BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Informationen zu Einreichung und Genehmigung von Schulungsmaterial

Schulungsmaterial (englisch „educational material“) kann durch die zuständigen Bundesoberbehörden für ein Arzneimittel angeordnet werden, wenn zusätzlich zu Fach- und Gebrauchsinformation besondere Informationen zur Minimierung bestimmter Arzneimittelrisiken für erforderlich gehalten werden.

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Aktuelle Hinweise für pharmazeutische Unternehmen

Das aktuelle Register zur Suche von Schulungsmaterial finden Sie hier: Schulungsmaterial

08.04.2025 -Entfall des Schulungsmaterials zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Galliumgozetotid

Zum Originalarzneimittel Locametz sind mit dem positiven Abschluss der Variation EMEA/C/005488/IB/0014 seit dem 10.03.2025 unter anderem die Auflagen für zusätzliche Risikominimierungsmaßnahmen entfallen. Daraus folgend muss kein Schulungsmaterial mehr für Locametz bereitgestellt werden.

18.03.2025 - Teriflunomid: Beantragung des aktualisierten harmonisierten Schulungsmaterials nach dem vereinfachten Verfahren mit Bezugnahme zum Musterkommunikationsplan

Zum Originalarzneimittel Aubagio wurden nach dem Abschluss der Variation EMEA/H/C/0002514/IB/0046 am 25.04.2024 Änderungen im Schulungsmaterial erforderlich, die jetzt auch für das harmonisierte Schulungsmaterial zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Teriflunomid berücksichtigt wurden. Zur Aufnahme von Firmen-spezifischen Angaben steht das aktualisierte harmonisierte Schulungsmaterial im Register Schulungsmaterial in Form editierbarer PDF-Dateien zur Verfügung.

Ab sofort kann die Übernahme des aktualisierten harmonisierten Schulungsmaterials zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Teriflunomid nach dem vereinfachten Verfahren unter Vorlage der ausgefüllten „Erklärung zur Bereitstellung von harmonisiertem Schulungsmaterial“ und Bezugnahme auf den hier veröffentlichten Musterkommunikationsplan per CESP angezeigt werden.

Weiterführende Informationen zur Beantragung können unserer Veröffentlichung „Vorgehen bei der vereinfachten Beantragung von harmonisiertem Schulungsmaterial vom 11.3.2025 entnommen werden.“

13.03.2025 - Kombinierte hormonale Kontrazeptiva: Beantragung von harmonisiertem Schulungsmaterial nach dem vereinfachten Verfahren mit Bezugnahme zum Musterkommunikationsplan 

Ab sofort kann die Übernahme des harmonisierten Schulungsmaterials zu kombinierten hormonalen Kontrazeptiva nach dem vereinfachten Verfahren unter Vorlage der ausgefüllten „Erklärung zur Bereitstellung von harmonisiertem Schulungsmaterial“ und Bezugnahme auf den hier veröffentlichten Musterkommunikationsplan per CESP angezeigt werden.

Weiterführende Informationen zur Beantragung können unserer Veröffentlichung „Vorgehen bei der vereinfachten Beantragung von harmonisiertem Schulungsmaterial vom 11.03.2025 entnommen werden.“

11.03.2025 – Vorgehen bei der vereinfachten Beantragung von harmonisiertem Schulungsmaterial (Erstmalige Veröffentlichung am 14.01.2025 an dieser Stelle und Publikationen vom 09.12.2024 und vom 14.01.2025 unter „Aktuelles aus dem Bereich Pharmakovigilanz“)

Das BfArM wird zukünftig Musterkommunikationspläne zur Verteilung des harmonisierten Schulungsmaterials zu bestimmten Wirkstoffen veröffentlichen, auf die bei Anträgen auf Übernahme des harmonisierten Schulungsmaterials unter Vorlage der Erklärung „Erklärung zur Bereitstellung von harmonisiertem Schulungsmaterial (Educational Material)“ Bezug genommen werden kann.

