industrie.