Die Musterkommunikationspläne werden auch rückwirkend für bereits abgeschlossene Harmonisierungen erstellt, so dass ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des jeweiligen Musterkommunikationsplans das vereinfachte Verfahren unter Vorlage der Erklärung gewählt werden sollte (z. B. bei Neuzulassung).

Die Musterkommunikationspläne werden wie auch die Schulungsmaterialien nach Harmonisierung in der Rubrik Aktuelle Hinweise für pharmazeutische Unternehmen zur Verfügung gestellt.

Analog zum bisherigen Verfahren sind auch die Anträge im vereinfachten Verfahren per CESP zu stellen (siehe auch die Hinweise im FAQ-Dokument unter Frage 1.4 sowie den Hinweis unter „Einzureichende Dokumente“ im Dokument Technische Einreichungshinweise). Werden dem pharmazeutischen Unternehmen innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen (zuzüglich der auf einen Arbeitstag (Montag bis Freitag) fallenden gesetzlichen Feiertage) vom BfArM keine Beanstandungen mitgeteilt, gilt der Antrag als akzeptiert (implizite Genehmigung).

Bereits erteilte Genehmigungen von harmonisiertem Schulungsmaterial behalten bis auf Weiteres ihre Gültigkeit. Anträge, die vor der Veröffentlichung des betreffenden Musterkommunikationsplans gestellt werden, werden nach dem bisher gültigen Verfahren bearbeitet. (siehe auch unter „Einzureichende Dokumente“ für Vollanträge im Dokument Technische Einreichungshinweise).

04.03.2025 - Einreichungen von Schulungsmaterial für den Wirkstoff Aflibercept

Für aktuelle Zulassungsanträge wird derzeit ein harmonisiertes Schulungsmaterial erstellt. Wir bitten daher, von Einreichungen von Schulungsmaterial zur Genehmigung sowie von Anfragen zum Verfahrensstand abzusehen. Wir publizieren weitere Informationen zum Vorgehen an dieser Stelle, sobald der Erstellungsprozess abgeschlossen ist.

18.02.2025 - Ergänzende Hinweise zur Einreichung von Belegexemplaren zum harmonisierten Schulungsmaterial zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Pomalidomid

Wir möchten auf Grund aktuell erforderlicher kleinerer Anpassungen im Format der Schulungsmaterialien für Pomalidomid noch einmal darauf hinweisen, dass die Einreichung von Belegexemplaren auf der Publikation vom 05.08.2024 beruhen soll. Bitte beachten Sie dabei auch die im Kommunikationsplan angegebenen Formate.
Die Formulare zur Bestätigung der Risikoaufklärung vor Einleitung der Behandlung mit Pomalidomid für die 3 Anwendergruppen (gebärfähige Patientinnen/nicht gebärfähige Patientinnen/männliche Patienten) sollen separat gedruckt werden, um eine Auswahl der entsprechenden Anwendergruppe zu ermöglichen. Daher wurden von Seiten des BfArM drei separate Dokumente hierfür erstellt und entsprechend publiziert.
Wir weisen zudem darauf hin, dass das „Formular zur Erfassung einer Pomalidomid-Exposition in der Schwangerschaft“ ebenfalls separat für die beiden Zeitpunkte (Beginn und Ausgang der Schwangerschaft) gedruckt werden soll, um die Wahl des zutreffenden Formulars zu ermöglichen. Auch hier werden getrennte Dokumente zur Verfügung gestellt.
Bezüglich der Bindung der einzelnen Materialien machen wir darauf aufmerksam, dass diese zumindest bei den Materialien für Patienten („Leitfaden für die sichere Anwendung – Patienten“ und „Patientenkarte zur sicheren Anwendung“) aus einer Heftung bestehen soll, wie diese bei Broschüren oder Zeitschriften zu finden ist (Klammerheftung). Dies soll den Patienten ermöglichen, die Materialien wie ein kleines Buch verwenden zu können. Eine einfache Klammerung an einer Ecke wird hier nicht als ausreichend erachtet.
Wir weisen auch darauf hin, dass das Dokument „Umschlag Patientenkit“ in Form einer Versandtasche (DIN C4 120 gr ohne Fenster mit Haftstreifen) zu drucken ist. Das publizierte Dokument stellt die Beschriftung der Vorderseite der Tasche dar und die Tasche soll eben diese Materialien enthalten, die in der Beschriftung angegeben sind.  

06.02.2025 - Entfall des Schulungsmaterials zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Schwefelhexafluorid

Mit Eintrag der des positiven Abschlusses eines PSUSA-Verfahrens am 19.06.2015 in das Community Register wurde der Entfall der Zulassungsauflage für zusätzliche Risikominimierungsmaßnahmen rechtskräftig.

28.01.2025 - Entfall des Schulungsmaterials zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Piflufolastat

Zum Originalarzneimittel Pylclari sind mit dem positiven Abschluss der Variation EMEA/H/C/005520/IB/0007 seit dem 12.12.2024 unter anderem die Auflagen für zusätzliche Risikominimierungsmaßnahmen entfallen. Daraus folgend muss kein Schulungsmaterial mehr für Pylclari bereitgestellt werden.

20.01.2025 - Abschluss Harmonisierung von Schulungsmaterial zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Paracetamol i.v.

Mit Veröffentlichung vom 26.03.2023 hatten wir unter der Rubrik "Aktuelle Hinweise für pharmazeutische Unternehmen" (Archiv – Informationen zu Einreichung und Genehmigung von Schulungsmaterial) über die Einleitung des Verfahrens zur Harmonisierung des Schulungsmaterials zu Paracetamol in der Darreichungsform Infusionslösung informiert und einen Entwurf zur Kommentierung zur Verfügung gestellt. Die eingegangenen Kommentare wurden soweit wie möglich berücksichtigt.

Wir empfehlen nun die Übernahme des harmonisierten Schulungsmaterials. Die Übernahme kann ab sofort im vereinfachten Verfahren unter Vorlage der ausgefüllten „Erklärung zur Bereitstellung von harmonisiertem Schulungsmaterial (Educational material)“ unter Bezugnahme auf den hier veröffentlichten Musterkommunikationsplan per CESP angezeigt werden. Die editierbaren PDF-Dateien des harmonisierten Schulungsmaterials sind bereits im Register Schulungsmaterial veröffentlicht:
Schulungsmaterial

Weiterführende Informationen zur Beantragung können unserer Veröffentlichung Vorgehen bei der vereinfachten Beantragung von harmonisiertem Schulungsmaterial vom 14.01.2025 entnommen werden.

15.01.2025 - Entfall des Schulungsmaterials zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Agomelatin

Zum Originalarzneimittel Valdoxan sind mit dem Abschluss des PSUSA-Verfahrens (PSUSA-Modification) EMEA/H/C/PSUSA /00000071/202402 seit dem 12.12.2024 unter anderem die Auflagen für zusätzliche Risikominimierungsmaßnahmen entfallen. Daraus folgend muss kein Schulungsmaterial mehr für Valdoxan bereitgestellt werden.

Die sonstigen Zulassungsinhaber von Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Agomelatin werden zur Umsetzung des Ergebnisses des oben genannten PSUSA-Verfahrens an den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zur zeitnahen Einreichung einer entsprechenden Variation aufgefordert, einschließlich einer Anpassung des Risikomanagement-Plans an den Risikomanagement-Plan für Valdoxan. Für dezentral und nach dem Verfahren der gegenseitigen Anerkennung (MR) zugelassene Arzneimittel können Einzelheiten der Beantragung einer solchen Variation dem Dokument Q&APharmcovigilance Legislation der CMDh unter der Überschrift „Update RMP for generic/hybrid products following changes to the conditions (additional Risk Minimisation Measures = aRMMs) to the MA of the reference product“ entnommen werden:

Unmittelbar nach der Zustimmung zur Variation entfällt die Auflage für die Bereitstellung des (harmonisierten) Schulungsmaterials (Broschüre für Ärzte, Patientenheft). Eine gesonderte Information an die Abteilung Pharmakovigilanz über den erfolgten Entfall der Auflage bzw. die Einstellung der Bereitstellung von Schulungsmaterial ist nicht erforderlich.

15.01.2025 - Einreichungen von Schulungsmaterial für den Wirkstoff Icodextrin

Für aktuelle Zulassungsanträge wird derzeit ein harmonisiertes Schulungsmaterial erstellt. Wir bitten daher von Einreichungen von Schulungsmaterial zur Genehmigung sowie von Anfragen zum Verfahrensstand abzusehen. Wir publizieren weitere Informationen zum Vorgehen hier sobald der Erstellungsprozess abgeschlossen ist.

15.01.2025 - Einreichungen von Schulungsmaterial für den Wirkstoff Macitentan

Für aktuelle Zulassungsanträge wird derzeit ein harmonisiertes Schulungsmaterial erstellt. Wir bitten daher von Einreichungen von Schulungsmaterial zur Genehmigung sowie von Anfragen zum Verfahrensstand abzusehen. Wir publizieren weitere Informationen zum Vorgehen hier sobald der Erstellungsprozess abgeschlossen ist.

Ältere Hinweise finden Sie auf der folgenden Seite:

FAQ

Kann als Schulungsmaterial die deutsche Übersetzung des bereits durch eine andere Behörde genehmigten Schulungsmaterials eingereicht werden?

Ja. Die Einreichung einer entsprechenden deutschen Übersetzung ist möglich, wobei aber eine Anpassung an die in der „Checkliste für die Erstellung von Schulungsmaterial“ aufgeführten Anforderungen sicherzustellen ist. Bitte bestätigen Sie in einem solchen Fall mit der Einreichung über CESP, dass es sich um eine 1:1-Übersetzung handelt mit Informationen zur entsprechenden EU-Behörde, dem Zeitpunkt der Genehmigung und der zugehörigen Verfahrensnummer.

Muss zur Erstellung des nationalen Schulungsmaterials stets ein in der aktuellen Version genehmigter RMP (Ersteinreichung oder Aktualisierung) vorliegen?

Nein, dieser muss nicht zwingend schon zum Zeitpunkt der Erstellung des Schulungsmaterials erstmalig oder in aktualisierter Form vorliegen. Sobald die Kernelemente (die ggf. auch nationale Besonderheiten berücksichtigen können) und die Zielgruppen im Rahmen von Antragsgenehmigungsverfahren (Zulassung, Variation, etc.) oder im Rahmen eines Risikobewertungsverfahrens (z.B. Art. 107), Art. 31) verbindlich festgelegt wurden, kann direkt mit der Erstellung des Schulungsmaterials begonnen werden. Ein ggf. zu aktualisierender oder neu zu erstellender RMP hat keinen Einfluss auf das Schulungsmaterial, da auch im RMP nur die festgelegten Zielgruppen und Kernelemente enthalten sind.

Kann Schulungsmaterial bereits vor Abschluss des jeweiligen Verfahrens (z.B. vor der CHMP-Opinion) eingereicht werden?

Nein. Die Einreichung vor Abschluss der wissenschaftlichen Bewertung ist nicht sinnvoll, da sich die Notwendigkeit für Schulungsmaterial bzw. die konkreten Anforderungen an das Schulungsmaterial (z.B. Festlegung der Zielgruppen und der Kernelemente) noch bis zum Abschluss der wissenschaftlichen Bewertung im Rahmen der Abstimmung mit den beteiligten Mitgliedstaaten und den Antragstellern ändern können. Eine Einreichung ist daher erst nach Abschluss der wissenschaftlichen Bewertung möglich. In Ausnahmefällen kann auf Grund der zum Teil europäisch vorgegebenen engen Zeitschienen durch das BfArM/PEI auch eine frühere Einreichung veranlasst werden.

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